IASB Climate-related Risks in the Financial Statements
Aktueller Stand
Im März 2023 hat der IASB das Projekt von der „maintenance project pipeline“ zum Workplan für „maintenance projects“ heraufgestuft und an der Arbeit zu diesem Projekt begonnen. Auf der IASB-Sitzung wurden die möglichen ersten Arbeiten zu diesem Projekt diskutiert. Der Austausch mit Stakeholdern ist bis Juli 2023 geplant. Es soll ermittelt werden, ob und ggf. wie im (Konzern-)Abschluss besser über klimabezogene Risiken berichtet werden kann und welche Probleme diesbezüglich gesehen werden. Der IASB betont gleichzeitig, dass es sich um ein eng abgegrenztes Projekt handelt und bspw. kein eigener Standard oder umfassende Anwendungsleitlinien entwickelt werden sollen. Auch die Zielsetzung von (Konzern-)Abschlüssen und die Definitionen von Vermögenswert und Verbindlichkeit stehen nicht zur Disposition.
Im Juli 2023 wurde das vom IASB ursprünglich im November 2020 veröffentlichte Educational Material zu dieser Frage vor dem Hintergrund der Veröffentlichung von IFRS S1 und S2 aktualisiert.
Im Juli 2023 wird dieses Thema auf der Sitzung des Accounting Standards Advisory Forum (ASAF) adressiert. Die dort zu diskutierenden Fragen gehen aus der Sitzungsunterlage hervor und beinhalten u.a. Fragen zu Problemen, die mit der derzeitigen Abbildung von klimabezogenen Risiken im Konzernabschluss gesehen werden, welche Gründe dafür identifiziert werden und wie der IASB diese Probleme adressieren könnte.
Hintergrund
Der Klimawandel ist eines der Themen, das aufgrund möglicher Auswirkungen auf die Unternehmen auch für Abschlussadressaten zunehmend von Interesse ist. Klimabezogene Risiken oder andere umweltbezogene Risiken werden in den IFRS zwar nicht explizit adressiert. Dennoch gibt es Normen in den IFRS, die Anhaltspunkte für eine Berichterstattung auch über klimabezogene Risiken bieten. Dies gilt sowohl für den (Konzern-)Jahresabschluss als auch für den Management Commentary. Dieses Projekt des IASB befasst sich mit der Frage, wie (Konzern-)Abschlüsse bessere Informationen über klimabezogene Risiken vermitteln können.
Mit dieser Frage befasst sich der IASB seit Längerem. Beispielhaft führt der IASB dies bereits im November 2019 in einem Artikel aus, wonach die Wesentlichkeitsanalyse aufgrund bestimmter Faktoren wie bspw. Branche oder Erwartungen der Investoren die Notwendigkeit für entsprechende Anhangangaben zu klimabezogenen Risiken ergeben kann. Dies gilt auch unabhängig von einer möglichen quantitativen Auswirkung dieser Risiken für den (Konzern-)Abschluss sofern qualitative Anhaltspunkte für die Wesentlichkeit vorliegen. Beispielsweise können Anhangangaben dazu erforderlich sein, warum Klimarisiken – trotz gegenteiliger Erwartungen der Investoren aufgrund der Branche des Unternehmens – nicht im Wertminderungstest zu berücksichtigen waren.
Darüber hinaus können sich Klimarisiken und andere neu aufkommende Risiken bspw. auswirken auf die Werthaltigkeit(-sprüfung) und Nutzungsdauer von Vermögenswerten oder die Erfassung und Bewertung von Rückstellungen (z.B. Renaturierung) / belastenden Verträge (z.B. aufgrund erhöhter Kosten oder gesunkener Nachfrage) / Eventualverbindlichkeiten (z.B. aufgrund von Strafzahlungen). Konkrete Bilanzierungsauswirkungen oder Angabepflichten können sich etwa aus IAS 1, IAS 36, IAS 16/IAS 38, IFRS 13, IFRS 9/IFRS 7 und IAS 37 ergeben. Als besonders von Klimarisiken betroffen wird auf die Finanzindustrie oder bestimmte Branchen der Realwirtschaft (z.B. Energie, Transport, Rohstoffe, Baubranche, Landwirtschaft, Ernährung) verwiesen. Sofern die Informationserwartungen (anderer Nutzer) nicht im (Konzern-)Abschluss erfüllt werden, kann auch der Management Commentary Informationsbedarfe adressieren.
Trotz dieser Erläuterungen und des nachstehend beschriebenen Educational Material wurde der IASB in den Stellungnahmen zu seiner Agendakonsultation 2021 aufgefordert, dieses Projekt in seinen Workplan aufzunehmen. Als Gründe dafür wurde angeführt, dass klimabezogene Risiken häufig als „remote“ und langfristig angesehen und deshalb nicht sachgerecht in (Konzern-)Abschlüssen abgebildet würden. Zudem würden Investoren bessere qualitative und quantitative Informationen zu klimabezogenen Effekten auf die Buchwerte von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten benötigen. Beispielhaft wurde gefragt, warum Abschlüsse von Unternehmen, bei denen man klimabezogene Risiken erwarten würde, keine Informationen dazu enthielten; warum Unternehmen mit „net zero commitments“ aufgrund dessen keine Verbindlichkeiten erfassen / Vermögenswerte wertmindern würden oder wie Unternehmen langfristige Unsicherheiten bei der Bewertung berücksichtigen sollten.
Educational Material des IASB
In seinem Educational Material „Effects of climate-realted matters on financial statements“ (ursprünglich vom November 2020, aktualisiert im Juli 2023) bestätigt der IASB, dass klimabezogene Themen für (Konzern-)Abschlüsse wesentlich sein können. Bspw. kann es wesentlich sein, darzulegen, wie klimabezogene Aspekte im Rahmen von Ermessensentscheidungen und Schätzungen berücksichtigt wurden. Es werden Beispiele aus den IFRS (IAS 1, IAS 2, IAS 12, IAS 16, IAS 38, IAS 37, IFRS 7 und 9, IFRS 13 und IFRS 17) angeführt, die aufzeigen, wann klimabezogene Angaben angezeigt sein könnten. Zudem weist der IASB auf den übergreifenden IAS 1.112 hin, wonach Informationen auch dann erforderlich sind, wenn dies aus den IFRS nicht explizit hervorgeht, diese Informationen jedoch für das Verständnis des (Konzern-)Abschlusses erforderlich sind. I.V.m. IAS 1.31 fordern IFRS demnach zusätzliche Angaben, wenn die expliziten IFRS-Angaben die hinreichend sind, um Investoren ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- oder Ertragslage zu vermitteln.
Bisherige Befassung des DRSC
Das DRSC hat im Rahmen der Agendakonsultation 2021 auch zu vom IASB vorgeschlagenen möglichen neuen Projekten Stellung genommen und für das Projekt „climate-related risk“, als ein von nur fünf Projekten, eine hohe Priorität vorgeschlagen. Dies ging deutlich auch aus einer Umfrage hervor, die das DRSC auf Vorschlag des FA FB zuvor unter Interessierten durchgeführt hat.
Das DRSC ist ferner Mitglied des IASB-Beratungsgremiums ASAF und wird sich im Juli 2023 in diesem Rahmen in die Diskussion der klimabezogenen Berichterstattung einbringen.