IASB Sale or Contribution of Assets between an Investor and its Associate or Joint Venture

Aktueller Stand

Der IASB hat am 17. Dezember 2015 seinen Änderungsstandard zur Verschiebung des Erstanwendungszeitpunkts des Änderungsstandards Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture (Änderungen an IFRS 10 und IAS 28) veröffentlicht.

Damit wird nunmehr separat die Verschiebung des Erstanwendungszeitpunkts des ursprünglichen Änderungsstandards auf unbestimmte Zeit vorgenommen. Dadurch soll vermieden werden, dass – auf Basis der Ergebnisse des Forschungsprojekts zur Equity-Methode – unter Umständen innerhalb kurzer Zeit möglicherweise gegenläufige Änderungen an den Standards vorgenommen werden müssen. Die freiwillige vorzeitige Anwendung des ursprünglichen Änderungsstandards ist jedoch weiterhin möglich.

Zielsetzung und Inhalt

Mit dem im September 2014 veröffentlichten ursprünglichen Änderungsstandard sollte eigentlich eine zwischen den Standards IFRS 10 Konzernabschlüsse und IAS 28 (2011) Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures bestehende Inkonsistenz beseitigt werden. Es erfolgte eine Klarstellung in Bezug auf die Erfassung nicht realisierter Erfolge aus Transaktionen zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture. Sofern die Transaktion einen Geschäftsbetrieb (entsprechend IFRS 3) betrifft, war eine vollständige Erlöserfassung beim Investor vorgesehen. Betrifft die Transaktion nur die Veräußerung von Vermögenswerten, welche keinen Geschäftsbetrieb darstellen, so wäre eine Teilerfolgserfassung vorzunehmen. Der Änderungsstandard sollte prospektiv für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2016 angewendet werden.

Nach der Veröffentlichung dieses Änderungsstandards wurde jedoch eine Inkonsistenz zwischen den Regelungen des Änderungsstandards und den bestehenden Regelungen von IAS 28 identifiziert. Der IASB hatte diese Inkonsistenz bereits erörtert und sah u.a. deren Behebung im Rahmen eines weiteren, für 2015 angekündigten Entwurfs eines Änderungsstandards zu IAS 28 vor. In diesem war zudem eine Verschiebung des Erstanwendungszeitpunkts des ursprünglichen Änderungsstandards vorgesehen. Zwischenzeitlich hat sich der IASB jedoch dazu entschlossen ein Forschungsprojekt zur Equity Methode zu beginnen, darin u.a. die Themen des weiteren vorgesehenen Änderungsstandards erneut zu behandeln und diesen daher nicht zu veröffentlichen.

Zugehörige Dokumente & Konsultationen

Titel Datum
IASB ED/2015/7 Effective Date of Amendments to IFRS 10 and IAS 28
10. August 2015
IASB ED/2012/6 Sale or Contribution of Assets...
13. Dezember 2012

Befassung durch den IFRS-FA

Der IFRS-FA hat am 10. März 2013 gegenüber dem IASB zum ED/2012/6 Stellung genommen. In der Stellungnahme befürwortet der IFRS-FA die vom IASB vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 10 und IAS 28. Die Fallunterscheidung der vollständigen Erfolgserfassung bei Vorliegen eines Geschäftsbetriebs bzw. der teilweisen Erfolgserfassung bei Nicht-Vorliegen eines Geschäftsbetriebs, wird als sachgerechte Vorgehensweise eingeschätzt.

In seiner Stellungnahme zum ED/2015/7 vom 8. Oktober 2015 hat sich der IFRS-FA gegenüber dem IASB gegen die unbefristete Verschiebung des verpflichtenden Erstanwendungszeitpunkts ausgesprochen. Ausschlaggebend hierfür ist insbesondere, dass die Änderungen bereits verabschiedet und veröffentlicht wurden und inhaltlich auf breite Zustimmung trafen.

Zugehörige Veranstaltungen

  • 41. Sitzung IFRS-FA
  • 03.09.2015
  • 41. Sitzung IFRS-FA
  • 03.09.2015
  • IASB ED/2015/7 Entwurf zur Verschiebung des Erstanwendungszeitpunkts des Änderungsstandards zu IFRS 10/IAS28

    Die vorgeschlagene unbefristete Verschiebung des verpflichtenden Erstanwendungszeitpunkts des am 11. September 2014 veröffentlichten Änderungsstandards Sale or Contribution of Assets between an Investor and its Associate or Joint Venture (Amendments to IFRS 10 and IAS 28) wird durch den IFRS-FA erörtert.

    Der IFRS-FA spricht sich gegen die unbefristete Verschiebung des verpflichtenden Erstanwendungszeitpunkts aus. Ausschlaggebend hierfür ist insbesondere, dass die Änderungen bereits verabschiedet und veröffentlicht wurden und inhaltlich auf breite Zustimmung trafen.

Literaturhinweise

Autor/In Titel Datum
Antonakopoulos, Nadine/ Fink, Christian Entwurf jährlicher Verbesserungen an IFRS-Rechnungslegungsvorgaben Analyse von ED Annual Improvements – Volume 11 PiR, 01/2024, S. 5 ff. 2024
Lüdenbach, Norbert Befreiender Abschluss einer Investmentgesellschaft Praxisfälle PiR, 11/2023, S. 376 2023
Henckel, Niels Vermittelt der IFRS-Abschluss einer Investment Entity Befreiungswirkung nach § 291 HGB? Praxisfälle StuB, 21/2023, S. 871 2023
Rundag, Andreas Bestimmung des Entkonsolidierungsergebnisses bei Verlust der Beherrschung nach IFRS 10 IRZ, 10/2023, S. 423 ff. 2023
Fremgen, Gerhard/ Nitschinger, Verena/ Paye, Mathia Sonderfragen der Geldflussrechnung bei einem sukzessiven Unternehmenserwerb mit Earn-Out-Klausel Der Fall - die Lösung IRZ, 07-08/2023, S. 307 ff. 2023