8. Sitzung FA Nachhaltigkeitsberichterstattung

Datum:
07.07.2022 - 07.07.2022
Start:
08:00 Uhr
Ort:
Videokonferenz
Veranstalter:
DRSC

07.07.2022

Top Start Thema Dokumente
1 08:00 nicht öffentlich -
2 08:15 ISSB ED IFRS S1 General Requirements for Disclosure of Sustainability-related Financial Information

Der FA NB setzte seine Erörterungen zum Standardentwurf IFRS S1 General Requirements for Disclosure of Sustainability-related Financial Information fort.

Im Detail besprochen wurden folgende Fragen und Kernaspekte:
Frage 6 / Connected information: Der FA NB äußerte nachdrückliche Unterstützung für die im ED enthaltenen Anforderungen an die inhaltliche Verknüpfung innerhalb der Nachhaltigkeitsberichterstattung und in Bezug auf die Finanzberichterstattung, insb. im Hinblick auf eine holistische und kohärente Unternehmensberichterstattung und ein ganzheitliches Verständnis der Geschäftstätigkeit des Unternehmens.

Bzgl. Frage 11 / Comparative Information, Sources of Estimation and Outcome Uncertainty, and Errors: Die Inhalte erfahren breite Zustimmung. Unsicherheit und Schätzungen sind elementar in der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die vorgeschlagenen Standardausführungen sind geeignet, diese vergleichbar und nachvollziehbar zu machen.
Frage 14 / Global Baseline: Diskutiert wurde, inwiefern der Fokus des ISSB auf die finanzielle Wesentlichkeit und die Ausrichtung der EU-Regulierung an der doppelten We-sentlichkeit (finanzielle Wesentlichkeit und impact Wesentlichkeit) miteinander in Einklang gebracht werden können. Der FA NB erörterte erneut die Bedeutung von Impacts in der Nachhaltigkeitsberichterstattung und etablierten Rahmenwerken, wie z.B. inne-halb der GRI-Standards. Er regt an, die Rolle der Impacts, einschließlich der Überschneidungsbereiche von finanzieller Wesentlichkeit und impact Wesentlichkeit, auch innerhalb der IFRS SDS stärker zu thematisieren. Darüber hinaus sieht der FA NB die unterschiedliche Ausrichtung im Hinblick auf eine integrierte Berichterstattung als wesentlichen konzeptionellen Unterschied zwischen IFRS SDS und ESRS an. Er spricht sich erneut für die Option einer integrierten Berichterstattung aus.
Frage 15 / Digital Reporting: Der FA NB verwies auf die praktischen Herausforderungen, welche die Einführung einer digitalen Berichterstattung mit sich bringt. Ferner thematisierte er die Problematik der Vergleichbarkeit von Angaben zu bestimmten Nachhaltigkeitsaspekten.
Auf Basis der Diskussionsergebnisse dieser und der vorangegangenen Sitzung soll die DRSC-Stellungnahme zu IFRS S1 im Umlaufverfahren finalisiert werden.

3 10:00 ED ESRS E2 bis E5 Umwelt, inkl. Fragbogen 1C

Der FA NB wurde über das Vorgehen der mit den Standardentwürfen zum Thema Environment befassten Berichterstatter bei der Beantwortung der Fragen informiert. Schwerpunkt lag dabei auf drei Aspekten, welche die Berichterstatter bei ihrer letzten Beratung als kritisch identifiziert hatten. Anforderungen, bei denen die grundsätzliche Angabe (z.B. Measurable targets for pollution) für Adressaten einen hohen Informationswert besitzt, aber entweder der Detailgrad der Berichtsanforderungen sehr hoch ist oder aber die Angabe selbst bei Erstellern zu hohem Aufwand führt, sollen nicht grundsätzlich sehr kritisch beurteilt werden. Für die Einschätzung, inwiefern die betreffende Angabe den qualitativen Zielen der Informationen gem. CSRD-Vorschlag entspricht, kann die gesamte qualitative Einschätzung der Berichtsanforderung herangezogen werden. Bei der Beurteilung der Standards insgesamt (Abschnitt 1C des Fragebogens) ist zunächst überwiegend die Aggregation der Einschätzungen zu den einzelnen Anforderungen maßgeblich. Allerdings sollte nicht ausschließlich auf einen exakten, mathematischen Durchschnitt abgestellt werden. Der Gesamteindruck des Standards, insbesondere auch die Menge der Anforderungen, die Anzahl der Einzelangaben sowie die qualitativen Einschätzungen über die einzelnen Anforderungen seien zu berücksichtigen.

Eine nochmalige Diskussion der Antworten im Fragebogen erfolgte nicht, da sich der FA mit der Durchsicht der entworfenen Beantwortungen auf der vorherigen Sitzung de-tailliert befasst hatte.

4 10:30 ED ESRS S2 bis S4 (Fragenbögen 3C und 1C)

Dem FA NB wurden die Vorschläge für die Beantwortung der ESRS-Konsultationsfragebögen „3C. Adequacy of Disclosure Requirements – Social Standards“ zu den Standardentwürfen ESRS S2 Workers in the value chain, ESRS S3 Affected communities und ESRS S4 Consumers and end-users sowie “1C. Overall ESRS Exposure Drafts relevance – Exposure Drafts content” zu allen vier Entwürfen der Sozialstandards ESRS S1-S4 vorgelegt. Der FA NB diskutierte insbesondere die Frage zum Kosten-Nutzen-Verhältnis sowie zur Prüfbarkeit der in den Standardentwürfen ESRS S2-S4 geforderten Angaben (Fragen F und H im Fragebogen 1C). Beide Aspekte wurden durch den FA NB mehrheitlich als sehr kritisch beurteilt. Im Gegensatz zur eigenen Belegschaft liegen die Daten zur Erfüllung der Berichtsanforderungen der ESRS S2-S4 bei den Unternehmen oftmals noch nicht im erforderlichen Umfang vor. Die Datenbeschaffung erscheint zwar grundsätzlich möglich, ist zum Teil aber kostspielig und insb. aufgrund von EU-Datenschutzvorschriften sehr schwierig bis unmöglich. Ferner wird auch die Prüfung einen deutlichen Kostenfaktor für Unternehmen darstellen, der bei der Kosten-Nutzen-Analyse der Standards zwingend zu berücksichtigen ist.

Beide Fragebögen wurden mehrheitlich durch den Fachausschuss verabschiedet.

5 11:30 ED ESRS 1 und ED ESRS 2 (Fragebogen 1C)/ ED ESRS G1 und ED ESRS G2 (Fragebogen 1C)/ ED ESRS Architektur (Fragebogen 1A)

Dem FA NB wurden Antwortvorschläge zu den folgenden ESRS-Konsultationsfragebögen vorgelegt:

„1C. Overall ESRS Exposure Drafts relevance – Exposure Drafts content“ zu EFRAG Standardentwürfen ESRS 1 General Principles (Sitzungsunterlage 08_05a), ESRS 2 General, strategy, governance and materiality assessment, ESRS G1 Governance, risk management and internal control und ESRS G2 Business conduct (Sitzungsunterlage 08_05b).

Nachdem am 21. Juni 2022 die Vertreter des Europäische Ministerrats und des Europäischen Parlaments im Trilog eine politische Einigung über die CSRD erzielt haben, ist am 30. Juni 2022 eine Arbeitsversion des finalen CSRD-Texts auf der Internetseite des Rats erschienen. Aufgrund von Klarstellungen im Richtlinientext, dass sich die Berichtspflichten auf nachhaltigkeitsbezogene Governance-Aspekte und nicht generell auf Governance-Aspekte beziehen, wird ED ESRS G1 voraussichtlich inhaltlich umfangreich überarbeitet werden.

Der FA NB erörterte ausgewählte Aspekte und beschloss folgende Änderungen

Frage 39 zu ED ESRS 2 (Unterlage_ 08_05b): Herausstellen der Forderungen nach einer expliziten Möglichkeit zur integrierten Berichterstattung im allgemeinen Kommentarfeld; Kürzung des Kommentars in der Gesamtschau; im Kontext des Rebuttable Presumption Mechanism: Thematisierung der zukünftigen sektorspezifischen ESRS; zudem soll in Bezug auf die „reasonable cost / benefit balance“ auf den Richtlinienvorschlag zur Corporate Sustainability Due Diligence und die dort anzuwendende Risikobetrachtung verwiesen werden, die bei der Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chance gem. ED ESRS 2 Disclosure Requirement-IRO 1 und IRO 2 erwähnt werden sollte.

Der Fragebogen „1A. Overall ESRS exposure Drafts relevance – Architecture“ wurde aus zeitlichen Gründen nicht diskutiert und wird im Umlaufverfahren verabschiedet.

Zusätzliche Dokumente

Titel Datum
Ergebnisbericht
11.08.2022