20. Oktober 2026

Vorläufige DRSC-Position zum ED ESRS-40a

Der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung (FA NB) des DRSC hat heute seine vorläufige Positionierung zum ED ESRS-40a veröffentlicht. Nach intensiven Diskussionen hatte EFRAG den ED ESRS-40a am 23. Juli 2026 zur Konsultation gestellt (wir berichteten). Die Kommentierungsfrist endet am 31. Oktober 2026.

Mit der Vorabveröffentlichung will das DRSC die öffentliche Diskussion rund um die ESRS-40a informieren, zentrale Kritikpunkte an den vorliegenden Vorschlägen für die ESRS-40a aufzeigen und eine praktikablere Lösung zur Diskussion stellen. Das DRSC ist davon überzeugt, dass eine weltweite gegenseitige Akzeptanz nationaler, supranationaler und internationaler Standards erforderlich ist, um gemeinsam eine qualitativ hochwertige Nachhaltigkeitsberichterstattung zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, dass die in den ESRS-40a verankerten Berichtsanforderungen deutlich weniger komplex ausgestaltet werden als gegenwärtig vorgesehen. Der zentrale Vorschlag des FA NB ist dabei ein stufenweiser Ansatz („staggered approach“), wonach die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Drittstaatenunternehmen zunächst auf die Anwendung von ESRS-40a 2, ESRS-40a E1, ESRS 40a S1 und ESRS-40a G1 beschränkt wäre.