Home Nachrichten ESRS Set 1 und VS: DRSC-Stellungnahmen an EU-Kommission
3. Juni 2026
Das DRSC übermittelte der EU-Kommission am 3. Juni 2026 eine Stellungnahme zur Überarbeitung des ESRS Set 1 (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772) und eine weitere Stellungnahme zum freiwilligen Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Voluntary Standard, VS).
Dazu Georg Lanfermann (DRSC-Präsident): „Damit dürfte der entscheidende Schritt sowohl zur ESRS-Überarbeitung als auch zur Verabschiedung des VS gekommen sein. Das DRSC würde den Erlass der delegierten Rechtsakte spätestens im Juli 2026 begrüßen, um Unternehmen die notwendige Rechtssicherheit in der Berichterstattung zu geben.“
Themen der Stellungnahme zur Überarbeitung des ESRS Set 1 umfassen insb.: Angaben zu Anticipated Financial Effects, Vorgaben zur Wesentlichkeitsanalyse, Übergangsvorschriften, Disaggregationsebenen, sektorspezifische Angaben, Referenzen zum Greenhouse Gas Protocol und die Nutzung von ILO-Prinzipien.
Themen der Stellungnahme zum VS umfassen insb. die Ausgestaltung des Value Chain Cap sowie Vorschläge für Klarstellungen, um ein besseres Verständnis der Anforderungen zu ermöglichen.
Diese Stellungnahmen sind das Ergebnis intensiver Diskussionen im DRSC Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung, des regelmäßigen Austausches mit Praktikern und einer gemeinsam mit der EU-Kommission durchgeführten öffentlichen Informationsveranstaltung am 12. Mai 2026. Im Rahmen der Überarbeitung des ESRS Set 1 hatte das DRSC bereits im September 2025 eine Stellungnahme zum Entwurf eines Technical Advice der EFRAG und dem BMJV im Januar 2026 eine weitere Stellungnahme zum finalen Technical Advice übermittelt. Im Rahmen der Erarbeitung des VS wurde dem BMJV bereits im Februar 2026 eine Stellungnahme zur Empfehlung (EU) 2025/1710 übermittelt. Zudem wurde im Mai 2026 eine DRSC-Studie veröffentlicht, welche die Einschätzungen von Stakeholdern zur Empfehlung (EU) 2025/1710 zusammenfasst.
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