26. November 2021

IASB veröffentlicht ED/2021/10 – Änderungsentwurf zu IAS 7 und IFRS 7

Der IASB hat heute den Änderungsentwurf ED/2021/10 veröffentlicht. Darin werden ergänzende Angabevorschriften im Rahmen von IAS 7 und IFRS 7 vorgeschlagen.

Gegenstand dieser Vorschläge ist der Ausweis sog. Supplier Finance Arrangements, insb. Reverse Factoring-Vereinbarungen als häufigste Form solcher Vertragsarten. Für derartige Verträge erwies sich als unklar, ob die zugrundeliegenden Verpflichtungen als finanzielle Verbindlichkeiten oder als Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in der Bilanz auszuweisen sind. Ferner scheint unklar, ob damit verbundene Zahlungsströme in der Kapitalflussrechnung als betriebliche oder Finanzierungs-Cashflows zu erfassen sind.

Daher schlägt der IASB nun zusätzliche Angabepflichten im Rahmen von IAS 7 sowie IFRS 7 vor – gibt jedoch keine Hinweise auf einen sachgerechten Ausweis.

Der Entwurf ist beim IASB kostenfrei erhältlich und kann bis 28. März 2022 kommentiert werden.

Weitere Informationen zu diesem Projekt finden Sie künftig auch auf unserer zugehörigen DRSC-Projektseite.