9. Januar 2023

IASB schlägt vorübergehende Ausnahme von der Bilanzierung latenter Steuern im Zusammenhang mit den Ertragsteuern der Säule-2-Regeln der OECD vor

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat heute den Entwurf IASB/ED/2023/1 Internationale Steuerreform — Säule-2-Modellregeln (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 12) Änderungen an IAS 12 vorgeschlagen. Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, eine vorübergehende Erleichterung bei der Bilanzierung latenter Steuern zu schaffen, die sich aus der bevorstehenden Umsetzung der von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) veröffentlichten Modellvorschriften der Säule-2 ergeben. Damit reagiert der IASB auf die Bedenken der Stakeholder hinsichtlich der möglichen Auswirkungen dieser Regeln auf die Bilanzierung von latenten Steuern.

Die vorgeschlagenen Änderungen würden Folgendes einführen:

  • eine vorübergehende Ausnahme von der Bilanzierung latenter Steuern im Zusammenhang mit den Ertragsteuern der Säule-2-Regeln der OECD sowie Angabe, dass diese Ausnahme angewendet wurde; und
  • gezielte Offenlegungspflichten für betroffene Unternehmen.

Zur Erstanwendung der Änderungen schlägt der IASB schlägt vor, dass ein Unternehmen

  • die Ausnahmeregelung sofort nach Veröffentlichung der Änderungen und rückwirkend in Übereinstimmung mit IAS 8 anwendet und
  • die Angabevorschriften für jährliche Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, anwendet.

Der Standardentwurf kann bis zum 10. März 2023 kommentiert werden. Der IASB strebt an, alle Änderungen im zweiten Quartal 2023 abzuschließen, vorbehaltlich der Kommentare zum Standardentwurf. (Pressemitteilung des IASB)

Das DRSC befasst sich in seinen Gremien intensiv mit den neuen Regeln zur Mindestbesteuerung. Vor dem Hintergrund diverser potenzieller Fragestellungen im Zusammenhang mit der bevorstehenden Umsetzung der Säule-2-Modellregeln der OECD hat das DRSC beschlossen, eine Arbeitsgruppe „Steuern“ zu gründen (wir berichteten). Die Arbeitsgruppe soll sich sowohl mit den Fragen der Implementierung der OECD-Säule-2-Modellregeln als auch mit den Fragen der Auswirkungen der neuen Vorschriften auf die Rechnungslegung beschäftigen. Die Interessenbekundungen an der Mitarbeit in der Arbeitsgruppe können bis zum 15. Januar 2023 eingereicht werden.