EU Standard zur freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung
Aktueller Stand
Das DRSC hat am 3. Juni 2026 seine Stellungnahme zum Entwurf eines delegierten Rechtsakts zum VS an die Europäische Kommission übermittelt (das DRSC berichtete). Eine Gesamtübersicht der eingegangenen Stellungnahmen ist auf der Website der Europäischen Kommission abrufbar.
Bereits am 12. Mai 2026 führte das DRSC eine öffentliche Informationsveranstaltung zur Konsultation des freiwilligen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (VS) mit rund 200 Teilnehmenden durch . Ziel des DRSC war es, gemeinsam mit der Europäischen Kommission (KOM) einen Überblick über den Konsultationsentwurf zu geben und eine vertiefte Befassung aller Stakeholder mit den Inhalten zu fördern. Herr Sven Dietrich (Policy Coordinator in der DG FISMA der KOM) stellte den Entwurf vor und gab einen Überblick über die wesentlichen Inhalte (das DRSC berichtete).
Am 7. Mai 2026 wurde zudem ein DRSC Staff Paper veröffentlicht, das die Ergebnisse einer Studie zu den Einschätzungen von Stakeholdern hinsichtlich der Empfehlung der KOM zu einem freiwilligen Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zusammenfasst. Diese Ergebnisse dienten ebenfalls als Grundlage für die Stellungnahme des DRSC zu der am 06. Mai 2026 veröffentlichten Konsultation der KOM zu ihrem Vorschlag für einen delegierten Rechtsakt zum VS. Die Studie wurde am 03. Juni 2026 ebenfalls der Europäischen Kommission zusammen mit der DRSC-Stellungnahme zum Entwurf eines Delegierten Rechtsakts zum VS übermittelt.
Delegierter Rechtsakt zum VS von der Europäische Kommission
Am 03. Juni 2026 ist die Konsultationsfrist der Europäischen Kommission zu ihrem Entwurf eines delegierten Rechtsakts zum VS geendet. Damit befindet sich der Prozess zur Verabschiedung eines delegierten Rechtsakts, der für Mitte Juli 2026 erwartet wird, in der Schlussphase. Das DRSC hat die Entwicklung des VS (zuvor: VSME) über die letzten Jahre eng begleitet und sich ebenfalls an diesem Konsultationsprozess beteiligt. Die Stellungnahme des DRSC wurde am 3. Juni 2026 an die Europäische Kommission übermittelt (das DRSC berichtete). Eine Gesamtübersicht der eingegangenen Stellungnahmen ist auf der Website der Europäischen Kommission abrufbar.
Bedeutung erlangt der VS vor allem dadurch, dass er von allen Unternehmen angewendet werden kann, die freiwillig Nachhaltigkeitsinformationen bereitstellen möchten. Gemäß der Richtlinie (EU) 2026/470 (sog. Omnibus Nachhaltigkeitspaket) gilt dies für alle Unternehmen, die die Grenze von 450 Mio. EUR Nettoumsatzerlösen und 1.000 Beschäftigten nicht überschreiten. Zwar sind diese Unternehmen nicht verpflichtet, Nachhaltigkeitserklärungen gemäß ESRS zu erstellen, doch werden sie aus anderen Anlässen häufig aufgefordert, Nachhaltigkeitsinformationen bereitzustellen, beispielsweise im Rahmen von Transaktionen mit Kunden oder Banken.
Dementsprechend besteht das Hauptziel eines VS-Berichts darin, tatsächliche oder potenzielle Geschäftspartner zu informieren (siehe VS Abs. 17, i.d.F. der Kommissionsempfehlung (EU) 2025/1710). Die Europäische Kommission strebt gemeinsam mit EFRAG an, durch den VS zur Harmonisierung der bereitgestellten Nachhaltigkeitsinformationen beizutragen und damit den Aufwand für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verringern. Der Zweck des VS besteht darin, (1) Informationen bereitzustellen, die den Datenbedarf von Unternehmen decken, die Nachhaltigkeitsinformationen von ihren Lieferanten anfordern, (2) Informationen bereitzustellen, die den Datenbedarf von Finanzinstituten und Anlegern entsprechen und dadurch Unternehmen den Zugang zu Finanzmitteln erleichtern; (3) das Management von Nachhaltigkeitsaspekten, einschließlich, soweit relevant, ökologischer und sozialer Aspekte wie Umweltverschmutzung und Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer, in einer Weise zu verbessern, die die Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit von Unternehmen stärkt; und (4) zu einer nachhaltigeren und inklusiveren Wirtschaft beizutragen (siehe ErwGr 23 der Richtlinie (EU) 2026/470).
Der VS erlangt darüber hinaus Bedeutung, da dieser Standard gemäß der Omnibus I-Richtlinie die Möglichkeit zur Informationsabfrage von Unternehmen aus der Wertschöpfungskette mit nicht mehr als 1.000 Beschäftigten durch zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtete Unternehmen gemäß der Bilanzrichtlinie begrenzt (sog. Value Chain Cap). Informationen zur detaillierten Ausgestaltung des Value Chain Caps finden sich im Explanatory Memorandum zum delegierten Rechtsakt der EU-Kommission sowie in Annex I, der den Entwurf des VS enthält.
Studie des DRSC-Mitarbeiterstabs zu Einschätzungen von Stakeholdern zum VS
Der DRSC-Mitarbeiterstab hat eine Studie zu den Einschätzungen von Stakeholdern hinsichtlich der Empfehlung der Europäischen Kommission zu einem freiwilligen Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (VS – Voluntary Sustainability Reporting Standard) durchgeführt und die Ergebnisse am 07. Mai 2026 als DRSC Staff Paper veröffentlicht (das DRSC berichtete).
Ziel der Studie ist es, die Eignung des VS für den von der EU-Kommission definierten Zweck aus Sicht verschiedener Stakeholder zu bewerten. Hierzu führte der Mitarbeiterstab des DRSC von Oktober 2025 bis März 2026 Gespräche mit verschiedenen Stakeholder-Gruppen. Die Gespräche umfassten die allgemeine Eignung des VS, mögliche Anpassungen sowie konzeptionelle Überlegungen für künftige Überarbeitungen. Grundsätzlich sehen die befragten Stakeholder den VS als geeignet an, die von der EU-Kommission gesetzten Ziele der freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erreichen.
Es werden jedoch auch Bedingungen genannt, die erfüllt sein müssen, damit diese Ziele erreicht werden können. Der VS könne seinen Zweck beispielsweise nur dann erfüllen, wenn er von den Nutzern dieser Nachhaltigkeitsinformationen allgemein akzeptiert wird. In diesem Fall kann er dazu beitragen, individuelle Informationsanfragen zu reduzieren und eine harmonisierte Berichtsgrundlage für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung zu schaffen.
Die Studie wurde ebenfalls der Europäischen Kommission zusammen mit der DRSC-Stellungnahme zum Entwurf eines Delegierten Rechtsakts zum VS übermittelt.