DRSC Mindeststeuergesetz – Klarstellungen nach Inkrafttreten
Aktueller Stand
Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen (Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz – MinBestRL-UmsG) wurde am 27. Dezember 2023 verkündet. Darin enthalten ist vor allem die Einführung eines Gesetzes zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen (Mindeststeuergesetz, MinStG) als neues Stammgesetz. Zu den Einzelheiten verweisen wir auf unsere Projektseite „Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz“
Das DRSC und die DRSC-Abeitsgruppe „Steuern“ stehen in einem engen Austausch mit den Vertretern des BMF in Sachen der potenziellen Anpassungen des MinStG oder Klarstellungen in einem künfitgen BMF-Schreiben.
Befassung durch das DRSC und die Arbeitsgruppe „Steuern“
MinStG: Anregungen des DRSC für Gesetzesanpassungen bzw. Klarstellungen
Am 14. März hat das DRSC ein Schreiben betreffend Gesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen (Mindeststeuergesetz – MinStG) an das BMF übermittelt. In dem Schreiben weisen wir auf einige (hauptsächlich rechnungslegungsrelevante) Punkte des MinStG hin, bei denen u.E. eine Änderung des Gesetzestextes erforderlich ist bzw. die im Rahmen eines künftigen BMF-Schreibens klargestellt werden sollten. Das Schreiben wurde durch die Arbeitsgruppe „Steuern“ vorbereitet.