27. Mai 2017

IASB veröffentlicht Request for Information zu IFRS 13

Der IASB hat am 25. Mai 2017 den Request for Information (RfI) zu IFRS 13 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert veröffentlicht. Der RfI ist Teil des Post-implementation Review (PiR) zu IFRS 13 mit dem Ziel, zu beurteilen, ob der Standard seine Ziele erfüllt, welche Auswirkungen sich aus den Anforderungen des Standards auf Investoren, Unternehmen und Prüfer ergeben und ob möglicherweise Bereiche existieren, in denen der Standard uneinheitlich angewendet wird.

Hierfür hat der IASB folgende Bereiche identifiziert, die im Rahmen des RfI adressiert werden sollen:

  • Anhangangaben zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert,
  • Bewertung von börsennotierten Beteiligungen in Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert,
  • Anwendung des Konzepts der ‚höchst- und bestmöglichen Nutzung’ bei der Bewertung nicht finanzieller Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwerts und
  • Ausübung von Ermessensentscheidungen.

Stellungnahmen werden bis zum 22. September 2017 erbeten.  Zugriff auf den RfI finden Sie hier. (IASB Pressemitteilung)