Home Nachrichten IASB veröffentlicht den Entwurf ED/2020/3 zur Anpassung des Erstanwendungszeitpunkts der Änderungen an IAS 1 „Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig“
4. Mai 2020
Der IASB hat am 04. Mai 2020 den Standardänderungsentwurf ED/2020/3 zur Anpassung des Erstanwendungszeitpunkts der Änderungen an IAS 1 zur Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig veröffentlicht.
Darin wird vorgeschlagen, den verpflichtenden Erstanwendungszeitpunkt der Änderungen an IAS 1 „Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig“ um ein Jahr, d.h. auf Geschäftsjahre beginnend ab dem 01. Januar 2023, zu verschieben (weitere Informationen).
Eine vorzeitige Anwendung der Änderungen an IAS 1 soll weiterhin gestattet bleiben. Der IASB begründet dies damit, dass den betroffenen Unternehmen – vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie – ein hinreichender Übergangszeitraum gewährt werden soll, um ggf. notwendige Anpassungen von Covenants-Klauseln in Kreditverträgen vornehmen zu können.
Stellungnahmen zum Entwurf sind bis zum 03. Juni 2020 möglich.
Die Änderungen an IAS 1 Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig waren vom IASB im Januar 2020 veröffentlicht worden (wir berichteten). Gegenstand der Änderung ist u.a. die Klarstellung, dass im Rahmen der Klassifizierung von Verbindlichkeit als kurz- oder langfristig auf bestehende Rechte des Unternehmens zum Abschlussstichtag abzustellen ist.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen