IASB ED/2020/4 Lease Liability in a Sale and Leaseback
Der IFRS-FA erörterte den Inhalt des am 27. November 2020 vom IASB veröffentlichten Entwurfs eines Änderungsstandards zu IFRS 16 Leases (ED/2020/4 Lease Liability in a Sale and Leaseback).
Die vom IASB vorgeschlagenen Regelungen wurden von den teilnehmenden Mitgliedern des IFRS-FA nicht unterstützt.
Das Ziel der Verhinderung einer Gewinnrealisierung konnte zwar nachvollzogen werden, die konkret vorgeschlagene Umsetzung wurde jedoch kritisch gesehen, sowohl aus konzeptionellen als auch aus umsetzungsbezogenen Gründen. So würde durch den vorgeschlagenen Ansatz bspw. das Prinzip, dass nur unentziehbare Zahlungen als Schuld angesetzt werden dürfen, konterkariert. Dabei wäre auch eine mögliche Ausstrahlungswirkung dieses Änderungsentwurfs zu beachten. Schwierigkeiten in Bezug auf die Praktikabilität des Vorschlags wurden in Bezug auf die notwendige Differenzierung von geleasten Vermögenswerten nach Art des zugrunde liegenden Vertrags sowie auf mögliche Bewertungsunsicherheiten angeführt.
Als Alternative wurde die Abgrenzung des auf den zurückbehaltenen Anteil am Nutzungsrecht entfallenden Gewinns über die Laufzeit des Leaseback-Vertrags erwogen. In diesem Falle wäre für die Abbildung des aus dem Leaseback resultierenden Nutzungsrechts keine Änderung der allgemeinen Regelungen zur Erst- und Folgebewertung gem. IFRS 16 nötig. Ergänzend wäre jedoch die Abgrenzung des „zu viel“ erfassten Gewinns im Sinne eines deferred income über die Laufzeit des Leaseback vorzunehmen.
Hinsichtlich möglicher Übergangsvorschriften sollte sich die vom IASB vorgeschlagene Regelung oder ggf. die vom IFRS-FA vorgeschlagene Alternative nur auf Sale and Leaseback-Transaktionen beziehen, welche in der aktuellen Periode sowie deren Vorperiode/Vergleichsperiode abgeschlossen wurden und somit darüber hinaus bestehende Altverträge nicht betreffen.
Die Erörterung soll in einer der nächsten Sitzungen des IFRS-FA fortgesetzt werden und dann auch die Ansichten der in dieser Sitzung nicht teilnehmenden FA-Mitglieder einbeziehen.