EFRAG Indossierung Annual Improvements 2015-2017

Aktueller Stand

EFRAG hatte im März 2018 die Indossierung des Sammel-Änderungsstandards Annual Improvements to IFRSs 2015-2017 Cycle („Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2015-2017“), durch den Änderungen an IAS 12, IAS 28 und IFRS 3 erfolgt sind, empfohlen. Das ARC hatte der Indossierung im August 2018 zugestimmt. Die Indossierung ist am 14. März 2019 durch Veröffentlichung einer entsprechenden Ergänzung zur IAS-Verordnung im EU-Amtsblatt erfolgt (VO EU/2019/412 im Amtsblatt am 15.3.2019).

Zielsetzung & Indossierungsprozess

Entsprechend der IAS-Verordnung EG/1606/2002 sind die vom IASB veröffentlichten IFRS für deren Anwendung in der EU in europäisches Recht zu übernehmen (Indossierung). Hierzu erarbeitet EFRAG in Zusammenarbeit mit Interessenvertretern eine Empfehlung und prüft, ob die fachlichen Kriterien der IAS-Verordnung für eine Indossierung erfüllt sind und ob die Implementierung eines Standards oder einer Änderung für das europäische Gemeinwohl zuträglich sind (conduciveness for the European public good).

Daraufhin erstellt die Europäische Kommission einen Verordnungsentwurf zur Übernahme. Hierüber hat dann der Regelungsausschuss für Rechnungslegung (Accounting Regulatory Committee – ARC) abzustimmen. Nach einem positiven Votum haben das Europäische Parlament und der Ministerrat der Europäischen Union drei Monate Zeit, um ihr Veto gegen den Verordnungsentwurf der Kommission einzulegen. Erfolgt kein Einspruch oder ist diese Frist verstrichen, wird der Verordnungsentwurf von der Kommission verabschiedet und der Standard im EU-Amtsblatt mit dem in der Verordnung genannten Anwendungsdatum veröffentlicht.

 

Zugehörige Veranstaltungen

  • 65. Sitzung IFRS-FA
  • 28.02.2018
  • 65. Sitzung IFRS-FA
  • 28.02.2018