2. Juni 2026

Mehr Effizienz in der Finanzberichterstattung: Konstituierende Sitzung des Arbeitskreises „IFRS im Einzelabschluss“

Am 29. Mai 2026 fand die konstituierende Sitzung des Arbeitskreises „IFRS im Einzelabschluss“ statt.

Basierend auf dem im März 2026 veröffentlichten Aufruf des DRSC zu einem regelmäßigen Fachaustausch wurde ein Arbeitskreis mit 30 Teilnehmenden, insb. aus den Bereichen Anwenderpraxis, Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Wissenschaft, gebildet.

Inhalte der ersten Sitzung waren insb. ein gegenseitiges Kennenlernen, die Vorstellung der Hintergründe des Arbeitskreises sowie eine erste Diskussion über dessen zukünftigen Arbeitsplan.

Der feste Kreis der Teilnehmenden (s.u.) wird in regelmäßigen Sitzungen zusammenkommen, mit dem Ziel der Erstellung einer Machbarkeitsanalyse zur Nutzung der IFRS für bestimmte Rechnungslegungsfunktionen. Der Fokus wird zunächst auf der Ertragsteuerbemessung und der Ausschüttungsfunktion liegen. Dabei soll das Kosten-/Nutzen-Verhältnis als wesentlicher Maßstab dienen.

Der Arbeitskreis schließt an die DRSC-Studie zur Evaluation der Anwendung der IFRS in Deutschland an, welche mit der dritten Phase im November 2025 vorläufig zum Abschluss gekommen ist. Die Ergebnisse zeigen, dass ein bedingtes Wahlrecht zur befreienden Anwendung der IFRS im Einzelabschluss einen Baustein zur Entlastung deutscher Unternehmen darstellen kann.

Aus der Studie wurde ebenfalls deutlich, dass die optionale Nutzung der IFRS für die Bilanzierung eng mit den weiteren Funktionen der Rechnungslegung verknüpft ist. Die Projektarbeit des DRSC ist deshalb in einen regelmäßig stattfindenden Fachaustausch in Form eines Arbeitskreises überführt worden.

Einzelne Referate des BMJV und des BMF werden nach Bedarf über die laufenden Arbeitsergebnisse informiert werden.

Prof. Dr. Sven Morich, Vizepräsident des DRSC, kommentierte: „Der Arbeitskreis „IFRS im Einzelabschluss“ kann einen Beitrag zu mehr Effizienz in der Finanzberichterstattung liefern. Wesentliche Stärke ist dessen vielfältige und zugleich anwendungsorientierte Zusammensetzung. Die erste Sitzung hat bereits erkennen lassen, wieviel Potenzial in den Diskussionen dieser Gruppe steckt. Ich freue mich auf den weiteren Austausch.“

Die Teilnehmenden des Arbeitskreises sind:

Name Organisation
Annelie Maria Albinus Deutsche Börse AG
Lukas Benzinger Eberspächer Gruppe GmbH & Co. KG
Elisabeth Bernhard-Vogl Deutsche Pfandbriefbank AG
Nina Blume WTS Advisory AG
Christine Bordt ING-DiBa AG
Dr. Patrick Bosch Allianz SE
Gero Bothe Deutsche Pfandbriefbank AG
Michael Calenborn DHL Group
Dr. Ilka Canitz DRSC e.V.
Dr. Rico Chaskel DRSC e.V.
Marcus Ebert Fresenius SE
Dr. Felix Fischer Deloitte AG
Manfred Hauer Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG
Günter Helmhagen Bundesteuerberaterkammer KdöR
Prof. Dr. Joachim Hennrichs Universität zu Köln
Simon Hoof PricewaterhouseCoopers GmbH WPG
Nils Irmert Deloitte AG
Gert Keppler Deutsche Bank AG
Dr. Bernd Kliem PricewaterhouseCoopers GmbH WPG
Verena Marx REDONIS GmbH
Prof. Dr. Stephan Meyering FernUniversität in Hagen
Prof. Dr. Sven Morich DRSC e.V.
Volker Nickel DZ BANK AG
Thomas Niklas ING-DiBa AG
Ellen Reichmann DHL Group
Prof. Dr. Lutz Richter Universität Trier
Bernadette Rinderle Siemens Healthineers AG
Prof. Dr. Henrik Schalkowski Jakobs Dingel Steuerberatung AG
Jens Schröter Volkswagen AG
Veronika Selvamohan-Wirtz Henkel AG & Co. KgaA
Prof. Dr. Karina Sopp Technische Universität Bergakademie Freiberg
Prof. Dr. Bernd Stibi Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.
Dr. Jonas van Elten Oetker Collection KG
Dr. Robert Walter BDO AG
Peter Zimniok DRSC e.V.

Hintergrund:

Von 2023 bis 2025 hat das DRSC die Nutzung der IFRS in Deutschland im Rahmen einer dreiphasigen Studie evaluiert. Dabei wurde auch die Zweckmäßigkeit für den Einzelabschluss thematisiert. Die Studie wurde mit Veröffentlichung des Fallstudienberichts am 30. September 2025 als dritte Phase vorerst abgeschlossen. Ein Thesenpapier zur Gesamtstudie des DRSC wurde am 5. November 2025 veröffentlicht. Im Rahmen eines Roundtables mit Vertretern aus den Bundesministerien der Justiz und für Verbraucherschutz – BMJV und der Finanzen – BMF sowie Spitzenverbänden und Unternehmen, die an der Fallstudie mitgewirkt haben, wurden die 10 Thesen erörtert und es wurde deutlich, dass im weiteren Verlauf die Machbarkeitsanalyse im Vordergrund steht. Insbesondere ist aus fachlicher Sicht zu klären, inwieweit die IFRS als Bemessungsgrundlage für andere Rechnungslegungsfunktionen geeignet sind.

Das BMJV hat am 18. Dezember 2025 und 27. Januar 2026 im Zuge von Workshops darüber hinaus verschiedene Spitzenverbände und das DRSC aufgerufen, Möglichkeiten zur Entbürokratisierung der Finanzberichterstattung im nationalen und europäischen Recht zu eruieren. Die zielgerichtete Einräumung von Wahlrechten aus der IAS-AnwendungsVO kann einen Beitrag in diese Richtung liefern.

Die weitere Projektarbeit des DRSC ist in einen regelmäßig stattfindenden Fachaustausch in Form eines Arbeitskreises überführt worden. Zu diesem Zweck wurde das verlinkte Konzept entwickelt. Für die Machbarkeitsanalyse zur Nutzung der IFRS für andere Rechnungslegungsfunktionen soll das Kosten-/Nutzen-Verhältnis als wesentlicher Maßstab dienen. Der Fokus liegt zunächst auf Ertragsteuerbemessung und Ausschüttungsfunktion.

Weitere Informationen können der Projektseite des Arbeitskreises entnommen werden.

Für Rückfragen steht das Projektteam des DRSC (Ilka Canitz canitz@drsc.de, Rico Chaskel chaskel@drsc.de und Peter Zimniok zimniok@drsc.de) sehr gerne zur Verfügung.