EU Standard zur freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung
Aktueller Stand
Am 07. Mai 2026 wurde ein DRSC Staff Paper veröffentlicht über die Ergebnisse einer Studie zu den Einschätzungen von Stakeholdern hinsichtlich der Empfehlung der Europäischen Kommission (KOM) zu einem freiwilligen Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (VS – Voluntary Sustainability Reporting Standard).
Diese Ergebnisse dienen auch als Grundlage für die Stellungnahme des DRSC zu der am 06. Mai 2026 veröffentlichten Konsultation der KOM zu ihrem Vorschlag für einen delegierten Rechtsakt zum VS. Stellungnahmen zu diesem Vorschlag können bis zum 03. Juni 2026 bei der KOM eingereicht werden.
Ein Abgleich des aktuell veröffentlichten Vorschlags der KOM für einen delegierten Rechtsakt zum VS mit der im Juli 2025 veröffentlichten Empfehlung der KOM zum VS, auf deren Basis die Gespräche mit den Stakeholdern für diese Studie geführt wurden, ist noch nicht erfolgt.
Delegierter Rechtsakt zum VS von der Europäische Kommission
Mit der aktuell laufenden Konsultation der Europäischen Kommission zu ihrem Entwurf eines delegierten Rechtsakts zum VS befindet sich der Prozess zur Verabschiedung eines delegierten Rechtsakts, der für Mitte 2026 erwartet wird, in der Schlussphase. Stellungnahmen zu diesem Vorschlag können bis zum 03. Juni 2026 bei der KOM eingereicht werden. Das DRSC hat die Entwicklung des VS (zuvor: VSME) über die letzten Jahre eng begleitet und wird sich ebenfalls an diesem Konsultationsprozess beteiligen.
Bedeutung erlangt der VS vor allem dadurch, dass er von allen Unternehmen angewendet werden kann, die freiwillig Nachhaltigkeitsinformationen bereitstellen möchten. Gemäß der Richtlinie (EU) 2026/470 (sog. Omnibus Nachhaltigkeitspaket) gilt dies für alle Unternehmen, die die Grenze von 450 Mio. EUR Nettoumsatzerlösen und 1.000 Beschäftigten nicht überschreiten. Zwar sind diese Unternehmen nicht verpflichtet, Nachhaltigkeitserklärungen gemäß ESRS zu erstellen, doch werden sie aus anderen Anlässen häufig aufgefordert, Nachhaltigkeitsinformationen bereitzustellen, beispielsweise im Rahmen von Transaktionen mit Kunden oder Banken.
Dementsprechend besteht das Hauptziel eines VS-Berichts darin, tatsächliche oder potenzielle Geschäftspartner zu informieren (siehe VS Abs. 17, i.d.F. der Kommissionsempfehlung (EU) 2025/1710). Die Europäische Kommission strebt gemeinsam mit EFRAG an, durch den VS zur Harmonisierung der bereitgestellten Nachhaltigkeitsinformationen beizutragen und damit den Aufwand für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verringern. Der Zweck des VS besteht darin, (1) Informationen bereitzustellen, die den Datenbedarf von Unternehmen decken, die Nachhaltigkeitsinformationen von ihren Lieferanten anfordern, (2) Informationen bereitzustellen, die den Datenbedarf von Finanzinstituten und Anlegern entsprechen und dadurch Unternehmen den Zugang zu Finanzmitteln erleichtern; (3) das Management von Nachhaltigkeitsaspekten, einschließlich, soweit relevant, ökologischer und sozialer Aspekte wie Umweltverschmutzung und Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer, in einer Weise zu verbessern, die die Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit von Unternehmen stärkt; und (4) zu einer nachhaltigeren und inklusiveren Wirtschaft beizutragen (siehe ErwGr 23 der Richtlinie (EU) 2026/470).
Der VS erlangt darüber hinaus Bedeutung, da dieser Standard gemäß dem Omnibus‑Nachhaltigkeitspaket die Möglichkeit zur Informationsabfrage von Unternehmen aus der Wertschöpfungskette mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden durch zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtete Unternehmen begrenzt (sog. Value Chain Cap). Weitere Informationen zur Ausgestaltung des Value Chain Caps finden sich im DRSC-Briefing Paper: Omnibus I-Paket zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Studie des DRSC-Mitarbeiterstabs zu Einschätzungen von Stakeholdern zum VS
Der DRSC-Mitarbeiterstab hat eine Studie zu den Einschätzungen von Stakeholdern hinsichtlich der Empfehlung der Europäischen Kommission zu einem freiwilligen Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (VS – Voluntary Sustainability Reporting Standard) durchgeführt und die Ergebnisse am 07. Mai 2026 als DRSC Staff Paper veröffentlicht.
Ziel der Studie ist es, die Eignung des VS für den von der EU-Kommission definierten Zweck aus Sicht verschiedener Stakeholder zu bewerten. Hierzu führte der Mitarbeiterstab des DRSC von Oktober 2025 bis März 2026 Gespräche mit verschiedenen Stakeholder-Gruppen. Die Gespräche umfassten die allgemeine Eignung des VS, mögliche Anpassungen sowie konzeptionelle Überlegungen für künftige Überarbeitungen. Grundsätzlich sehen die befragten Stakeholder den VS als geeignet an, die von der EU-Kommission gesetzten Ziele der freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erreichen.
Es werden jedoch auch Bedingungen genannt, die erfüllt sein müssen, damit diese Ziele erreicht werden können. Der VS könne seinen Zweck beispielsweise nur dann erfüllen, wenn er von den Nutzern dieser Nachhaltigkeitsinformationen allgemein akzeptiert wird. In diesem Fall kann er dazu beitragen, individuelle Informationsanfragen zu reduzieren und eine harmonisierte Berichtsgrundlage für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung zu schaffen.
Im Zuge der laufenden Konsultation zum Entwurf eines delegierten Rechtsakts zum VS wird die Studie ebenfalls an die Europäische Kommission übermittelt.