DRSC DRSC AH 1 (IFRS) Bilanzierung von ATZ nach IAS 19
Aktueller Stand
Der DRSC Anwendungshinweis 1 (IFRS) Einzelfragen zur Bilanzierung von Altersteilzeitverhältnissen nach IFRS (DRSC AH 1 (IFRS)) wurde 4. Dezember 2012 verabschiedet.
Zielsetzung und Hintergrund
Im Rahmen der Überarbeitung des IAS 19 in 2011 erfolgten auch Änderungen in Bezug auf die Rechnungslegungsregeln für Leistungen aus Anlass der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses (termination benefits). Diese Änderungen machten eine Neubeurteilung der Bilanzierung von Altersteilzeit (ATZ) Vereinbarungen nach IFRS notwendig.
Während vor der Änderung von IAS 19 in 2011 ATZ-Vereinbarungen i.d.R. als Leistungen aus Anlass der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bilanziert wurden, wurde dies nach der Änderung als nicht mehr sachgerecht beurteilt. Im Interesse einer Klarstellung wurde das Thema dem IFRS IC vorgelegt. Das IFRS IC hat das Thema im Rahmen seiner Sitzung im November 2011 behandelt und ist in seiner Sitzung am 17. / 18. Januar 2012 zu dem Ergebnis gelangt, dass Aufstockungsleistungen im Rahmen von ATZ „do not meet the definition of termination benefits“.
Auf Basis der finalen Agendaentscheidung des IFRS IC wurde die Entscheidung zur Entwicklung des AH 1 (IFRS) getroffen. Dieser behandelt die Bilanzierung von Aufstockungsleistungen und Erfüllungsrückständen im Rahmen von ATZ-Vereinbarungen im Sinne des Altersteilzeitgesetzes.