IASB Hauptabschlussbestandteile (Primary Financial Statements)
Aktueller Stand
Einen aktuellen Überblick über die wesentlichen vorläufigen Entscheidungen des IASB bietet die folgende Präsentation des IASB (Stand: September 2022). Darüber hinaus hat der IASB Mitarbeiterstab im Oktober 2022 in einem Webinar die wesentlichen vorläufigen Entscheidungen des IASB im Rahmen des Projekts Primary Financial Statements vorgestellt.
Der IASB hat im Zeitraum von September 2022 bis Dezember 2022 gezielte Einbindungsaktivitäten durchgeführt, um Feedback insb. von Abschlusserstellern zu erhalten, ob die vorläufigen Entscheidungen des IASB – wie beabsichtigt – funktionieren und das angestrebte Kosten-Nutzen-Gleichgewicht erreicht wird. Im Fokus dieser Einbindungsaktivitäten standen die vorläufigen Entscheidungen des IASB in Bezug auf die folgenden Themen:
- Zwischensummen in der Gewinn und Verlustrechnung (insbesondere Definition der Kategorie „Financing“),
- Management Performance Measures,
- Zusatzangaben zu den betrieblichen Aufwendungen nach Kostenarten und
- Ungewöhnliche Erträge und Aufwendungen
Die im Rahmen der durchgeführten Outreach-Veranstaltungen erhaltenen Rückmeldungen hat der IASB in seiner Sitzung im Januar 2023 erörtert und beraten, wie diese im Rahmen seiner weiteren Befassung berücksichtigt werden sollen. Im Ergebnis seiner Befassung hat der IASB beschlossen,
- einige Themen zusätzlich in seinen Redeliberations Plan aufzunehmen,
- einige Rückmeldungen im Rahmen seines bestehenden Redeliberations Plan zu würdigen,
- einige Rückmeldungen im Rahmen des Drafting Prozesses zu berücksichtigen sowie
- für eine Reihe von Rückmeldungen keine weiteren Maßnahmen vorzusehen.
Einen Überblick über die IASB-Beschlüsse bietet die folgende Präsentation.
Das DRSC hatte sich als ASAF-Mitglied an den Einbindungsaktivitäten des IASB beteiligt und im Oktober und November 2022 mehrere Einbindungsveranstaltungen durchgeführt. Zum einen hat das DRSC am 28. Oktober 2022 eine öffentliche Informationsveranstaltung durchgeführt und den aktuellen Projektstand sowie die wesentlichen vorläufigen Entscheidungen des IASB vorgestellt. Zum anderen hat das DRSC am 11. November 2022 – gemeinsam mit dem IASB und EFRAG – eine Roundtable-Diskussion durchgeführt, in dessen Rahmen ausgewählte vorläufige Entscheidungen des IASB mit Abschlusserstellern diskutiert wurden.
Darüber hinaus hat sich der Fachausschuss Finanzberichterstattung des DRSC vertiefend mit den vorläufigen Entscheidungen des IASB sowie den Rückmeldungen der DRSC-Einbindungsveranstaltung befasst. Im Ergebnis dieser Befassungen hat das DRSC am 10. Januar 2023 eine Stellungnahme an den IASB übermittelt, in dem – neben den erhaltenen Rückmeldungen – auch Empfehlungen an den IASB für dessen weitere Befassung ausgesprochen werden.
Darüber hinaus hat sich auch EFRAG an den Einbindungsaktivitäten des IASB beteiligt und mehrere Roundtable-Diskussionen mit Abschlusserstellern sowie Abschlussadressaten durchgeführt. Zu diesen Veranstaltungen hat EFRAG am 22. Dezember 2022 einen zusammenfassenden Bericht veröffentlicht, in dem die während dieser Veranstaltungen erhaltenen Rückmeldungen zusammengefasst und eine Reihe von Empfehlungen an den IASB ausgesprochen werden.
Zielsetzung und Umfang des Projekts Primary Financial Statements
Der IASB hatte am 17. Dezember 2019 den Standardentwurf ED/2019/7 General Presentation and Disclosures veröffentlicht (Pressemitteilung). Stellungnahmen zum Standardentwurf waren bis zum 30. September 2020 möglich. Der IASB hat die erhaltenen Stellungnahmen ausgewertet und überarbeitet seither die Vorschläge des Exposure Draft.
Der Standardentwurf ist das Ergebnis des vom IASB seit 2014 verfolgten Projekts „Hauptabschlussbestandteile“ (Primary Financial Statements), welches der IASB aufgrund der von Abschlussadressaten geäußerten Nachfrage nach:
- einer höheren Vergleichbarkeit und Transparenz von Unternehmensabschlüssen,
- einer stärkeren Aufgliederung von Informationen in den Hauptabschlussbestandteilen und im Anhang und
- mehr Details zu unternehmensindividuellen Kennzahlen
priorisiert hatte.
Als Reaktion auf die von Abschlussadressaten geäußerten Informationsbedürfnisse schlägt der IASB Verbesserungen der Struktur und des Inhalts für die Hauptabschlussbestandteile vor, wobei der Schwerpunkt der Vorschläge auf der Darstellung der Ergebnisrechnung liegt. Im Einzelnen sieht der Standardentwurf ED/2019/7 General Presentation and Disclosures vor:
- die Einführung von verpflichtenden Zwischensummen (wie z.B. ein betriebliches Ergebnis vor Finanzierung und Steuern) und Kategorien in der Gewinn- und Verlustrechnung,
- die Aufhebung von (faktischen) Ausweiswahlrechten in der Ergebnisrechnung,
- Ausweis und Angaben zu integralen und nicht-integralen assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen,
- die Einführung zusätzlicher Leitlinien zur Verbesserung der Aggregation und Disaggregation von Posten,
- die Einführung von Angaben zu unternehmensindividuell definierten Leistungskennzahlen (Management Performance Measures), inkl. der Angabe von ungewöhnlichen Erträgen und Aufwendungen,
- die Vereinheitlichung des Ausweises in der Kapitalflussrechnung, insbesondere durch Abschaffung von Wahlrechten in Bezug auf Cashflows aus gezahlten bzw. erhaltenen Zinsen sowie Dividenden, und
- eine verbesserte Kommunikation für das sonstige Ergebnis.
Die Inhalte des Standardentwurfs hat der IASB in einem Webinar vorgestellt. Die Aufzeichnung dieser Präsentation ist auf der Internetseite des IASB abrufbar.
Stellungnahme des IFRS-Fachausschusses des DRSC
Das DRSC hat am 30. September 2020 seine Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2019/7 General Presentation and Disclosures an den IASB übermittelt.
Darin unterstützen wir ausdrücklich die Zielsetzung des IASB, die Vergleichbarkeit in der Berichterstattung der Leistung eines Unternehmens (durch die Vorgabe einer neuen Struktur und die Einführung von Kategorien in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie Angaben zu sog. Management Performance Measures) sowohl im Zeitablauf als auch im Unternehmensvergleich zu verbessern.
Ungeachtet dieser grundsätzlichen Unterstützung weisen wir jedoch in unserer Stellungnahme daraufhin, dass die Vorschläge in Teilen:
- wahrscheinlich nicht zum gewünschten Ergebnis führen werden, da die Anforderungen nicht hinreichend klar genug formuliert sind, um verständlich, prüfbar und durchsetzbar zu sein und zu einer konsistenten Anwendung beizutragen,
- auf falschen oder unvollständigen Annahmen darüber beruhen, was die gegenwärtigen IT-Systeme und -Landschaften in den Unternehmen im Hinblick auf die Datenverfügbarkeit und -generierbarkeit leisten können und was nicht, was möglicherweise zu einer wesentlich anderen Kosten-Nutzen-Bewertung einzelner Vorschläge führt,
- wahrscheinlich zu einer besseren Vergleichbarkeit der Gewinn- und Verlustrechnung führen werden, allerdings um den Preis einer Beeinträchtigung der Verständlichkeit dahingehend, dass keine gleichlaufenden Änderungen an IAS 7 Statement of Cash Flows vorgeschlagen werden, obgleich eine Angleichung des Ausweises in der Kapitalflussrechnung an Gewinn- und Verlustrechnung möglich und, wie wir meinen, gerechtfertigt und angemessen wäre.
Einzelheiten können der DRSC Stellungnahme entnommen werden.
Befragung des DRSC zum IASB-Entwurf ED/2019/7 Allgemeine Darstellung und Angaben
Das DRSC hat zum IASB Entwurf ED/2019/7 eine Befragung der interessierten Öffentlichkeit durchgeführt (webbasierter Fragebogen). Die Befragung verfolgte die Zielsetzung, ein fundiertes und breites Meinungsbild zu den Änderungsvorschlägen des IASB zu erlangen. An der Befragung haben insgesamt 38 Vertreter aus den Bereichen Abschlussersteller, Hochschule, Investoren und Wirtschaftsprüfung teilgenommen.
Der Fragebogen adressierte ausgewählte Änderungsvorschläge des IASB-Standardentwurfs:
- Darstellung und Untergliederung in der Gewinn- und Verlustrechnung,
- Darstellung nach dem Gesamtkosten- bzw. Umsatzkostenverfahren,
- Definition eines „Ergebnisses vor Finanzierung und Ertragsteuern“ (EBIT),
- Definition eines „Operativen Ergebnisses“,
- Ergebnisanteil assoziierter Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen und
- Darstellung von „ungewöhnlichen“ Erträgen und Aufwendungen sowie unternehmensspezifischen Leistungskennzahlen
Die Ergebnisse zeigen, dass die überwiegende Mehrheit der Befragten die zentralen Vorschläge des IASB einer einheitlichen Definition der Zwischensummen „Ergebnis vor Finanzierung und Ertragsteuern“ und „Operatives Ergebnis“ unterstützt. Ebenso begrüßt die überwiegende Mehrheit der Befragten, dass der IASB zur Erhöhung der Vergleichbarkeit verbindliche Vorgaben unterbreitet, welche Erträge und Aufwendungen in diese Zwischensummen einbezogen werden sollen. Die Ergebnisse zeigen jedoch auch auf, dass der Implementierungsaufwand einzelner Vorschläge (z.B. die verursachungsgerechte Zuordnung von Fremdwährungsgewinnen und -verlusten sowie der zusätzlichen Aufgliederung betrieblicher Aufwendungen nach Kostenarten) als äußerst aufwendig erachtet wird.
Im Rahmen der Befragung des DRSC wurden ferner vom IASB im Rahmen des Projekts Primary Financial Statements erwogene, aber vorerst verworfene Vorschläge erörtert (wie z.B. eine stärkere Angleichung der Darstellung in der Kapitalflussrechnung and die Darstellung in der Gewinn- und Verlustrechnung). Im Ergebnis sprach sich eine Mehrheit der Befragten für eine Angleichung der Inhalte des „Cashflows aus operativer Tätigkeit“ in der Kapitalflussrechnung und des „operativen Ergebnisses“ in der Gewinn- und Verlustrechnung aus.
Weitere Einzelheiten können der Präsentation zu den Ergebnissen der Befragung entnommen werden.