EFRAG Indossierung Amendments to IAS 1 and IAS 8: Definition of Material

Aktueller Stand

EFRAG hat am 20. Februar 2019 die Indossierung der am 31. Oktober 2018 vom IASB veröffentlichten Anpassungen an IAS 1 und IAS 8: Definition von wesentlich (Amendments to IAS 1 and IAS 8: Definition of material) empfohlen. Das ARC hat der Indossierung am 1. August 2019 zugestimmt. Die Indossierung ist am 29. November 2019 durch Veröffentlichung einer entsprechenden Ergänzung zur IAS-Verordnung im EU-Amtsblatt (EU/VO/2019/2104 im EU-Amtsblatt vom 10. Dezember 2019) erfolgt.

Zielsetzung und Indossierungsprozess

Entsprechend der IAS-Verordnung der EU sind die vom IASB veröffentlichten IFRS für deren Anwendung in der EU in europäisches Recht zu übernehmen (Indossierung). Hierzu erarbeitet EFRAG in Zusammenarbeit mit Interessenvertretern eine Empfehlung und prüft, ob die fachlichen Kriterien der IAS-Verordnung für eine Indossierung erfüllt sind und ob die Implementierung eines Standards oder einer Änderung für das europäische Gemeinwohl zuträglich sind (conduciveness for the European public good).

Sofern die Standards Advice Review Group EFRAGs Indossierungsempfehlung befürwortet, erstellt die Kommission einen Verordnungsentwurf zur Übernahme. Hierüber hat dann das Accounting Regulatory Committee abzustimmen. Nach einem positiven Votum haben das Europäische Parlament und der Ministerrat der Europäischen Union drei Monate Zeit, um ihr Veto gegen den Verordnungsentwurf der Kommission einzulegen. Erfolgt kein Einspruch oder ist diese Frist verstrichen, wird der Verordnungsentwurf von der Kommission verabschiedet und der Standard im Amtsblatt mit dem in der Verordnung genannten Anwendungsdatum veröffentlicht.