DRSC DRSC Interpretation 5 (IFRS) Bilanzierung von ertragsteuerlichen Nebenleistungen nach IFRS
Aktueller Stand
Der Fachausschuss Finanzberichterstattung des DRSC hat in seiner 50. Sitzung am 20. April 2026 die DRSC Interpretation 5 (IFRS) Bilanzierung von ertragsteuerlichen Nebenleistungen nach IFRS verabschiedet.
Gegenstand der Interpretation ist die Bilanzierung von steuerlichen Nebenleistungen i.S.d. § 3 Abs. 4 AO, die sich auf tatsächliche Ertragsteuern i.S.d. IAS 12.5 beziehen, in einem Abschluss, der nach den IFRS aufgestellt wurde, wie sie in der EU anzuwenden sind.
DRSC Interpretation 5 (IFRS) enthält insbesondere neue Regelungen zum Ausweis ertragsteuerlicher Nebenleistungen in der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechend den neuen Ausweisvorschriften von IFRS 18.
DRSC Interpretation 5 ist eine Neufassung der bisherigen DRSC Interpretation 4 (IFRS) Bilanzierung von ertragsteuerlichen Nebenleistungen nach IFRS. Die Veröffentlichung von IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss durch den IASB im April 2024 erforderte eine Anpassung der DRSC Interpretation 4 (IFRS).
DRSC Interpretation 5 (IFRS) ist erstmalig auf das Geschäftsjahr anzuwenden, in dem IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss erstmalig angewendet wird.
Hintergrund
Die DRSC-Geschäftsstelle hat eine Anfrage zum Ausweis von Zinsen auf Steuernachzahlungen bzw. Steuerrückerstattungen (z.B. nach § 233a AO) in der Gewinn- und Verlustrechnung nach IFRS 18 erhalten.
IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss wurde vom IASB im April 2024 veröffentlicht und enthält insbesondere neue Vorschriften für die Darstellung und den Ausweis in der GuV.
Mit der Bilanzierung von steuerlichen Nebenleistungen i.S.d. § 3 Abs. 4 AO, die sich auf tatsächliche Ertragsteuern i.S.d. IAS 12.5 beziehen (ertragsteuerliche Nebenleistungen), befasst sich die DRSC Interpretation 4 (IFRS).
Der Fachausschuss Finanzberichterstattung hat sich in seiner 40. und 41. Sitzung mit dem Ausweis von ertragsteuerlichen Nebenleistungen in der Gewinn- und Verlustrechnung unter IFRS 18 befasst und beschlossen, die DRSC Interpretation 4 (IFRS) Bilanzierung von ertragsteuerlichen Nebenleistungen nach IFRS zu überarbeiten.
Das DRSC hatte am 13. November 2025 den Entwurf einer DRSC Interpretation (IFRS) Nr. 5 Bilanzierung von ertragsteuerlichen Nebenleistungen nach IFRS (E-DRSC Interpretation 5) zur Konsultation veröffentlicht. E-DRSC Interpretation 5 stellt den Entwurf einer Neufassung der DRSC Interpretation 4 (IFRS) Bilanzierung von ertragsteuerlichen Nebenleistungen nach IFRS dar. Stellungnahmen zum Entwurf waren bis zum 28. Februar 2026 möglich.