IASB Deferred Tax Related to Assets and Liabilities Arising from a Single Transaction (Amendments to IAS 12)
Aktueller Stand
Der IASB hat am 17. Juli 2019 den Entwurf ED/2019/5 Deferred Tax related to Assets and Liabilities arising from a Single Transaction (Proposed amendments to IAS 12) veröffentlicht. Der Entwurf konnte bis zum 14. November 2019 kommentiert werden.
Das DRSC hat am 25. Oktober seine Stellungnahmen zum Entwurf an den IASB und an EFRAG übermittelt.
Zielsetzung und Hintergrund
Im Oktober 2018 beschloss der IASB, Änderungen an IAS 12 Ertragsteuern vorzuschlagen, die die Ausnahme von der Erfassung von latenten Steuern in den Paragraphen 15 und 24 (sog. initial recognition exemption) einschränken würden, so dass diese Ausnahme nicht für Transaktionen gilt, bei denen beim erstmaligen Ansatz eines Leasingverhältnisses sowohl abzugsfähige als auch zu versteuernde temporäre Differenzen entstehen, welche zum Ansatz von aktiven und passiven latenten Steuern in gleicher Höhe führen.
Bei einigen Transaktionen werden ein Vermögenswert und eine Verbindlichkeit in gleicher Höhe erfasst, denen jeweils kein Steuerwert gegenübersteht. Dies ist z.B. bei Bilanzierung von Leasingverhältnissen gemäß IFRS 16 der Fall. Der Leasingnehmer aktiviert zu Beginn eines Leasingverhältnisses ein Nutzungsrecht (right-of-use asset) und passiviert in selber Höhe eine Leasingverbindlichkeit. Beides wird erfolgsneutral erfasst. Sofern in der Steuerbilanz das entsprechende Leasingverhältnis nicht abgebildet wird (off-balance-Bilanzierung) und die Aufwendungen erst bei vertraglichen Auszahlungen gewinnmindernd berücksichtigt werden (Abflussprinzip, cash basis), sind die Tatbestandsvoraussetzungen der initial recognition exemption gemäß IAS 12.15(b) und 12.24 erfüllt. Folglich sind bei erstmaliger Erfassung des Leasingverhältnisses sowie in der Folgezeit keine latenten Steuern auf das Nutzungsrecht und die Leasingverbindlichkeit zu bilden. Dies führt zum einen zu einer Verzerrung der Konzernsteuerquote in den Folgeperioden und steht zum anderen der in IAS 12.22(c) festgehaltenen Zielsetzung der initial recognision exemption entgegen.
Mit dem ED/2019/5 soll nun klargestellt werden, wie Unternehmen latente Steuern auf Leasingverhältnisse und Stilllegungs- und Rückbauverpflichtungen bilanzieren sollen. Nach den vorgeschlagenen Änderungen soll die initial recognition exemption nicht für die Transaktionen gelten, bei denen Unternehmen sowohl einen Vermögenswert als auch eine Schuld bilanzieren. Die vorgeschlagenen Änderungen stellen vielmehr klar, dass latente Steuern auf solche Transaktionen anzusetzen sind.