IASB Climate-related and Other Uncertainties in the Financial Statements

Aktueller Stand

Im März 2023 hat der IASB das Projekt „Climate-related Risks in the Financial Statements“ von der „maintenance project pipeline“ zum Workplan für „maintenance projects“ heraufgestuft und an der Arbeit zu diesem Projekt begonnen. Seitdem hat sich der IASB mit Stakeholdern zu diesem Projekt ausgetauscht (bspw. 07/2023 beim Accounting Standards Advisory Forum (ASAF), vgl. im Detail die Sitzungsunterlage). Zudem wurden vom IASB Staff Forschungsarbeiten zu diesem Thema ausgewertet. Auf seiner Sitzung im September 2023 hat der IASB sich mit Fragen befasst, die sich aus diesen ersten Arbeiten ergeben haben.

Im Ergebnis dieser Sitzung hat der IASB insbesondere entschieden, die Ausrichtung des Projekts zu verallgemeinern und nicht nur klimabezogene Risiken, sondern auch andere Unsicherheiten zu betrachten. Demzufolge wurde das Projekt umbenannt in „Climate-related and Other Uncertainties in the Financial Statements„. Damit soll dem Anspruch der IFRS als prinzipienbasierte Standards Rechnung getragen werden und sichergestellt werden, dass Risiken oder Unsicherheiten themenübergreifend konsistent abgebildet werden.

Der IASB hat auf dieser Sitzung ebenfalls beschlossen, sich mit 1) Möglichkeiten weiterer Beispiel in den IFRS oder 2) Klarstellungen zu Angaben von Schätzungen zu befassen. Außerdem soll das IFRS IC für Fragen der Berücksichtigung solche Risiken und Unsicherheiten bei der 3) Bilanzierung von Rückstellungen (IAS 37) und 4) bei Wertminderungen (IAS 36) hinzugezogen werden. Der IASB wird sich dagegen im Rahmen dieses Projekts nicht weiter befassen mit 1) möglichen Verknüpfungen (connections) innerhalb der Finanzberichterstattung oder mit anderen Geschäftsinformationen, 2) mit der Wesentlichkeitsanalyse oder 3) der übergreifenden Anforderung des IAS 1.31.

Der IASB betont weiterhin, dass es sich um ein eng abgegrenztes Projekt handelt und bspw. kein eigener Standard oder umfassende Anwendungsleitlinien entwickelt werden sollen. Auch die Zielsetzung von (Konzern-)Abschlüssen und die Definitionen von Vermögenswert und Verbindlichkeit stehen nicht zur Disposition.

Hintergrund

Der Klimawandel ist eines der Themen, das aufgrund möglicher Auswirkungen auf die Unternehmen auch für Abschlussadressaten zunehmend von Interesse ist. Klimabezogene Risiken oder andere umweltbezogene Risiken werden in den IFRS zwar nicht explizit adressiert. Dennoch gibt es Normen in den IFRS, die Anhaltspunkte für eine Berichterstattung auch über klimabezogene Risiken bieten. Dies gilt sowohl für den (Konzern-)Jahresabschluss als auch für den Management Commentary. Dieses Projekt des IASB befasst sich mit der Frage, wie (Konzern-)Abschlüsse bessere Informationen über klimabezogene Risiken vermitteln können.

Mit dieser Frage befasst sich der IASB seit Längerem. Beispielhaft führt der IASB dies bereits im November 2019 in einem Artikel aus, wonach die Wesentlichkeitsanalyse aufgrund bestimmter Faktoren wie bspw. Branche oder Erwartungen der Investoren die Notwendigkeit für entsprechende Anhangangaben zu klimabezogenen Risiken ergeben kann. Dies gilt auch unabhängig von einer möglichen quantitativen Auswirkung dieser Risiken für den (Konzern-)Abschluss sofern qualitative Anhaltspunkte für die Wesentlichkeit vorliegen. Beispielsweise können Anhangangaben dazu erforderlich sein, warum Klimarisiken – trotz gegenteiliger Erwartungen der Investoren aufgrund der Branche des Unternehmens – nicht im Wertminderungstest zu berücksichtigen waren.

Darüber hinaus können sich Klimarisiken und andere neu aufkommende Risiken bspw. auswirken auf die Werthaltigkeit(-sprüfung) und Nutzungsdauer von Vermögenswerten oder die Erfassung und Bewertung von Rückstellungen (z.B. Renaturierung) / belastenden Verträge (z.B. aufgrund erhöhter Kosten oder gesunkener Nachfrage) / Eventualverbindlichkeiten (z.B. aufgrund von Strafzahlungen). Konkrete Bilanzierungsauswirkungen oder Angabepflichten können sich etwa aus IAS 1, IAS 36, IAS 16/IAS 38, IFRS 13, IFRS 9/IFRS 7 und IAS 37 ergeben. Als besonders von Klimarisiken betroffen wird auf die Finanzindustrie oder bestimmte Branchen der Realwirtschaft (z.B. Energie, Transport, Rohstoffe, Baubranche, Landwirtschaft, Ernährung) verwiesen. Sofern die Informationserwartungen (anderer Nutzer) nicht im (Konzern-)Abschluss erfüllt werden, kann auch der Management Commentary Informationsbedarfe adressieren.

Trotz dieser Erläuterungen und des nachstehend beschriebenen Educational Material wurde der IASB in den Stellungnahmen zu seiner Agendakonsultation 2021 aufgefordert, dieses Projekt in seinen Workplan aufzunehmen. Als Gründe dafür wurde angeführt, dass klimabezogene Risiken häufig als „remote“ und langfristig angesehen und deshalb nicht sachgerecht in (Konzern-)Abschlüssen abgebildet würden. Zudem würden Investoren bessere qualitative und quantitative Informationen zu klimabezogenen Effekten auf die Buchwerte von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten benötigen. Beispielhaft wurde gefragt, warum Abschlüsse von Unternehmen, bei denen man klimabezogene Risiken erwarten würde, keine Informationen dazu enthielten; warum Unternehmen mit „net zero commitments“ aufgrund dessen keine Verbindlichkeiten erfassen / Vermögenswerte wertmindern würden oder wie Unternehmen langfristige Unsicherheiten bei der Bewertung berücksichtigen sollten.

Educational Material des IASB

In seinem Educational Material „Effects of climate-realted matters on financial statements“ (ursprünglich vom November 2020, aktualisiert im Juli 2023, um der Veröffentlichung von IFRS S1 und S2 Rechnung zu tragen) bestätigt der IASB, dass klimabezogene Themen für (Konzern-)Abschlüsse wesentlich sein können. Bspw. kann es wesentlich sein, darzulegen, wie klimabezogene Aspekte im Rahmen von Ermessensentscheidungen und Schätzungen berücksichtigt wurden. Es werden Beispiele aus den IFRS (IAS 1, IAS 2, IAS 12, IAS 16, IAS 38, IAS 37, IFRS 7 und 9, IFRS 13 und IFRS 17) angeführt, die aufzeigen, wann klimabezogene Angaben angezeigt sein könnten. Zudem weist der IASB auf den übergreifenden IAS 1.112 hin, wonach Informationen auch dann erforderlich sind, wenn dies aus den IFRS nicht explizit hervorgeht, diese Informationen jedoch für das Verständnis des (Konzern-)Abschlusses erforderlich sind. I.V.m. IAS 1.31 fordern IFRS demnach zusätzliche Angaben, wenn die expliziten IFRS-Angaben die hinreichend sind, um Investoren ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- oder Ertragslage zu vermitteln.

Bisherige Befassung des DRSC

Das DRSC hat im Rahmen der Agendakonsultation 2021 auch zu vom IASB vorgeschlagenen möglichen neuen Projekten Stellung genommen und für das Projekt „climate-related risk“, als ein von nur fünf Projekten, eine hohe Priorität vorgeschlagen. Dies ging deutlich auch aus einer Umfrage hervor, die das DRSC auf Vorschlag des FA FB zuvor unter Interessierten durchgeführt hat.

Das DRSC ist ferner Mitglied des IASB-Beratungsgremiums ASAF und bringt sich in diesem Rahmen in die Diskussion der klimabezogenen Berichterstattung ein.

Weitere Befassungen mit diesem Thema

Am 25. Oktober 2023 veröffentlichte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) einen Bericht zur Darstellung von klimabezogenen Aspekten in den Anhangangaben von (Konzern-)Abschlüssen (Report – The Heat is On: Disclosures of Climate-Related matters in the Financial Statements). Darin werden anhand von Auszügen aus Geschäftsberichten europäischer Unternehmen 22 Beispiele aufbereitet für die Darstellung klimabezogener Aspekte im Einklang mit IFRS. Die dafür ausgewählten fünf Themenbereiche umfassen die Abbildung von Auswirkungen klimabezogener Aspekte in den Anhangangaben in Bezug auf 1) wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungsunsicherheiten und Bilanzierungsmethoden 2) Wertminderungen nicht-finanzieller Vermögenswerte, 3) Nutzungsdauern von Vermögenswerten, 4) Rückstellungen und 5) Weitere Bilanzierungsthemen.

Auch wenn die IFRS geeignet seien, klimabezogene Aspekte in Finanzberichten abzubilden, möchte ESMA mit diesen ausgewählten, von ESMA kommentierten, Praxisbeispielen zur Verbesserung und Vereinheitlichung der Angaben zu klimabezogenen Aspekten beitragen.

Am 14. September 2023 veröffentlichte EFRAG eine Briefing Summary zu diesem IASB Projekt, in der die Ergebnisse von EFRAGs Outreach-Aktivitäten zu diesem Thema zusammengefasst sind.

Zugehörige Veranstaltungen

  • 34. Sitzung Gemeinsamer Fachausschuss
  • 11.09.2023
  • 34. Sitzung Gemeinsamer Fachausschuss
  • 11.09.2023
  • Climate-related risks in financial statements

    Der Gem. FA wurde über den Stand des IASB-Projekts „Climate-related Risks in Financial Statements“ und die aktuelle Diskussion dazu u.a. bei EFRAG oder ASAF informiert. Der Gem. FA erörterte die Frage, inwieweit sich klimabezogene Risiken von anderen (Transformations-) Risiken unterscheiden und dadurch eine separate Befassung rechtfertigen. Im Ergebnis unterstützt der Gem. FA dieses Projekt des IASB und auch den eng abgegrenzten Projektumfang (z.B. keine Überarbeitung von Definitionen von Vermögenswerten und Schulden etc.), allerdings spricht sich der Gem. FA für eine konzeptionelle Befassung mit langfristigen Risiken im Allgemeinen aus, bei der nicht nur klimabezogene Risiken diskutiert werden. Die Ergänzungen der Illustrative Examples und im Education Material könnten dann beispielhaft auf klimabezogene Risiken eingehen.