IASB Amendments to the Classification of Financial Assets (Änderungen an IFRS 9)
Aktueller Stand
Der IASB hat am 21. März 2023 den Änderungsentwurf ED/2023/2 Amendments to the classification and measurement for Financial Instruments – proposed amendments to IFRS 9 and IFRS 7 veröffentlicht.
Darin werden folgende Detailregelungen aufgegriffen und jeweils Nachbesserungen an IFRS 9 und IFRS 7 vorgeschlagen:
- Ausbuchung einer finanziellen Verbindlichkeit, die elektronisch übertragen wurde – Schaffung eines Wahlrechts bzgl. Ausbuchungszeitpunkt;
- Anwendung des Zahlungsstromkriteriums für Zwecke der Kategorisierung von Finanzinstrumenten unter IFRS 9 im Fall von (a) FI mit ESG-Bedingungen, (b) FI mit non-recourse features sowie sog. contractually-linked instruments (CLI);
- zusätzliche Angabepflichten für (a) EK-Instrumente, klassifiziert at FV-OCI, und (b) FI mit Zahlungsströme., deren Höhe oder Zeitpunkt vom (Nicht-)Eintritt bedingter Ereignisse abhängt.
Zielsetzung
Ziel ist, mehrere Klarstellungen für IFRS 9 zu erreichen. Dabei soll erstens die bestehende Systematik der Kategorisierung/Klassifizierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 grundlegend beibehalten, aber für finanzielle Vermögenswerte, die sog. ESG-Elemente oder -Bedingungen enthalten, ergänzende Klarstellungen geschaffen werden.
Des Weiteren soll durch eine verbesserte Ausbuchungsvorschrift – hier faktisch die Klarstellung eines Wahlrechts – die Unklarheit bei einer spezifischen Anwendungsfrage beseitigt werden.
Ferner soll durch verbesserte Zusatzangaben gemäß IFRS 7 mehr Transparenz erreicht werden, ohne die grundlegenden und komplexen Bewertungs- und Klassifizierungsregeln zu ändern.
Hintergrund
Hintergrund für diese Änderungsvorschläge sind Erkenntnisse aus dem Post-Implementation Review (PIR) zu IFRS 9 – Teil 1, betreffend die Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten. Im Rahmen dieses PIR, der Ende 2022 abgeschlossen wurde, ergab sich Nachbesserungsbedarf für ausgewählte Aspekte der bestehenden IFRS 9-Vorschriften. Für den ersten dieser Änderungsvorschläge dagegen ist Hintergrund eine Anfrage an das IFRS IC und die darauf folgende IFRSIC-Befassung, aus der der IFRS IC sowie der IASB ebenfalls Nachbesserungsbedarf ableiteten..
Zeitplan
Die Kommentierungsperiode zum Exposure Draft ED/2023/2 endet am 19. Juli 2023.
Befassung im DRSC
Das DRSC wird diesen Entwurf im FA FB sowie der AG Finanzinstrumente erörtern und anschließend die IASB-Vorschläge kommentieren.