IASB Measuring Quoted Investments in Subsidiaries, Joint Ventures and Associates at Fair Value
Aktueller Stand
Am 16. September 2014 hat der IASB den ED/2014/4 Measuring Quoted Investments in Subsidiaries, Joint Ventures and Associates at Fair Value (Proposed amendments to IFRS 10, IFRS 12, IAS 27, IAS 28 and IAS 36 and IE for IFRS 13) („Bewertung börsennotierter Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert“) veröffentlicht und zur Kommentierung bereitgestellt.
Nach der Auswertung der Stellungnahmen und mehreren Erörterungen hat der IASB im Januar 2016 beschlossen, die bisher durchgeführten Arbeiten und Erkenntnisse zu dem Projekt in den Post-implementation Review (PiR) zu IFRS 13 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert einfließen zu lassen.
Zielsetzung
Mit dem Projekt sollten die beim IASB eingereichten Fragen hinsichtlich der Bilanzierungseinheit (unit of account) von Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen, wenn die Beteiligungen an einem aktiven Markt notiert sind (quoted investments), adressiert werden. Ferner sollten Fragestellungen zur Bestimmung des erzielbaren Betrags von Zahlungsmittel generierenden Einheiten (CGUs) auf der Basis des Fair Value abzüglich Abgangskosten, wenn diese im Zusammenhang mit Unternehmen stehen, die an einem aktiven Markt notiert sind (quoted CGUs), klargestellt werden. Diese offenen Fragen sollten mit den im ED/2014/4 vorgeschlagenen Standardänderungen adressiert werden.
Inhalt
Der ED/2014/4 enthielt folgende wesentliche Vorschläge:
- Die Bilanzierungseinheit in Bezug auf Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen ist die Beteiligung als Ganzes (investment as a whole).
- Der Fair Value börsennotierter Beteiligungen und börsennotierter CGUs ergibt sich aus dem Produkt aus dem Börsenpreis der einzelnen Finanzinstrumente (P) und der Anzahl der gehaltenen Finanzinstrumente (Q).
- Ein zusätzliches erläuterndes Beispiel in IFRS 13 soll Fragestellungen hinsichtlich der Anwendung der Ausnahmeregelung in IFRS 13.48 (portfolio exception) klarstellen. Die Regelung bezieht sich auf eine Gruppe von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, deren Marktrisiken die gleichen sind und deren Bewertung zum Fair Value mit Inputfaktoren des Levels 1 erfolgt.