Home Nachrichten IFRS-Fachausschuss ruft wesentliche Erwägungen für den Halbjahresabschluss in Erinnerung und beschließt, den Anwendungshinweis 3 mittelfristig umfassend zu überarbeiten
16. Juni 2020
DRSC-Anwendungshinweis 3 (IFRS) „Ausgewählte IFRS-Bilanzierungsfragen unter besonderer Berücksichtigung gesamtwirtschaftlicher und unternehmensindividueller Krisensituationen“ ist vom vormaligen Rechnungslegung Interpretations Committee (RIC) im Zuge der Finanzmarktkrise 2009 entwickelt worden. Mit diesem Anwendungshinweis werden Bilanzierer auf bestimmte Sachverhalte im deutschen Rechtskontext aufmerksam gemacht und ihnen Hilfestellungen für den bilanzielle Umgang mit Krisensituationen an die Hand gegeben.
Im Zuge der aktuellen Coronavirus-Pandemie hatte das DRSC den Text mit freundlicher Genehmigung des Schäffer-Poeschel-Verlags kostenfrei auf seine Internetseite gestellt, weil eine Reihe der damals adressierten Sachverhalte sowie die unterbreiteten Beurteilungen nach IFRS unverändert Gültigkeit besitzen.
Der IFRS-Fachausschuss als Rechtsnachfolger des RIC hat den Anwendungshinweis letztmalig im Juli 2013 überprüft und seinerzeit lediglich kleinere Anpassungen vorgenommen. Im Anwendungshinweis sind einige Fundstellen mittlerweile überholt und bedürfen einer Anpassung. Die Geschäftsstelle hat dies zum Anlass für eine erneute Befassung durch den Fachausschuss genommen und dessen Mitglieder um eine Beurteilung gebeten, ob neben den erforderlichen redaktionellen Überarbeitungen auch inhaltliche Änderungen vorgenommen werden sollen.
Der IFRS-Fachausschuss hat daraufhin in seiner 85. Sitzung Anfang Juni die folgenden Beschlüsse gefasst:
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