16. Dezember 2021

Öffentliche Diskussion des DRSC zum IASB-Entwurf ED/2021/7

Das Deutsche Rechnungslegung Standards Committee e.V. (DRSC) lädt zu einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung ein. Gegenstand der Veranstaltung ist der IASB-Entwurf ED/2021/7 Subsidiaries without Public Accountability: Disclosures.

Die Veranstaltung möchten wir nutzen, um mit Ihnen die Ihnen die im Entwurf unterbreiteten Vorschläge zu diskutieren. Dabei möchten wir insbesondere mit Ihnen den vom IASB vorgeschlagenen Anwendungsbereich und die Relevanz des ED/2021/7 vor dem Hintergrund der Umsetzung der IAS-Verordnung im Handelsrecht erörtern.

Die Öffentliche Diskussion findet am Mittwoch, den 12. Januar 2022 von 16.00-17.30 Uhr in deutscher Sprache und – aufgrund der COVID-19-bedingten Einschränkungen – web-basiert statt.

Die Teilnahme an der Öffentlichen Diskussion ist kostenfrei, wir bitten aber aus logistischen Gründen um eine vorherige Anmeldung bis zum 10. Januar 2022 unter bahrmann@drsc.de.

Der im IASB ED/2021/7 vorgeschlagene neue IFRS zielt darauf ab, die Berichterstattung von Tochterunternehmen, die keiner öffentlichen Rechenschaftspflicht unterliegen, zu vereinfachen. Hierzu schlägt der ED reduzierte Angabepflichten für den Einzel- bzw. Teilkonzernabschluss dieser Tochterunternehmen vor. Der vorgeschlagene neue IFRS wäre (optional) anwendbar für Tochterunternehmen, die keiner öffentlichen Rechenschaftspflicht unterliegen und ein (übergeordnetes oder zwischengeschaltetes) Mutterunternehmen haben, das einen der Öffentlichkeit zugänglichen IFRS-Konzernabschluss erstellt.

Der IASB-Entwurf ist auf der Website des IASB abrufbar. Weitergehende Informationen zum IASB-Entwurf finden Sie auf unserer Website.