IASB Amendments to the Classification of Financial Assets (Änderungen an IFRS 9)

Aktueller Stand

Der IASB hat am 21. März 2023 den Änderungsentwurf ED/2023/2 Amendments to the classification and measurement for Financial Instruments – proposed amendments to IFRS 9 and IFRS 7 veröffentlicht.

Darin werden folgende Detailregelungen aufgegriffen und jeweils Nachbesserungen an IFRS 9 und IFRS 7 vorgeschlagen:

  1. Ausbuchung einer finanziellen Verbindlichkeit, die elektronisch übertragen wurde – Schaffung eines Wahlrechts bzgl. Ausbuchungszeitpunkt;
  2. Anwendung des Zahlungsstromkriteriums für Zwecke der Kategorisierung von Finanzinstrumenten unter IFRS 9 im Fall von (a) FI mit ESG-Bedingungen, (b) FI mit non-recourse features sowie sog. contractually-linked instruments (CLI);
  3. zusätzliche Angabepflichten für (a) EK-Instrumente, klassifiziert at FV-OCI, und (b) FI mit Zahlungsströme., deren Höhe oder Zeitpunkt vom (Nicht-)Eintritt bedingter Ereignisse abhängt.

Zielsetzung

Ziel ist, mehrere Klarstellungen für IFRS 9 zu erreichen. Dabei soll erstens die bestehende Systematik der Kategorisierung/Klassifizierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 grundlegend beibehalten, aber für finanzielle Vermögenswerte, die sog. ESG-Elemente oder -Bedingungen enthalten, ergänzende Klarstellungen geschaffen werden.

Des Weiteren soll durch eine verbesserte Ausbuchungsvorschrift – hier faktisch die Klarstellung eines Wahlrechts – die Unklarheit bei einer spezifischen Anwendungsfrage beseitigt werden.

Ferner soll durch verbesserte Zusatzangaben gemäß IFRS 7 mehr Transparenz erreicht werden, ohne die grundlegenden und komplexen Bewertungs- und Klassifizierungsregeln zu ändern.

Hintergrund

Hintergrund für diese Änderungsvorschläge sind Erkenntnisse aus dem Post-Implementation Review (PIR) zu IFRS 9 – Teil 1, betreffend die Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten. Im Rahmen dieses PIR, der Ende 2022 abgeschlossen wurde, ergab sich Nachbesserungsbedarf für ausgewählte Aspekte der bestehenden IFRS 9-Vorschriften. Für den ersten dieser Änderungsvorschläge dagegen ist Hintergrund eine Anfrage an das IFRS IC und die darauf folgende IFRSIC-Befassung, aus der der IFRS IC sowie der IASB ebenfalls Nachbesserungsbedarf ableiteten..

Zeitplan

Die Kommentierungsperiode zum Exposure Draft ED/2023/2 endet am 19. Juli 2023.

Befassung im DRSC

Das DRSC wird diesen Entwurf im FA FB sowie der AG Finanzinstrumente erörtern und anschließend die IASB-Vorschläge kommentieren.

Zugehörige Dokumente & Konsultationen

Titel Datum
IASB ED/2023/2 Ende der Kommentierungsfrist: 19.07.2023
21/03/2023

Zugehörige Veranstaltungen

  • 17. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 16.05.2023
  • 17. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 16.05.2023
  • 16. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 17.04.2023
  • 16. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 17.04.2023
  • IASB ED/2023/2 Amendments to the Classification and Measurement of Financial Instruments – Proposed amendments to IFRS 9 and IFRS 7

    Der FA FB wurde erstmals über die Inhalte des IASB-Entwurfs ED/2023/2 Amendments to the Classification and Measurement of Financial Instruments (Proposed Amendments to IFRS 9 and IFRS 7) informiert.

    Zunächst wurden einführend der Hintergrund der IASB-Vorschläge (im Wesentlichen Folge des Post-Implementation Review, PIR) und die aus IASB-Sicht unterschiedliche Dringlichkeit dieser Vorschläge erläutert. Zugleich wurde erwähnt, dass im Rahmen des PIR weitere Themen als klärungsbedürftig erkannt wurden, vom IASB aber vorerst vertagt und als spätere Projekte vorgesehen sind.

    Sodann wurden die verschiedenen Änderungsvorschläge im ED/2023/2 überblicksartig vorgestellt. Hiervon wurde zunächst der Hauptvorschlag des IASB – Konkretisierungen zur Anwendung des Zahlungsstromkriteriums bei FI mit besonderen Vertragsklauseln, insb. ESG-Elementen –, den der IASB zugleich als den dringlichsten Punkt ansieht, detailliert vorgestellt und erörtert. Hierzu machte der FA FB folgende erste Anmerkungen:

    • Die Vorschläge der hierzu neuen Tz. (B4.1.8A, B4.1.10A) erscheinen abstrakt.
    • Die beiden neuen Tz. – B4.1.8A (Klarstellung des Verständnisses von basic lending arrangements) sowie B4.1.10A (Klarstellung der Auswirkung bedingter Ereignisse auf die Zahlungsstromeigenschaften) – erscheinen als zwei getrennte Gedankenschritte, was nicht sofort eingängig ist. Insb. wirkt der Bezug, der zwischen den beiden neuen Tz. besteht, nicht intuitiv verständlich.
    • Grundsätzlich betrifft die Klarstellung lediglich die Klassifizierung von Finanzinstrumenten auf der Aktivseite. Hingegen ist eine etwaige Klarstellung für finanzielle Verbindlichkeiten (oder zumindest eine etwaige Auswirkung jener Klarstellung auf die Passivseite) nicht erkennbar – was jedoch für einige Branchen viel relevanter ist.

    Als nächstes wurde der IASB-Vorschlag für zusätzliche Angabepflichten betreffend EK-Instrumente klassifiziert at FVOCI vorgestellt und erörtert. Hierzu äußerte der FA FB folgende erste Gedanken:

    • Versicherungsbranche: Die vorgeschlagene Anhangangabe erscheint nicht als befriedigende Heilung der als problematisch empfundenen Klassifizierung at FV-OCI inkl. des bestehenden Recyclingverbots. Dieses Thema wird vsl. auch im PIR zu IFRS 17 zu erörtern sein.
    • Bankenbranche: Auch dieser Branche dürfte eine Anhangangabe nicht als sinnvolle Lösung für den unbefriedigenden Ausweis von FV-Änderungen infolge des Recyclingverbots erscheinen, wenngleich die Klassifizierung at FVOCI und das Recyclingverbot durchaus unterschiedlich kritisch beurteilt wurde und wird.
    • Nichtfinanzdienstleister: Da das bestehende Recyclingverbot tendenziell befürwortet wird, ist die vorgeschlagene Anhangangabe wohl eine sinnvolle „Lösung“. Jedoch bleibt fraglich, ob diese zusätzliche Angabe überhaupt beachtet wird bzw. informationsnützlich ist. Die konkrete Angabepflicht an sich dürfte umsetzbar sein.
    • Generell erscheint die vorgeschlagene Anhangangabe ungeeignet, dass (bestehende oder vermeintliche) Informationsdefizit infolge des Recyclingverbots systematisch zu beheben, denn das Recyclingverbot führt dazu, dass der kumulierte FV-Bewertungseffekt außerhalb des OCI nicht sichtbar wird – während die nun geplante Anhangangabe lediglich den jeweils periodenbezogenen (also anteiligen) FV-Bewertungseffekt sichtbar macht.

    Die übrigen IASB-Vorschläge sollen in der nächsten FA-Sitzung konkreter vorgestellt und erstmals besprochen werden.

Literaturhinweise

Autor/In Titel Datum
Weller, Sebastian/ Wachnin, Natalie Anmerkungen zu ausgewählten Diskussionen und Entscheidungen des IFRS IC IRZ, 06/2023, S. 277 ff. 2023
Busch, Julia/ Zwirner, Christian ED/2023/2 – vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 IRZ, 06/2023, S. 261 ff. 2023
Brune, Jens/ Hayn, Benita DStR-Report Internationale Rechnungslegung DStR, 19/2023, S. 1024 ff. 2023
Haaker, Andreas/ Schaden, Stefan Fair value als Mittel gegen unrealisierte Verluste? Pro & Contra PiR, 05/2023, S. 183 ff. 2023
Sopp, Guido/ Bura, Iryna/ Schiele, Christian Bilanzierung von nachhaltigen Finanzierungsformen vor dem Hintergrund des IASB ED/2023/2 IRZ, 05/2023, S. 215 ff. 2023