Home Nachrichten Studie zu Stakeholder-Einschätzungen zum freiwilligen Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (DRSC Staff Paper)
7. Mai 2026
Am 07. Mai 2026 veröffentlichte das DRSC eine vom Mitarbeiterstab erarbeitete Studie zu den Einschätzungen von Stakeholdern hinsichtlich der Empfehlung der Europäischen Kommission zu einem freiwilligen Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (VS – Voluntary Sustainability Reporting Standard).
Die Ergebnisse dieser Studie dienen auch als Unterstützung für die Stellungnahme des DRSC zur der am 06. Mai 2026 veröffentlichten Konsultation der EU-Kommission zu ihrem Vorschlag für einen delegierten Rechtsakt zum VS (das DRSC berichtete). Die Konsultation der EU-Kommission zu diesem Vorschlag läuft bis zum 03. Juni 2026. Zu dieser Konsultation führt das DRSC am 12. Mai 2026 eine öffentliche Informationsveranstaltung durch (Anmeldung hier).
Ziel der veröffentlichten Studie ist es, die Eignung des VS für den von der EU-Kommission definierten Zweck aus Sicht verschiedener Stakeholder zu analysieren. Hierzu führte der Mitarbeiterstab des DRSC von Oktober 2025 bis März 2026 Gespräche mit verschiedenen Stakeholder-Gruppen. In den Gesprächen wurde die allgemeine Eignung des VS und mögliche zweckmäßige Anpassungen, aber auch konzeptionelle Überlegungen, die ggf. bei einer künftigen Überarbeitung diskutiert werden sollten.
Grundsätzlich sehen die befragten Stakeholder den VS als geeignet an, die von der EU-Kommission gesetzten Ziele der freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erreichen. Wichtig ist dafür jedoch, dass der VS von den vielfältigen Nutzern dieser Nachhaltigkeitsinformationen allgemein akzeptiert wird. In diesem Fall kann er dazu beitragen, individuelle Informationsanfragen zu reduzieren und eine harmonisierte Berichtsgrundlage für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung zu schaffen.
Hintergrund:
Der VS kann von allen Unternehmen angewendet werden, die freiwillig Nachhaltigkeitsinformationen bereitstellen möchten. Gemäß dem Omnibus Nachhaltigkeitspaket gilt dies für alle Unternehmen, die die Grenze von 450 Mio. EUR Nettoumsatzerlösen und 1.000 Beschäftigten nicht überschreiten. Der VS soll nach aktueller Planung der EU-Kommission Mitte 2026 als Delegierter Rechtsakt verabschiedet werden und damit eine einheitliche Grundlage für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung in Europa schaffen.
Die DRSC-Projektseite zum freiwilligen Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (VS) informiert über den aktuellen Stand.
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