Andere Arbeitskreis „IFRS im Einzelabschluss“
Aktueller Stand
Am 29. Mai 2026 fand die konstituierende Sitzung des Arbeitskreises „IFRS im Einzelabschluss“ statt.
Inhalte der ersten Sitzung waren insb. ein gegenseitiges Kennenlernen, die Vorstellung der Hintergründe des Arbeitskreises sowie eine erste Diskussion über dessen zukünftigen Arbeitsplan.
Der feste Teilnehmerkreis wird in regelmäßigen Sitzungen zusammenkommen, mit dem Ziel der Erstellung einer Machbarkeitsanalyse zur Nutzung der IFRS für bestimmte Rechnungslegungsfunktionen. Der Fokus wird zunächst auf der Ertragssteuerbemessung und der Ausschüttungsfunktion liegen. Dabei soll das Kosten-/Nutzen-Verhältnis als wesentlicher Maßstab dienen.
Arbeitskreis „IFRS im Einzelabschluss“
Basierend auf dem im März 2026 veröffentlichten Aufruf des DRSC zu einem regelmäßigen Fachaustausch wurde ein Arbeitskreis mit 30 Teilnehmern, insb. aus den Bereichen Anwenderpraxis, Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Wissenschaft, gebildet.
Der feste Teilnehmerkreis wird in regelmäßigen Sitzungen zusammenkommen, mit dem Ziel der Erstellung einer Machbarkeitsanalyse zur Nutzung der IFRS für bestimmte Rechnungslegungsfunktionen. Der Fokus wird zunächst auf der Ertragssteuerbemessung und der Ausschüttungsfunktion liegen. Dabei soll das Kosten-/Nutzen-Verhältnis als wesentlicher Maßstab dienen.
Der Arbeitskreis schließt an die DRSC-Studie zur Evaluation der Anwendung der IFRS in Deutschland an. welche mit der dritten Phase im November 2025 vorläufig zum Abschluss gekommen ist. Die Ergebnisse zeigen, dass ein bedingtes Wahlrecht zur befreienden Anwendung der IFRS im Einzelabschluss einen Baustein zur Entlastung deutscher Unternehmen darstellen kann.
Aus der Studie wurde ebenfalls deutlich, dass die optionale Nutzung der IFRS für die Bilanzierung eng mit den weiteren Funktionen der Rechnungslegung verknüpft ist. Die Projektarbeit des DRSC ist deshalb in einen regelmäßig stattfindenden Fachaustausch in Form eines Arbeitskreises überführt worden.
Die Arbeitskreismitglieder sind in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet.
| Name | Organisation |
| Annelie Maria Albinus | Deutsche Börse AG |
| Lukas Benzinger | Eberspächer Gruppe GmbH & Co. KG |
| Elisabeth Bernhard-Vogl | Deutsche Pfandbriefbank AG |
| Nina Blume | WTS Advisory AG |
| Christine Bordt | ING-DiBa AG |
| Dr. Patrick Bosch | Allianz SE |
| Gero Bothe | Deutsche Pfandbriefbank AG |
| Michael Calenborn | DHL Group |
| Dr. Ilka Canitz | DRSC e.V. |
| Dr. Rico Chaskel | DRSC e.V. |
| Marcus Ebert | Fresenius SE |
| Dr. Felix Fischer | Deloitte AG |
| Manfred Hauer | Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG |
| Günter Helmhagen | Bundesteuerberaterkammer KdöR |
| Prof. Dr. Joachim Hennrichs | Universität zu Köln |
| Simon Hoof | PricewaterhouseCoopers GmbH WPG |
| Nils Irmert | Deloitte AG |
| Gert Keppler | Deutsche Bank AG |
| Dr. Bernd Kliem | PricewaterhouseCoopers GmbH WPG |
| Verena Marx | REDONIS GmbH |
| Prof. Dr. Stephan Meyering | FernUniversität in Hagen |
| Prof. Dr. Sven Morich | DRSC e.V. |
| Volker Nickel | DZ BANK AG |
| Thomas Niklas | ING-DiBa AG |
| Ellen Reichmann | DHL Group |
| Prof. Dr. Lutz Richter | Universität Trier |
| Bernadette Rinderle | Siemens Healthineers AG |
| Prof. Dr. Henrik Schalkowski | Jakobs Dingel Steuerberatung AG |
| Jens Schröter | Volkswagen AG |
| Veronika Selvamohan-Wirtz | Henkel AG & Co. KGaA |
| Prof. Dr. Karina Sopp | Technische Universität Bergakademie Freiberg |
| Prof. Dr. Bernd Stibi | Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. |
| Dr. Jonas van Elten | Oetker Collection KG |
| Dr. Robert Walter | BDO AG |
| Peter Zimniok | DRSC e.V. |
Die Sitzungen sind nicht-öffentlich.
Hintergrund
Von 2023 bis 2025 hat das DRSC die Nutzung der IFRS in Deutschland im Rahmen einer dreiphasigen Studie evaluiert. Dabei wurde auch die Zweckmäßigkeit für den Einzelabschluss thematisiert. Die Studie wurde mit Veröffentlichung des Fallstudienberichts am 30. September 2025 als dritte Phase vorerst abgeschlossen. Ein Thesenpapier zur Gesamtstudie des DRSC wurde am 5. November 2025 veröffentlicht. Im Rahmen eines Roundtables mit Vertretern aus den Bundesministerien der Justiz und für Verbraucherschutz – BMJV und der Finanzen – BMF sowie Spitzenverbänden und Unternehmen der Fallstudie wurden die 10 Thesen erörtert und es wurde deutlich, dass im weiteren Verlauf die Machbarkeitsanalyse im Vordergrund steht. Insbesondere ist aus fachlicher Sicht zu klären, inwieweit die IFRS als Bemessungsgrundlage für andere Rechnungslegungsfunktionen geeignet sind.
Das BMJV hat am 18. Dezember 2025 und 27. Januar 2026 im Zuge von Workshops darüber hinaus verschiedene Spitzenverbände und das DRSC aufgerufen, Möglichkeiten zur Entbürokratisierung der Finanzberichterstattung im nationalen und europäischen Recht zu eruieren. Die zielgerichtete Einräumung von Wahlrechten aus der IAS-AnwendungsVO kann einen Beitrag in diese Richtung liefern.
Die weitere Projektarbeit des DRSC ist in einen regelmäßig stattfindenden Fachaustausch in Form eines Arbeitskreises überführt worden. Zu diesem Zweck wurde das verlinkte Konzept entwickelt. Für die Machbarkeitsanalyse zur Nutzung der IFRS für andere Rechnungslegungsfunktionen soll das Kosten-/Nutzen-Verhältnis als wesentlicher Maßstab dienen. Der Fokus liegt zunächst auf Ertragssteuerbemessung und Ausschüttungsfunktion.