IASB ED/2012/7 Insurance Contracts
Frau Schmerse stellt die Inhalte des Re-ED vor. Vor dem Hintergrund der vom IASB gestellten Fragen wird die vorläufige Einschätzung des IFRS-Fachausschusses (IFRS-FA) dargelegt und von den Diskussionsteilnehmen sowie den Teilnehmern auf dem Podium diskutiert.
Bezüglich der Anpassung der vertraglichen Servicemarge im Rahmen der Folgebewertung von Versicherungsverträgen wird die vorläufige Einschätzung des IFRS-FA von den Diskussionsteilnehmern unterstützt. Insbesondere die Befürwortung der Anpassung der Marge für künftige Änderungen sowie die Forderung einer konsistenten Anpassung der Marge auch für die Risikomarge mit dem Zweck, die Definition der Marge als unverdienten Gewinn zu erhalten, werden erneut von den Teilnehmern bestätigt. Der IASB merkt an, dass die Entscheidung, Änderungen der Risikoanpassung nicht über die Marge zu erfassen, in der Schwierigkeit begründet liegt, diese Änderungen in künftige und eingetretene Änderungen zu unterteilen. Für Europa sei dies laut erster Gesprächsrunden möglich; dies muss jedoch noch für weitere Länder geprüft werden. Vor dem Hintergrund des amerikanischen Modells ist diese Thematik nicht von Bedeutung, da es hier lediglich eine Marge gibt.
Hinsichtlich dem vereinfachten Ansatz zur Bestimmung der Verpflichtung für den verbleibenden Versicherungsschutz wird erfragt, ob und in welcher Form ein Nachweis für die angemessene Angleichung an das Grundmodell zu erfolgen hat. Laut IASB ist in der Regel von einer angemessenen Angleichung ohne konkreten Nachweis auszugehen.
Im Rahmen der Bewertung von überschussberechtigten Verträgen wird neben dem Vorschlag des IASB-Modells das Alternativmodell der Versicherungsindustrie vorgestellt. Die vorläufige Entscheidung des IFRS-FA, die Umsetzung des Mirroring-Modells abzulehnen sowie den entwickelten Alternativansatz zu unterstützen, findet auch unter den Diskussionsteilnehmern Zuspruch. Insbesondere wird die nicht handhabbare Komplexität der Ausgestaltung des IASB-Modells von den Diskussionsteilnehmern bestätigt und konstatiert, dass der Versuch, die Aufspaltung der Cashflows auf Praxisbeispiele anzuwenden, nicht bewältigt werden konnte. Die Teilnehmer bekräftigen weiterhin die Komplexitätsreduktion des Alternativmodells und begrüßen den Ansatz des Modells auf Basis der allgemeinen Bausteine des Re-EDs. Bezüglich der Erfassung von Wertänderungen von Optionen und Garantien besteht keine einheitliche Meinung. Die Mehrheit spricht sich jedoch für die Erfassung der Änderungen in der vertraglichen Servicemarge aus, da dies der Definition der Marge entspricht und weiterhin der administrative Aufwand der Erfassung im OCI vermieden werden könnte. Vom IASB wird weiterhin angemerkt, dass ein Problembereich im Alternativmodell in der Berücksichtigung aller ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen liegt. Aus Standardsetzer-Sicht kann ein reines Ermessen nicht befürwortet werden, da eine solche Regelung Missbrauch ermöglicht und diese Entscheidungen ebenfalls Auswirkungen auf das Ergebnis haben. Daher ist aus Sicht der Standardsetzer eine bestimmte Fixierung bzw. Vorgabe von Anknüpfungspunkten notwendig, die einen Anwendungsbereich für solche Regeln bestimmen. Ein weiterer Problembereich innerhalb des Alternativansatzes liegt in der Wiederanlageprämisse und deren Rendite begründet. Auch hier sind aus Sicht des IASB Anpassungen bzw. bestimmte Vorgaben nötig, um die Akzeptanz des Modells zu erhöhen / zu ermöglichen.
Ferner werden kurz die Bewertungsgrundsätze von passiven Rückversicherungsverträgen im Re-ED sowie der Alternativansatz für Rückversicherungsverträge auf Individual Loss Basis der Rückversicherungsindustrie vorgestellt. Die derzeitige Einschätzung des IFRS-FA, die Marge von Verträgen auf Individual Loss Basis am Erstversicherungsvertrag zu kalibrieren sowie den Gewinn / Verlust aus dem Kauf von Rückversicherungsschutz direkt in der GuV zu erfassen, wird von Diskussionsteilnehmern der Rückversicherungsindustrie unterstützt. Da das Risiko bei diesen Verträgen vollständig abgegeben werde, würde die Verteilung über die Laufzeit zu einer ökonomisch falschen Darstellung führen. Der IASB merkt jedoch an, dass das Ausfallrisiko des Rückversicherers beim Erstversicherer verbleibt. Daher ist die direkte Erfassung in der GuV aus dieser Sicht nicht zu unterstützen. Durch die Eliminierung dieser Position würden keine nützlichen Informationen bereitgestellt.
Die vorgeschlagenen Regelungen zum Umsatzausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung werden kontrovers diskutiert. Sowohl die Teilnehmer der Diskussion als auch die Gäste auf dem Podium bestätigen die zweigeteilte Meinung im Hinblick auf den Umsatzausweis. Versicherer, deren Hauptgeschäft im Bereich Schaden / Unfall liegt, können die Definition des Umsatzes laut dem aktuellen Re-ED vor dem Hintergrund, dass zumindest die traditionelle Größe im Anhang angegeben würde, akzeptieren. Lebensversicherer hingegen sprechen sich vollkommen gegen den Umsatzausweis entsprechend des aktuellen Vorschlags aus. Die Ermittlung der vorgeschlagenen Volumengröße geht mit einem großen Aufwand einher (insbesondere durch die Abspaltung der Investmentkomponenten) und kann nicht durch einen entsprechenden Nutzen gerechtfertigt werden. Für Lebensversicherer sei der Summarised Margin Ansatz aus 2010 passender. Vom IASB wird hier jedoch angemerkt, dass über den Ansatz aus 2010 keine Vergleichbarkeit zwischen Verträgen auf Basis des allgemeinen und des vereinfachten Ansatzes möglich wäre. Auch im Zuge der Diskussion kann zum Thema Umsatzausweis kein einheitliches Meinungsbild festgestellt werden.
Der Ausweis des Zinsaufwands in der GuV sowie die Erfassung der Differenz aus dem Stichtagszins und dem Zins bei erstmaliger Erfassung im OCI werden vom IFRS-FA befürwortet und von den Diskussionsteilnehmern bestätigt. Es wird bekräftigt, dass der Ausweis im OCI insgesamt sehr wichtig ist, um der Langfristigkeit der Verträge Rechnung zu tragen. Weiterhin wird die Forderung der Einführung einer FVTPL-Option zur Vermeidung eines Accounting Mitmatch diskutiert und befürwortet. Im Gegensatz dazu wird der Vorschlag von EFRAG angesprochen, der eine grundsätzliche Bewertung von Kapitalanlagen zum FV-OCI für alle Kapitalanlagen, die Versicherungsverpflichtungen bedecken, vorsieht. Die Teilnehmer auf dem Podium merken an, dass es sich bei dem EFRAG-Vorschlag um die Schaffung eines industriebasierten Standards handeln würde und Probleme auf Ebene der Banken auftreten würden. Da nicht nur Kapitalanlagen Versicherungsverpflichtungen bedecken, müsste nicht nur IFRS 9, sondern auch viele weitere Standards angepasst werden, um den Vorschlag von EFRAG umsetzen zu können.
Bezüglich der Vorschläge zu Erstanwendung und Übergang des Standards bestätigen die Diskussionsteilnehmer die Einschätzung des IFRS-FA, die retrospektive Anwendung zu befürworten und darüber hinaus ein einheitliches Pflicht-Erstanwendungsdatum für IFRS 9 und IFRS 4 Phase II zu fordern.
Hinsichtlich des Kosten-Nutzen-Verhältnisses des Standards wird bestätigt, dass die Implementierung des Standards mit hohen Kosten verbunden ist. Es wird jedoch angemerkt, dass solch komplexe Regelungen für die Bilanzierung von Versicherungsverträgen notwendig sind, um das Geschäft adäquat abzubilden. Dennoch wird konstatiert, dass in einigen Bereichen immer noch Anpassungen notwendig sind, um die einhergehenden Kosten durch einen entsprechenden Informationsnutzen zu rechtfertigen. Hervorgehoben werden hier erneut die Vorschläge zur Bilanzierung von überschussberechtigten Verträgen.
Zu den Aussagen des IFRS-FA bezüglich der Frage zur Klarheit des Entwurfs erfolgen von den Teilnehmern keine weiteren Anmerkungen. Bestätigt wird lediglich erneut, dass es sich um einen prinzipienbasierten Standard handelt und demnach Beispiele, wie das Beispiel zur Aufspaltung der Cashflows nach dem Mirroring-Ansatz, über prinzipienbasierte Grundsätze hinausgehen und daher zu streichen sind.