23. Mai 2023

IASB veröffentlicht Änderungen an IAS 12

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat heute Änderungen an IAS 12 Ertragsteuern veröffentlicht. Damit reagiert das IASB auf die Bedenken der Stakeholder hinsichtlich der möglichen Auswirkungen der von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) veröffentlichten Modellvorschriften der Säule-2 auf die Bilanzierung von latenten Steuern.

Die Änderungsvorschläge (IASB/ED/2023/1) wurden am 9. Januar veröffentlicht und konnten bis zum 10. März 2023 kommentiert werden (wir berichteten).

Mit den Änderungen wird Folgendes eingeführt:

  • Eine vorübergehende Ausnahme von der Bilanzierung latenter Steuern, die sich aus der Umsetzung der globalen Steuervorschriften zur Mindestbesteuerung durch die jeweiligen Länder ergeben. Ein Unternehmen hat anzugeben, dass es die Ausnahme angewendet hat.
  • Gezielte Angabepflichten, die den Abschlussadressaten helfen sollen, das Risiko eines Unternehmens in Bezug auf die Ertragsteuern im Zusammenhang mit der Umsetzung der Säule-2-Regeln besser zu verstehen, insbesondere in den Perioden, in denen die Rechtsvorschriften zur Umsetzung dieser Regeln noch nicht in Kraft sind.

In Reaktion auf die Kritik an den im Standardentwurf IASB/ED/2023/1 vorgeschlagenen Angabevorschriften (so auch das DRSC in seiner Stellungnahme vom 27. Februar 2023) hat das IASB diese Vorschriften nun grundlegend überarbeitet.

Die Ausnahmeregelung und die Vorschrift zur Angabe, dass die Ausnahmeregelung angewendet wurde, ist unmittelbar nach Veröffentlichung der Änderungen und rückwirkend in Übereinstimmung mit IAS 8 anzuwenden. Die übrigen Angabevorschriften sind für jährliche Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, anzuwenden.

Weiterführende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite der IFRS-Stiftung – Pressemitteilung des IASB