ISSB Konsultation zu den Agendaprioritäten

Aktueller Stand

Der ISSB hat am 4. Mai 2023 einen sogenannten Request for Information (RfI) zur Konsultation seiner künftigen Agenda veröffentlicht. Die Konsultation bezieht sich auf die ISSB-Aktivitäten in den kommenden zwei Jahren. Rückmeldungen sind bis zum 1. September 2023 – bevorzugt mittels Nutzung der Online-Umfrage – erbeten.

Inhalte des RfI

 

Das ca. 30 Seiten umfassende Konsultationsdokument  gliedert sich in die drei Hauptabschnitte:

  1. Strategische Ausrichtung und Ausgewogenheit der ISSB-Aktivitäten,
  2. Kriterien für die Bestimmung der Priorität neuer Forschungs- und Standardsetzungsaktivitäten des ISSB und
  3. Themenvorschläge für Forschungs- und Standardsetzungsaktivitäten des künftigen ISSB-Arbeitsplans.

Vorangestellt ist der acht Fragen umfassende Fragenkatalog zur Konsultation.

 

Das ISSB unterteilt seine Aktivitäten in:

  • grundlegende Arbeiten, die auf den bisherigen Arbeiten zu IFRS S1 und IFRS 2 beruhen und zu denen sich das ISSB bereits verpflichtet hat, und
  • neue Forschungs- und Standardsetzungsaktivitäten deren Umfang, Inhalt und Struktur im Fokus der Konsultation steht.

Zu den grundlegenden ISSB-Arbeiten zählen z.B. unterstützende Aktivitäten bei der Implementierung von IFRS S1 und IFRS S2, Untersuchungen zu gezielten Verbesserungen von IFRS S1 und IFRS S2 sowie die Arbeiten an den SASB-Standards. In Bezug auf neue Forschungs- und Standardsetzungsaktivitäten schlägt das ISSB vier Themen vor:

  1. biologische Vielfalt, Ökosysteme und Ökosystemleistungen,
  2. Humankapital,
  3. Menschenrechte und
  4. Integration innerhalb der Berichterstattung.

Die Ressourcen für neue Forschungs- und Standardsetzungsaktivitäten sind durch die grundlegenden Arbeiten begrenzt. Der Priorisierung von einzelnen Themen im Ergebnis der Agendakonsultation kommt damit ein hoher Stellenwert zu.

Hintergrund

Der ISSB ist gemäß der Satzung der IFRS Stiftung verpflichtet, zur Entwicklung und Umsetzung seiner Agenda u.a. eine öffentliche Konsultation durchzuführen.

Die Stellungnahmen der Konsultation sollen in den Arbeitsplan des ISSB einfließen. Dieser soll die Aktivitäten des ISSB in den kommenden zwei Jahre festlegen.

Aktivitäten des DRSC

FA NB erörterte die anstehende Agendakonsultation des ISSB in seiner 15. Sitzung im März 2023. Die Erörterungen sollen nach Veröffentlichung des RfI fortgeführt werden. Das DRSC plant, eine Stellungnahme zu verfassen.

Zugehörige Veranstaltungen

  • 17. Sitzung FA Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • 22.05.2023
  • 17. Sitzung FA Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • 22.05.2023
  • ISSB RFI/2023/1 Request for Information - Consultation on Agenda Priorities

    Frau Bognár und Frau Schwedler stellen anhand der Cover Note und der Präsentation zu diesem TOP Hintergründe, Zeitplan und Struktur der Agenda Konsultation des ISSB dar. Das Konsultationsdokument – in Form eines sogenannten Request for Information – wurde am 4. Mai 2023 veröffentlicht; die Konsultationsfrist endet am 1. September 2023.

    Ferner stellten Frau Bognár und Frau Schwedler die Kommentierungsaktivitäten (einschließlich Zeitplan) von EFRAG dar. Insbesondere gehen sie auf den aktuellen Stand des Kommentierungsentwurfs von EFRAG ein. EFRAG plant die Konsultation seines Kommentierungsentwurfs vom 26. Mai bis zum 25. Juli 2023. Darüber hinaus sind Konsultationen mit CFSS und User Panel sowie ein Outreach Event mit dem ISSB geplant. [Nachtrag: Die Veröffentlichung des Kommentierungsentwurfs verschiebt sich voraussichtlich um ca. eine Woche; das Outreach Event findet am 15. Juni 2023 statt und bezieht auch ED/2023/1 zur Internationalisierung SASB Standards (vgl. TOP 3) ein.]

    Anschließend informiert der Mitarbeiterstab über die geplante Öffentliche Diskussion des DRSC zur ISSB-Agendakonsultation (und ED ED/2023/1) am 28. Juni 2023. Die Durchführung erfolgt gemeinsam mit ISSB (Frau Bofinger-Schuster) und EFRAG (Frau Prof. Lopatta). Die Mitglieder beider FAs sind eingeladen, sich an der Öffentlichen Diskussion aktiv zu beteiligen.

    Der FA NB beschließt darüber hinaus eine eigene Online-Konsultation über die DRSC-Webseite durchzuführen. Nach abschließender Erörterung durch den FA NB soll die Kommentierung des DRSC als Entwurf auf der Webseite veröffentlicht werden. Die abschließende Erörterung erfolgt voraussichtlich auf der Juli-Sitzung am 21. Juli 2023. Die Finalisierung und Übermittlung an den ISSB soll zum 1. September 2023 – ggf. unter Einbezug neuer Aspekte und Argumente – erfolgen. Der FA NB stimmt zu, etwaige Anpassungen des Stellungnahmeentwurfs im August 2023 im Umlaufverfahren abzustimmen.

    Im Folgenden befasst sich der FA NB mit den Fragen 1 bis 3 des Konsultationsdokuments und erörtert hierzu

    Frage 1: Strategische Ausrichtung und Ausgewogenheit der ISSB-Aktivitäten

    Der FA NB priorisiert die Aktivitäten zur Unterstützung der Umsetzung von IFRS S1 und S2. Die Erfahrungen aus den Umsetzungsprozessen sollen in die künftige Standardsetzung zu weiteren Themen einfließen und damit die Qualität und insb. Praktikabilität der Standards gewährleisten.

    Daher weist der FA NB der Aktivität (ii) „Unterstützung bei der Umsetzung von IFRS S1 und S2“ die höchste Priorität zu. Zunächst sollen sich die Anforderungen von IFRS S1 und S2 in einer guten Berichtspraxis widerspiegeln. Entsprechend folgt in der Prioritätensetzung des FA NB die Aktivität (iii) „gezielte Verbesserungen von IFRS S1 und S2“. Daran soll sich Aktivität (iii) „Neue Forschungs- und Standardsetzungsprojekte“ anschließen. Die Aktivität (iv) „Verbesserung der SASB-Standards“ erhält damit in der Rangfolge der vier ISSB-Aktivitäten den letzten Platz, was aber nicht fehlinterpretiert werden darf. Die Stellungnahme soll daher auf den gewichtigen Stellenwert der SASB-Standards explizit eingehen.

    Zur Konkretisierung der Arbeiten, die der ISSB im Rahmen seiner Aktivität (ii) „Unterstützung bei der Umsetzung von IFRS S1 und S2“ aufnehmen sollte, verwies der FA NB auf die EFRAG-Arbeiten zu den ESRS-Leitlinien (insb. zur Anwendung des Wesentlichkeitsprinzips und der Berichtspflichten entlang der Wertschöpfungskette). Darüber hinaus wurde beispielhaft auf die Umsetzung der Berichtsanforderungen zum Risikomanagement und zur Integration verwiesen.

    Frage 2: Kriterien zur Bestimmung der Priorität neuer ISSB-Projekte

    Der FA NB stimmt den Kriterien zur Bestimmung der Priorität neuer ISSB-Projekte, die den Kriterien der IASB-Agendakonsultation weitgehend entsprechen, zu. Diskussionen ergeben sich ausschließlich zum zusätzlichen Kriterium der Interoperabilität. Betont wird der Einfluss der Interoperabilität im Hinblick auf die Zielstellung des ISSB, eine Global Baseline bereit zu stellen. Eine zwingende Aufnahme in den Kriterienkatalog wird nicht gesehen.

    Frage 3: Neue Forschungs- und Standardsetzungsaktivitäten

    Grundsätzlich hält der FA NB eine Priorisierung einzelner Themen für zielführend. Im Hinblick auf die Breite potenzieller Themen sollte insb. die Relevanz einzelner Themen für die Investoren Berücksichtigung finden. Dies bedeutet, die Themen sind mit Blick auf das Chancen- und Risikopotenzial für Unternehmen zu bewerten. Zu den Themen mit hohem Risikopotential zählen nach Auffassung des FA NB auch soziale Themen, insb. die Menschenrechte. Bei der Auswahl weiterer Umweltthemen sollten Verbindungen zu klimabezogenen Themen, d.h. einen Nexus zu IFRS S2 bestehen. Dies ermöglicht eine zunehmend ganzheitliche Themenbefassung im Prozess des Standardwerkaufbaus.

  • 15. Sitzung FA Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • 14.03.2023
  • 15. Sitzung FA Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • 14.03.2023