8. Sitzung Gemeinsamer Fachausschuss

Datum:
21.08.2020 - 21.08.2020
Start:
08:00 Uhr
Ort:
Videokonferenz
Veranstalter:
DRSC
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1 08:00 CSR-Berichterstattung

Der Fachausschuss befasste sich zunächst mit dem von den Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) erarbeiteten Entwurf eines fachlichen Regulierungsstandards (Draft RTS) zu den Angabepflichten der Finanzmarktteilnehmer gemäß Offenlegungs-VO (2019/2088). Dem vom DRSC-Mitarbeiterstab vorgelegten Entwurf einer Stellungnahme an die ESAs wurde bis auf eine inhaltliche Änderung hinsichtlich der Frage nach der Anzahl der Jahre, über die kumulativ ESG-Informationen für eine Angabe vorgesehen werden sollten, zugestimmt. Zur Frage der Zeitdauer verständigte sich der Fachausschuss auf eine Abschwächung auf mittel- bis langfristig i.S.v. 5-10 Jahren. Die vorzunehmende Änderung wird im Umlaufverfahren final abgestimmt.

Im zweiten Teil der Sitzung wurde der Gem. FA über die vorläufige Folgenabschätzung der Europäischen Kommission (KOM) zur Delegierten VO über taxonomiebezogene Unternehmensangaben informiert. Der Fachausschuss beschloss, keine Stellungnahme gegenüber der KOM abzugeben, sondern die bereits in vorherigen Konsultationen vertretene Position des DRSC mit dem BMJV auszutauschen und dort zu hinterlegen.

Der dritte Sitzungsteil war dem BMJV-Auftrag über die CSR-Berichterstattung gewidmet. Ziel war es, eine Arbeitshypothese festzulegen, ob die nichtfinanzielle Berichterstattung im Lagebericht oder außerhalb des Lageberichts stattfinden bzw. ob das aktuelle Wahlrecht beibehalten werden soll. Der Fachausschuss griff dabei auch die Idee des Mitarbeiterstabs auf, die Befassung mit diesem Thema auf den Adressatenkreis nichtfinanzieller Informationen zurückzuführen. Allerdings dürfe bei der Meinungsbildung nicht die zu erwartende Ausweitung des Geltungsbereichs außer Acht gelassen werden.

Der Fachausschuss bekräftigte seine Ansicht, dass der Lagebericht primär ein Medium der Kapitalmarktkommunikation und daher in erster Linie an den Informationsinteressen finanzieller Stakeholder auszurichten sei. Der Fachausschuss konzedierte gleichwohl, dass sich jedoch ein Trend dahingehend abzeichne, dass finanzielle Stakeholder zunehmend auch an Informationen über sog. Inside-out-Sachverhalte interessiert sind, also Themen, die sich unmittelbar zunächst auf die das Unternehmen umgebenden Stakeholder und nicht sie selbst auswirken. Insofern könne vermutet werden, dass sich auf längere Sicht auch eine gesamtheitliche Berichterstattung im Lagebericht etablieren wird.

Vor dem Hintergrund der erwarteten inhaltlichen Verschärfungen (doppelte Perspektive und nicht doppelter Vorbehalt), einer möglichen Ausweitung des Geltungsbereichs sowie einer erwogenen Prüfungspflicht erschien dem Fachausschuss jedoch eine Vorgabe zur verpflichtenden Verortung der nichtfinanziellen Berichterstattung im Lagebericht nicht sachgerecht.

Zusätzliche Dokumente

Titel Datum
Ergebnisbericht
31.08.2020