2. Oktober 2020

Öffentliche Diskussionsveranstaltungen des DRSC zum IASB-Diskussionspapier DP/2020/1 Business Combinations – Disclosures, Goodwill and Impairment

Das Deutsche Rechnungslegung Standards Committee e.V. (DRSC) lädt unter Einbindung von Vertretern des IASB und der EFRAG zu zwei alternativen, jeweils vierstündigen öffentlichen Diskussionsveranstaltungen ein. Gegenstand der Veranstaltung ist das IASB-Diskussionspapier DP/2020/1 Business Combinations – Disclosures, Goodwill and Impairment (wir berichteten).

 Die Veranstaltungen möchten wir nutzen, um mit Ihnen über die vorläufigen Positionen der beteiligten Standardsetzer zu diskutieren. Zudem suchen wir den Austausch zu Ihrer Sichtweise auf die im Diskussionspapier vorgeschlagenen Änderungen und vorläufigen Entscheidungen des IASB.

Interessenten können sich an einem der zwei alternativen Termine beteiligen:

  • Freitag, der 23Oktober 2020 von  12.30 – 14.30 und 15 – 17 Uhr (inkl. Mittagspause zwischen 14.30 und 15 Uhr) oder
  • Montag, der 2. November 2020 von 10 – 12 Uhr und 13 – 15 Uhr (inkl. Mittagspause zwischen 12 und 13 Uhr)

Die Veranstaltungen finden in deutscher Sprache  und aufgrund der COVID-19-bedingten Einschränkungen web-basiert statt. Einwahldaten folgen zu einem späteren Zeitpunkt.

Die Teilnahme an der öffentlichen Diskussion ist kostenfrei, wir bitten aber aus logistischen Gründen um eine vorherige Anmeldung bis zum 19. Oktober 2020 unter bahrmann@drsc.de. Dabei bitten wir Sie auch um Mitteilung, an welchem Termin sie teilnehmen möchten.

Darüber hinaus möchten wir insbesondere Ersteller mit M&A-Aktivitäten oder wesentlichen Goodwill-Beträgen in ihren Jahresabschlüssen auch auf den von EFRAG veröffentlichten Fragebogen (in englischer Sprache) zum Diskussionspapier hinweisen. Dessen Ziel ist es ebenfalls, Rückmeldungen zu den Vorschlägen im IASB-Diskussionspapier sowie zu den Vorschlägen im EFRAG-Stellungnahmeentwurf zum Diskussionspapier einzuholen. Rückmeldungen zu dieser Befragung werden bis zum 26. Oktober 2020 erbeten. Zugang zum Fragebogen und zu weiterführenden Informationen haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.