IASB Disclosures about Uncertainties in the Financial Statements – Illustrative Examples

Aktueller Stand

Der IASB hat am 28. November 2025 veranschaulichende Beispiele veröffentlicht, die darlegen, wie Unternehmen die IFRS-Rechnungslegungsstandards bei der Berichterstattung der Auswirkungen von Unsicherheiten in ihren Abschlüssen anwenden können. Der Veröffentlichung der finalen Beispiele ging eine Veröffentlichung einer Vorabfassung („near-final Draft“) im Juli 2025 voraus. Die nunmehr veröffentlichten finalen Beispiele unterscheiden sich geringfügig von der im Juli 2025 veröffentlichten Vorabfassung.

Als Begleitmaterialien zu den IFRS-Rechnungslegungsstandards sind die illustrativen Beispiele nicht integraler Bestandteil der IFRS-Rechnungslegungsstandards und werden somit auch nicht in der EU indossiert. Die Beispiele haben keinen Erstanwendungszeitpunkt und entfalten somit für europäische Unternehmen unmittelbare Wirkung.

Hintergrund

Der Klimawandel ist eines der Themen, das aufgrund möglicher Auswirkungen auf die Unternehmen auch für Abschlussadressaten von Interesse ist. Klimabezogene Risiken oder andere umweltbezogene Risiken werden in den IFRS zwar nicht explizit adressiert. Dennoch gibt es Normen in den IFRS, die Anhaltspunkte für eine Berichterstattung auch über klimabezogene Risiken bieten. Dies gilt sowohl für den (Konzern-)Jahresabschluss als auch für das Management Commentary. Mit diesem Ausgangspunkt begann das IASB die Arbeiten am Projekt „Climate-related and Other Uncertainties in the Financial Statements“ und stellte die Frage, wie (Konzern-)Abschlüsse bessere Informationen über klimabezogene (und andere) Risiken vermitteln können.

Klimarisiken und andere neu aufkommende Risiken können sich auf eine Vielzahl von Sachverhalten auswirken, so z.B. auf:

  • die Werthaltigkeit(-sprüfung) und Nutzungsdauer von Vermögenswerten,
  • die Erfassung und Bewertung von Rückstellungen (z.B. Renaturierung),
  • die Erfassung und Bewertung von belastenden Verträge (z.B. aufgrund erhöhter Kosten oder gesunkener Nachfrage) und
  • die Erfassung und Bewertung von Eventualverbindlichkeiten (z.B. aufgrund von Strafzahlungen).

Konkrete Bilanzierungsauswirkungen oder Angabepflichten können sich etwa aus IAS 1, IAS 36, IAS 16/IAS 38, IFRS 13, IFRS 9/IFRS 7 und IAS 37 ergeben. Als besonders von Klimarisiken betroffen wird auf die Finanzindustrie oder bestimmte Branchen der Realwirtschaft (z.B. Energie, Transport, Rohstoffe, Baubranche, Landwirtschaft, Ernährung) verwiesen. Sofern die Informationserwartungen (anderer Nutzer) nicht im (Konzern-)Abschluss erfüllt werden, kann auch das Management Commentary Informationsbedarfe adressieren.

Im Juli 2024 wurde durch das IASB ein erster Entwurf mit Beispielen zur Berichterstattung über Unsicherheiten veröffentlicht (ED/2024/6), der bis zum 28. November 2025 kommentiert werden konnte. Der DRSC Fachausschuss Finanzberichterstattung nahm am 15. November 2024 dazu Stellung. Im Juli 2025 veröffentlichte die IFRS Foundation dann einen Vorabentwurf zu „Climate-related and Other Uncertainties in the Financial Statements – Proposed Illustrative Examples“ (Link). Nach vereinzelten Anpassungen am Entwurf wurden die finalen Beispiele im November 2025 veröffentlicht. Dabei wurde der Titel noch einmal angepasst. Mit dem neuem Titel „Disclosures about Uncertainties in the Financial Statements – Illustrative Examples“ wird verdeutlicht, dass sich die Beispiele nicht nur auf klimabezogene Sachverhalte anwenden lassen.

Bisherige Befassung des DRSC

Der FA FB hat am 15. November 2024 zum Exposure Draft ED/2024/6 Stellung genommen. Darin begrüßt der FA FB die Vorschläge des IASB und die Zielstellung des Projekts, Informationslücken zu schließen. Grundsätzlich wird auch die Ausrichtung und enge Abgrenzung des Projekts befürwortet. Dennoch sieht der FA FB Möglichkeiten, zusätzlich zu unverbindlichen Beispielen auch Anpassungen in den IFRS selbst vorzunehmen. Zudem spricht sich der FA FB für eine Überarbeitung der gewählten Beispiele aus, um die Aussagen bspw. hinsichtlich der Abgrenzung von Informationen im Jahresabschluss und außerhalb konkretisieren und den Praxisbezug zu verbessern. Zuvor hat sich der FA FB über mehrere Monate mit den Überlegungen des IASB zu diesem Projekt sowie seit September 2024 mit den konkreten Vorschlägen des ED/2024/6 befasst.

Das DRSC hat zudem im Rahmen der Agendakonsultation 2021 auch zu vom IASB vorgeschlagenen möglichen neuen Projekten Stellung genommen und für das Projekt „climate-related risk“, als ein von nur fünf Projekten, eine hohe Priorität vorgeschlagen. Dies ging deutlich auch aus einer Umfrage hervor, die das DRSC auf Vorschlag des Fachausschuss Finanzberichterstattung (FA FB) zuvor unter Interessierten durchgeführt hat.

Das DRSC ist ferner Mitglied des IASB-Beratungsgremiums ASAF und bringt sich in diesem Rahmen in die Diskussion der klimabezogenen Berichterstattung ein.

 

Weitere Befassungen mit diesem Thema

Nachdem EFRAG am 20. September 2024 eine vorläufige Stellungnahme zum ED/2024/6 Climate-related and Other Uncertainties in Financial Statements – Proposed Illustrative Examples veröffentlichte, wurde am 28. November 2024 EFRAGs finale Stellungnahme an das IASB übermittelt. EFRAG nimmt darin nicht nur im Detail zu den (damals noch) acht Beispielen Stellung, sondern diskutiert auch weitere Veränderungen. Diese betreffen ausgewählte Anforderungen innerhalb der IFRS, aber auch konzeptionelle Änderungen.

Der FA FB hat die vorläufige Stellungnahme von EFRAG am 15. November 2024 kommentiert. Er stimmt EFRAG in allen wesentlichen Punkten zu. Einige Vorschläge der vorläufigen Stellungnahme, wie bspw. die Notwendigkeit zur Erarbeitung eines Rahmenkonzepts für Nachhaltigkeitsaspekte, sieht der FA FB dagegen kritisch.

Am 25. Oktober 2023 veröffentlichte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) einen Bericht zur Darstellung von klimabezogenen Aspekten in den Anhangangaben von (Konzern-)Abschlüssen (Report – The Heat is On: Disclosures of Climate-Related matters in the Financial Statements). Darin werden anhand von Auszügen aus Geschäftsberichten europäischer Unternehmen 22 Beispiele aufbereitet für die Darstellung klimabezogener Aspekte im Einklang mit IFRS. Die dafür ausgewählten fünf Themenbereiche umfassen die Abbildung von Auswirkungen klimabezogener Aspekte in den Anhangangaben in Bezug auf 1) wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungsunsicherheiten und Bilanzierungsmethoden 2) Wertminderungen nicht-finanzieller Vermögenswerte, 3) Nutzungsdauern von Vermögenswerten, 4) Rückstellungen und 5) Weitere Bilanzierungsthemen.

Auch wenn die IFRS geeignet seien, klimabezogene Aspekte in Finanzberichten abzubilden, möchte ESMA mit diesen ausgewählten, von ESMA kommentierten, Praxisbeispielen zur Verbesserung und Vereinheitlichung der Angaben zu klimabezogenen Aspekten beitragen.

Zugehörige Veranstaltungen

  • 40. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 19.05.2025
  • 40. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 19.05.2025
  • ASAF-Vorbereitung

    Der FA FB befasste sich mit der ASAF-Sitzung am 28. Mai 2025. Einziges Thema ist das mittlerweile ausgewertete Feedback zur Konsultation des ED/2024/6 „Climate-related and Other Uncertainties in the Financial Statements“ ist. Der IASB-Mitarbeiterstab bittet um Rückmeldungen zu (1) den von ihm vorgelegten vorläufigen Empfehlungen sowie (2) den vorgeschlagenen Änderungen an den erläuternden Beispielen.

    Zu (1): Der FA FB stellte fest, dass wesentliche Kritikpunkte der im November 2024 durch das DRSC übermittelten Stellungnahme nicht in den Empfehlungen aufgegriffen wurden. Der FA FB kritisierte, dass der Entwurf weiterhin nur Beispiele umfasst, ohne weitere Standardsetzungsinitiativen in Betracht zu ziehen. Es wurde zudem kritisiert, dass die Beispiele nunmehr ausschließlich klimabezogene Unsicherheiten abdecken, obwohl andere Unsicherheiten gleichsam relevant sein können und zu Anwendungsfragen führen.

    Zu (2): Der FA FB sah es weiterhin kritisch, dass die Bsp. 1 und 2 Negativmeldungen implizieren. Die vom IASB-Mitarbeiterstab vorgeschlagenen Änderungen räumen die damit verbundenen Kritikpunkte nicht aus. So ist bspw. die Einschränkung auf primäre Nutzer von Finanzinformationen kaum hilfreich, da insb. große Unternehmen eine Vielzahl primärer Nutzer haben können und es nicht sinnvoll scheint, die Berichterstattung an einem bestimmten primären Nutzerkreis auszurichten.

    Der FA FB merkte an, dass berichterstattende Unternehmen durch das Projekt Auswirkungen auf ihre Berichterstattung erwarten. Dies impliziert, dass die bisher geplante sofortige Anwendbarkeit ohne konkret festgelegten Erstanwendungszeitpunkt die Unternehmen vor Herausforderungen stellen dürfte.

  • 33. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 04.11.2024
  • 33. Sitzung FA Finanzberichterstattung
  • 04.11.2024
  • IASB ED/2024/6 Climaterelated and Other Uncertainties

    Dem FA FB wurden die Vorschläge für die Stellungnahmen zum ED/2024/6 gegenüber dem IASB und gegenüber EFRAG vorgestellt. Der FA NB diskutierte die Vorschläge und stimmte diesen im Wesentlichen zu. Auf Basis dieser Diskussionen werden die Stellungnameentwürfe angepasst und dem FA NB zur Freigabe vorgelegt. Es ergaben sich aus der Diskussion keine im Vergleich zu den letzten FA FB-Sitzungen abweichenden inhaltlichen Beurteilungen des ED/2024/6. Ziel ist es, beide Stellungnahmen bis zum 15. November 2024 fertigzustellen.

  • 34. Sitzung Gemeinsamer Fachausschuss
  • 11.09.2023
  • 34. Sitzung Gemeinsamer Fachausschuss
  • 11.09.2023
  • Climate-related risks in financial statements

    Der Gem. FA wurde über den Stand des IASB-Projekts „Climate-related Risks in Financial Statements“ und die aktuelle Diskussion dazu u.a. bei EFRAG oder ASAF informiert. Der Gem. FA erörterte die Frage, inwieweit sich klimabezogene Risiken von anderen (Transformations-) Risiken unterscheiden und dadurch eine separate Befassung rechtfertigen. Im Ergebnis unterstützt der Gem. FA dieses Projekt des IASB und auch den eng abgegrenzten Projektumfang (z.B. keine Überarbeitung von Definitionen von Vermögenswerten und Schulden etc.), allerdings spricht sich der Gem. FA für eine konzeptionelle Befassung mit langfristigen Risiken im Allgemeinen aus, bei der nicht nur klimabezogene Risiken diskutiert werden. Die Ergänzungen der Illustrative Examples und im Education Material könnten dann beispielhaft auf klimabezogene Risiken eingehen.