DRSC Ertragsteuerliche Nebenleistungen unter IFRS 18
Aktueller Stand
Das DRSC hat am 13. November 2025 den Entwurf einer DRSC Interpretation (IFRS) Nr. 5 Bilanzierung von ertragsteuerlichen Nebenleistungen nach IFRS (E-DRSC Interpretation 5) zur Konsultation veröffentlicht.
Gegenstand dieses Interpretationsentwurfs ist die Bilanzierung von steuerlichen Nebenleistungen i.S.d. § 3 Abs. 4 AO, die sich auf tatsächliche Ertragsteuern i.S.d. IAS 12.5 beziehen, in einem Abschluss, der nach den IFRS aufgestellt wurde, wie sie in der EU anzuwenden sind.
Der Entwurf schlägt insbesondere neue Regelungen zum Ausweis ertragsteuerlicher Nebenleistungen in der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechend den neuen Ausweisvorschriften von IFRS 18 vor.
E-DRSC Interpretation 5 stellt den Entwurf einer Neufassung der DRSC Interpretation 4 (IFRS) Bilanzierung von ertragsteuerlichen Nebenleistungen nach IFRS dar. Die Veröffentlichung von IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss durch den IASB im April 2024 erforderte eine Anpassung der DRSC Interpretation 4 (IFRS). Mit dem vorliegenden Entwurf wird die DRSC Interpretation 4 (IFRS) überarbeitet und insgesamt neu gefasst.
Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 28. Februar 2026 schriftlich beim DRSC eingereicht werden (info@drsc.de).
Hintergrund
Die DRSC-Geschäftsstelle hat eine Anfrage zum Ausweis von Zinsen auf Steuernachzahlungen bzw. Steuerrückerstattungen (z.B. nach § 233a AO) in der Gewinn- und Verlustrechnung nach IFRS 18 erhalten.
IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss wurde vom IASB im April 2024 veröffentlicht und enthält insbesondere neue Vorschriften für die Darstellung und den Ausweis in der GuV.
Mit der Bilanzierung von steuerlichen Nebenleistungen i.S.d. § 3 Abs. 4 AO, die sich auf tatsächliche Ertragsteuern i.S.d. IAS 12.5 beziehen (ertragsteuerliche Nebenleistungen), befasst sich die DRSC Interpretation 4 (IFRS).
Der Fachausschuss Finanzberichterstattung hat sich in seiner 40. und 41. Sitzung mit dem Ausweis von ertragsteuerlichen Nebenleistungen in der Gewinn- und Verlustrechnung unter IFRS 18 befasst und beschlossen, die DRSC Interpretation 4 (IFRS) Bilanzierung von ertragsteuerlichen Nebenleistungen nach IFRS zu überarbeiten. Der Fachausschuss beauftragte die DRSC-Geschäftsstelle mit der Erarbeitung eines entsprechenden Entwurfs.