IASB IFRS 17 Insurance Contracts

Aktueller Stand

Mit Veröffentlichung von IFRS 17 Insurance Contracts (Versicherungsverträge) am 18. Mai 2017 hat der IASB das Versicherungsprojekt abgeschlossen. Der Standard ist erstmalig anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen. Mit Inkrafttreten des IFRS 17 wird der bisher gültige IFRS 4, der als Interimstandard fungiert, ersetzt.

Ferner hat der IASB am 12. September 2016 Änderungen an IFRS 4 mit dem Titel Applying IFRS 9 Financial Instruments with IFRS 4 Insurance Contracts (Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente mit IFRS 4 Versicherungsverträge) herausgegeben. Informationen und Sitzungsunterlagen zu diesem Projekt finden Sie hier.

Zusätzlich hatte der IASB eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die den Übergang auf die neuen Regelungen begleiten soll (sog. Transition Resource Group, TRG). Die TRG, darunter auch zwei deutsche Mitglieder, hat 2018/2019 viermal getagt. Während dieser Tätigkeit und insb. aufgrund der fortschreitenden Implementierung von IFRS 17 haben sich zunehmend „Anwendungsherausforderungen“ – also Zweifelsfragen bzw. Anwendungsprobleme ergeben, die an den IASB (und die TRG) adressiert wurden. Der IASB beschloss Mitte 2018, neben der TRG-Diskussionen sich dieser Fragen anzunehmen und zu eruieren, ob und inwieweit durch Klarstellungen oder gar Anpassungen von IFRS 17 Lösungen gefunden werden können. Mittlerweile hat der IASB beschlossen, ausgewählte Änderungen zu IFRS 17 vorzuschlagen. Zudem soll das Erstanwendungsdatum um ein Jahr auf 2022 verschoben werden. Details hierzu finden Sie in dieser separaten Projektdarstellung.

Informationen zum Übernahmeverfahren von IFRS 17 in der Europäischen Union finden Sie hier.

Zielsetzung von IFRS 17

Ziel des Projekts „IFRS 17“ ist es, einen internationalen Rechnungslegungsstandard zur einheitlichen Bilanzierung von Versicherungsverträgen zu entwickeln. Unter dem aktuellen Interimstandard IFRS 4 ist es Unternehmen gestattet, ihre bisherige Bilanzierungspraxis beizubehalten, welche durch eine Vielzahl lokaler Rechnungslegungsgrundsätze geprägt ist und Abschlüsse daher kaum vergleichbar macht. Mit IFRS 17 werden Grundsätze für die Erfassung, Bewertung, den Ausweis und die Angaben von Versicherungsverträgen etabliert. Ziel ist die Bereitstellung relevanter Informationen, welche die Verträge glaubwürdig repräsentieren. Diese Informationen bilden die Basis für die Abschlussadressaten, um die Effekte, die Versicherungsverträge auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Zahlungsströme haben, zu beurteilen.

Inhalt von IFRS 17

IFRS 17 enthält Grundsätze für die Erfassung, Bewertung, den Ausweis und die Angaben von Versicherungsverträgen. Der Standard ist anzuwenden auf Versicherungsverträge, Rückversicherungsverträge und Investmentverträge mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung. Für jede Gruppe von Verträgen (Bilanzierungseinheit) ist ein Betrag zu bestimmen, der sich aus den fulfilment cash flows (risikoadjustierter Barwert der künftigen Zahlungsströme) und der contractual service margin (CSM = künftiger, noch nicht verdienter Gewinn) zusammensetzt (building block approach). Die fulfilment cash flows sind entsprechend aktueller Annahmen in der Folgebewertung zu aktualisieren. Ebenso gilt es, die CSM in der Folgebewertung anzupassen, um Schätzungsänderungen der künftigen Profitabilität, einen Finanzierungseffekt sowie den verdienten Gewinn entsprechend der Erbringung von Versicherungschutz zu reflektieren. Hierfür beinhaltet der Standard ein general model sowie einen variable fee approach für direkt überschussberechtigte Versicherungsverträge. Ferner enthält der Standard Vorschriften für den Ausweis von Erträgen (Umsatz) und Aufwendungen sowie Anhangangaben.

Zugehörige Dokumente & Konsultationen

Titel Datum
IASB ED/2015/11 Applying IFRS 9 Financial Instruments with IFRS 4 Insurance Contracts (Proposed amendments to IFRS 4)
09.12.2015
IASB Re-ED/2013/7 Insurance Contracts
20.06.2013
IASB ED/2010/8 Insurance Contracts
29.07.2010
IASB DP Preliminary Views on Insurance Contracts Part 1
03.05.2007
IASB DP Preliminary Views on Insurance Contracts Part 2
03.05.2007

Befassung durch das DRSC

Das DRSC hat den Standarderstellungsprozess von IFRS 17 und damit in Zusammenhang stehende Projekte sehr eng begleitet. Der IFRS-Fachausschuss hat die Vorschläge des IASB erörtert und dazu die Meinung der interessierten Öffentlichkeit im Zuge von Öffentlichen Diskussionen eingeholt. In der Folge hat der IFRS-FA Stellungnahmen zu den jeweiligen Konsultationspapieren des IASB eingereicht.

Die bevorstehenden Vorschläge für Änderungen von IFRS 17 wird der IFRS-FA intensiv diskutieren und voraussichtlich auch kommentieren.

Arbeitsgruppe „Versicherungen“

Zur Unterstützung der fachlichen Einschätzung der IASB-Vorschläge hat der IFRS-FA die Arbeitsgruppe „Versicherungen“ eingerichtet. In den Sitzungen der AG wurden die vom IASB vorgeschlagenen Standardentwürfe oder Änderungen erörtert und die jeweiligen Themen aufbereitet. Die Ergebnisse und Vorschläge wurden dem IFRS-FA in Vorbereitung weiterer Diskussionen und zur Erarbeitung von Stellungnahmen vorgestellt.

Im Zuge der Implementierung von IFRS 17 befasste sich die AG mit den konkreten Regelungen von IFRS 17 und erörterte zahlreiche Anwendungsfragen. Die AG hat zudem auch jede Sitzung des IASB und der TRG „begleitet“, indem die dort zur Diskussion gestellten Themen vorbesprochen und nach der jeweiligen Sitzung gewürdigt wurden. Die AG wird auch die bevorstehenden Vorschläge für Änderungen von IFRS 17 erörtern und seine Sichtweisen dem IFRS-FA zur Kenntnis geben.

Zugehörige Veranstaltungen

  • 105. Sitzung IFRS-FA
  • 02.09.2021
  • 105. Sitzung IFRS-FA
  • 02.09.2021
  • IASB ED/2021/8 Initial Application of IFRS 17 and IFRS 9 - Comparative Information

    Der IFRS-FA wurde über die Inhalte des IASB-Entwurfs ED/2021/8 zur Änderung von IFRS 17 informiert. Ergänzend wurde der IFRS-FA über die Vorab-Diskussion der DRSC-AG „Versicherungen“ zu den vom IASB beabsichtigten, aber zum Zeitpunkt der AG-Diskussion noch nicht publizierten Änderungsvorschlägen unterrichtet.

    Der IFRS-FA stimmt dem Ansinnen des IASB und dem konkreten Änderungsvorschlag zu. Die im Entwurf genannten Bedingungen werden vollständig unterstützt; auch der Verzicht auf umfassende Zusatzangaben wird begrüßt. Eine entsprechende DRSC-Stellungnahme soll an den IASB übermittelt werden. Darin soll ergänzend auf die von der EFRAG erkannte Abweichung des Anwendungsbereichs dieser Änderung vom Anwendungsbereich des IFRS 9 deferral hingewiesen werden.

  • 96. Sitzung IFRS-FA
  • 25.01.2021
  • 96. Sitzung IFRS-FA
  • 25.01.2021
  • EFRAG DEA IFRS 17

    Der IFRS-FA diskutierte abschließend den DEA zu IFRS 17.

    Zunächst wurde aus der AG Versicherungen über die jüngste Diskussion der wenigen noch offenen Antworten berichtet. Der IFRS-FA erklärte sich mit den Aussagen und den ergänzten sowie den geringfügig geänderten Antwortvorschlägen einverstanden. Der FA beschloss schließlich, den vorliegenden Vorschlag der DRSC-Antworten zum DEA unverändert zu finalisieren.

    Anschließend erörterte der IFRS-FA den vorliegenden Entwurf eines Cover Letter zur Antwort an EFRAG. Der FA befürwortete den Entwurf und bestätigte, dass dieser eine gelungene Zusammenfassung der Grundaussagen – nämlich einer uneingeschränkten und zügigen Indossierung des Standards in unveränderter Form – darstelle. Zudem sei die Auffassung bündig und präzise wiedergegeben. Überdies sei es wichtig, dass das DRSC diese Position in der vorliegenden Form klar und deutlich formuliert und übermittelt. Das DRSC solle das Antwortschreiben fristgerecht an EFRAG übermitteln.

  • 94. Sitzung IFRS-FA
  • 14.12.2020
  • 94. Sitzung IFRS-FA
  • 14.12.2020
  • EFRAG DEA IFRS 17

    Der IFRS-FA wurde über die Diskussionen der DRSC-AG Versicherungen zum Draft Endorsement Advice zu IFRS 17 informiert. Die AG bestätigte die bisherige Auffassung des IFRS-FA. Demnach bekräftigte die AG die grundsätzliche Unterstützung und Zielrichtung einer baldigen und uneingeschränkten Indossierung von IFRS 17. Es sei essenziell, dass diese so erfolge, dass eine rechtzeitige Anwendung zum 1.1.2023 sichergestellt ist.

    Ferner hatte die AG zahlreiche Argumente der EFRAG gegen die Angemessenheit der Jahreskohorten-Vorschrift gewürdigt. Die AG sieht diese als nicht so kritisch an, als dass deshalb ein Indossierungsvorbehalt gerechtfertigt wäre.

    Der IFRS-FA äußerte sich positiv zu der offenen Diskussion und den klaren Aussagen der AG. Insb. unterstrich der IFRS-FA die Feststellung, dass trotz der Kritik an der Jahreskohorten-Vorschrift unverändert keine alternative Aggregationsebene als „bessere Lösung“ bekannt und die Jahreskohorten-Vorschrift mittlerweile in Deutschland weitgehend umgesetzt sei und nicht länger ergebnisoffen diskutiert werde.

    Zur Beantwortung der Fragen im DEA äußerte der IFRS-FA volle Zustimmung zu den Formulierungen im bisherigen Antwortentwurf. Der IFRS-FA bat darum, dass die AG noch einige wenige Fragen vertieft und ggf. Antwortvorschläge ergänzt. Zudem betonte der IFRS-FA die Wichtigkeit, dass von deutschen Unternehmen und Organisationen – nicht nur, aber insb. aus der Versicherungsbranche – möglichst viele individuelle Antworten zum DEA an EFRAG übermittelt werden.

  • 91. Sitzung IFRS-FA
  • 19.10.2020
  • 91. Sitzung IFRS-FA
  • 19.10.2020
  • EFRAG DEA IFRS 17

    Der IFRS-FA erörterte erstmals den vorliegenden Entwurf der Indossierungsempfehlung (kurz: DEA) von EFRAG zu IFRS 17.

    Zunächst wird der FA über die Struktur und Inhalte der einzelnen Bestandteile des Dokuments informiert. Ferner wird ausführlich erläutert, wie und warum es zu der sehr differenzierten Position der EFRAG kam. Es wird dabei hervorgehoben, dass die ablehnenden Stimmen zur Jahreskohorten-Vorschrift diese zwar als nicht vertretbare Kompromissregelung ansehen, jedoch keine „bessere“ – also für eine Indossierung angemessene – Regelung erkennen. Als Fazit dieser Schilderung der vorläufigen EFRAG-Position wird verdeutlicht, dass EFRAG in der DEA kein Gesamtvotum über eine Indossierungsempfehlung formuliert habe.

    In der anschließenden Diskussion wurde herausgearbeitet, dass die vorläufige Position der EFRAG deshalb zu bemängeln sei, weil EFRAG keine Schlussfolgerung vornehme, ob IFRS 17 wegen der Kritik an der Jahreskohorten-Vorschrift insgesamt nicht indossierungsfähig sei oder trotz dieser Regelung zur Indossierung empfohlen werde. Es werde nicht einmal die entsprechende Frage, die als äußerst essentiell erachtet wird, an die Konstituenten gestellt. Der IFRS-FA hat ferner festgestellt, dass nachfolgend zur Gegenüberstellung von Vorteilen und Nachteilen der Jahreskohorten-Vorschrift eine Bewertung und Gewichtung geboten wäre, um zu einem Gesamtvotum zu gelangen. Daher beabsichtigt der IFRS-FA, sich in der weiteren Befassung mit der DEA darauf zu konzentrieren, um die negativen Argumente bzgl. Jahreskohorten zu vertiefen und zu entkräften.

    Insgesamt erkennt der IFRS-FA in der Diskussion um die Indossierung von IFRS 17 eine kritische Situation, die von erheblicher Tragweite für die IFRS insgesamt und damit für Unternehmen aller Branchen sei. Der FA stellt konkret fest, dass die derzeitige Position von EFRAG eine Indossierung von IFRS 17 in seiner Gesamtheit offenbar weder empfehle noch ablehne. In der Konsequenz stehe damit die Indossierung einer geänderten, somit EU-spezifischen Fassung des IFRS 17 implizit im Raum (sog. carve-outs/carve-ins) – was für sich genommen absolut unerwünscht wäre –, die u.U. auch eine vorherige Änderung der IAS-Verordnung bedinge – was gleichfalls strikt abzulehnen sei. Solange EFRAG kein Votum formuliere, werde die Abwägung der Argumente für und gegen eine Indossierung absehbar auf die nachfolgende politische Ebene abgewälzt.

    Aus diesen Gründen und mit dem bereits jetzt klar unterstützten Ziel, eine Indossierung von IFRS 17 in unveränderter Fassung zu erreichen, wird in der Diskussion des IFRS-FA eine abschließende Erkenntnis deutlich: Es sei dringend notwendig, dass sich Unternehmen aller Branchen zu diesem Indossierungsverfahren äußern – und diesbezüglich andere Unternehmen ihrer Branche, auch in anderen EU-Ländern, aufmerksam machen – und gegenüber EFRAG sowie politischen Gremien und Entscheidungsträgern deutlich machen, dass die Indossierung von IFRS 17 im Speziellen und eine unveränderte Akzeptanz der IFRS im Allgemeinen in der EU essentiell und unverhandelbar seien. Andernfalls werde die IFRS-Anwendung in Europa dauerhaft Schaden nehmen.

  • 82. Sitzung IFRS-FA
  • 23.03.2020
  • 82. Sitzung IFRS-FA
  • 23.03.2020
  • Versicherungsverträge - Update

    Der Tagesordnungspunkt wurde gestrichen

    • n/a
  • 81. Sitzung IFRS-FA
  • 13.02.2020
  • 81. Sitzung IFRS-FA
  • 13.02.2020
  • Versicherungsverträge - Update

    Der IFRS-FA wurde über die Aktivitäten und Entscheidungen des IASB in den letzten Monaten im Rahmen der Redeliberations zum Entwurf ED/2019/4 informiert.

    Der IFRS-FA äußerte sich zu den einzelnen Entscheidungen nicht, stellte aber fest, dass das zügige Vorgehen und die bisherige Beschlusslage des IASB insgesamt begrüßenswert seien. Lediglich die IASB-Entscheidung, die Regelungen zur Klassifizierung von Verträgen, die im Rahmen einer Business Combination erworben wurden, unverändert zu lassen, erschien dem IFRS-FA weiterhin problematisch.

    Ferner wurde der IFRS-FA über die Befassung der DRSC-Arbeitsgruppe „Versicherungen“ mit den IASB-Beschlüssen informiert. Der IFRS-FA bat die Arbeitsgruppe, die noch bevorstehenden IASB-Entscheidungen ebenfalls zu würdigen. Zu dieser Gelegenheit soll die Arbeitsgruppe auch erörtern, inwieweit parallel zu den Änderungen an IFRS 9 im Kontext der IBOR-Reform auch eine identische Änderung von IAS 39 geboten scheint.

  • 77. Sitzung IFRS-FA
  • 05.09.2019
  • 77. Sitzung IFRS-FA
  • 05.09.2019
  • IASB ED/2019/4 Änderung an IFRS 17 Versicherungsverträge / EFRAG Fragebogen IFRS 17/IFRS 9

    Der IFRS-FA setzte die Diskussion des IASB-Entwurfs ED/2019/4 fort.

    Nach Kenntnisnahme der jüngsten Diskussion in der DRSC-Arbeitsgruppe „Versicherungen“ rundete der IFRS-FA seine eigene Meinungsbildung ab und erörterte zugleich den bereits vorliegenden Entwurf der DRSC-Stellungnahme. Die darin formulierten bisherigen Erkenntnisse und Feststellungen des IFRS-FA sowie der DRSC-AG „Versicherungen“ wurden vom IFRS-FA nochmals bekräftigt. Insoweit sollen die Themen und Kernaussagen sowie der Grundtenor dieser Aussagen im derzeitigen Stellungnahmeentwurf vollständig Inhalt der finalen Stellungnahme werden.

    Die DRSC-Stellungnahme wird kritische Hinweise und Anmerkungen zu den IASB-Änderungsvorschlägen bzgl. Rückversicherungsverträgen (Q4), Übergangsvorschriften (Q8) und ausgewählten „minor amendments“ (Q9) enthalten. Den übrigen Vorschlägen bzw. Fragen wird im Wesentlichen, in Teilen auch uneingeschränkt zugestimmt.

    In Bezug auf die Themen, zu denen der IASB keine Änderungen vorschlägt, sollen Anregungen zu den Themen Jahreskohorten, im Rahmen einer Business Combination erworbene Verträge, Schätzungen bei Zwischenabschlüssen sowie Anpassung von Vergleichszahlen formuliert werden, da aus Sicht des IFRS-FA die Kosten-Nutzen-Relation nicht hinreichend bedacht erscheint und daher eine nochmalige Abwägung der Argumente gegen entsprechende Änderungen geboten ist.

    Der IFRS-FA wird noch letzten Input der DRSC-Arbeitsgruppe einholen und beabsichtigt sodann, die Stellungnahme im Umlaufverfahren zu vollenden.

  • 76. Sitzung IFRS-FA
  • 15.07.2019
  • 76. Sitzung IFRS-FA
  • 15.07.2019
  • 71. Sitzung IFRS-FA
  • 17.12.2018
  • 71. Sitzung IFRS-FA
  • 17.12.2018
  • IFRS 17 Versicherungsverträge

    Der IFRS-FA wurde über die jüngsten Entwicklungen beim IASB informiert. Der FA begrüßt das Vorgehen des IASB ausdrücklich, äußert sich aber zu diesem Zeitpunkt noch nicht, ob und inwieweit die IASB-Beschlüsse zur Befürwortung oder Ablehnung potenzieller IFRS 17-Änderungen angemessen sind.

    Dabei wird hervorgehoben, dass sich der IASB neben der entsprechenden Entscheidung über ein einzelnes Thema eine Gesamtbeurteilung vorbehält, ob die diskutierten Fragestellungen und ggf. beschlossener Änderungsbedarf letzten Endes zum Entwurf von IFRS 17-Änderungen führen werden.

    Der IFRS-FA wurde auch über die jüngste Sitzung der DRSC-AG „Versicherungen“ unterrichtet. Insb. wurde dem FA erläutert, wie die AG die Begleitung der Diskussion in den nächsten IASB-Sitzungen vorgesehen hat.

    Der IFRS-FA zeigt sich sehr dankbar für die bisherige und geplante Arbeit der AG und befürwortet das weitere Vorgehen.

  • 70. Sitzung IFRS-FA
  • 11.10.2018
  • 70. Sitzung IFRS-FA
  • 11.10.2018
  • IFRS 17 Versicherungsverträge

    Der IFRS-FA wurde über die jüngsten Aktivitäten der TRG, der EFRAG und der DRSC-AG Versicherungen informiert.
    Die DRSC-AG hatte jüngst die Themen der letzten TRG-Sitzung debattiert.

    Nicht alle TRG-Diskussionsergebnisse brächten nach Auffassung der AG hinreichend Klarheit, insbesondere für deren Anwendung auf ggf. spezifische deutsche Versicherungsprodukte. Die nächste TRG-Sitzung ist für Dezember 2018 vorgesehen; möglicherweise werde diese aber auf Q1/2019 verschoben.

    Der IASB hat auf seiner Oktober-Sitzung einen Tagesordnungspunkt zu IFRS 17, bei dem es darum geht, den Board zum einen über Ergebnisse und offene Punkte aus den drei TRG-Sitzungen, zum anderen aber auch über eingegangene Kritikpunkte am Standards zu informieren.

    Bei beiden Themenkomplexen steht die Frage im Raum, ob und inwieweit der IASB zu einer begrenzten Öffnung von IFRS 17 bereit ist und wie infrage kommende Aspekte evaluiert werden sollen. Für deren Auswahl und das weitere Vorgehen sei ein Kriterienkatalog entwickelt worden. Mit konkreten Beschlüssen zu einzelnen Sachverhalten sei im Oktober noch nicht zu rechnen. Fest stehe aber, dass etwaige IFRS 17-Anpassungen Auswirkungen auf den Erstanwendungszeitpunkt haben dürften – dies schließt ggf. auch die Option für Versicherer zur verzögerten Erstanwendung von IFRS 9 ein.

    Über EFRAG wurde berichtet, dass im September ein Schreiben an den IASB übermittelt wurde, in dem sechs konkrete Anwendungsthemen benannt werden, die sich aus den Fallstudien ergeben und für größere Diskussionen im EFRAG Board gesorgt haben. Dies wurde als Indikation dafür gesehen, dass diese Sachverhalte indossierungs-relevant sein könnten (aber nicht notwendigerweise sind). Daher wollte EFRAG die Themen dem IASB frühzeitig zur Kenntnis geben – mit der Bitte um Sondierung, ob weitergehende Erleichterungen in diesen Fällen denkbar sind. Diese Themenliste wird vom IASB im Zuge der vorstehend genannten Evaluierung erörtert werden. Das Indossierungsverfahren wurde dafür vorübergehend unterbrochen; ob dieses gänzlich oder nur in Teilen aufgeschoben wird, hängt v.a. von den IASB-Entscheidungen ab.

    Für die weitere Arbeit des IFRS-FA und der DRSC-AG wird daher in nächster Zeit weniger die Indossierung oder die Begleitung der TRG-Arbeit Thema sein; stattdessen sollen die weiteren Diskussionen im IASB eng begleitet werden.

  • 68. Sitzung IFRS-FA
  • 23.07.2018
  • 68. Sitzung IFRS-FA
  • 23.07.2018
  • IFRS 17 Versicherungsverträge

    Der IFRS-FA wurde über den aktuellen Stand sämtlicher Diskussionen zu IFRS 17 Versicherungsverträge unterrichtet. Insb. der Zeitplan bei EFRAG zur Erarbeitung des Entwurfs der Indossierungsempfehlung sowie die zunehmende Konkretisierung der dringlichsten Implementierungsfragen waren Gegenstand der Diskussion.

    In diesem Kontext hat der IFRS-FA die Problematik der CSM-Allokation für Verträge mit Investment-Services als einen der mutmaßlichen Schwerpunkte von Implementierungsfragen erkannt und vertiefend diskutiert.

    Dabei wird im Detail die schwierige Frage der Abgrenzung von Komponenten in einem Versicherungsvertrag herausgearbeitet. Nach Ansicht des IFRS-FA sollte sich das in IFRS 15 verankerte Grundprinzip auch hier wiederfinden. Die durchaus vorhandenen IFRS 17-Vorschriften, wann und unter welchen Bedingungen Komponenten von einem Versicherungsvertrag abzuspalten und dann nach einem anderen Standard zu bilanzieren sind, helfen aber für Versicherungsverträge mit Investmentkomponenten nicht weiter. Hier scheint eine Lösung im Wege einer spezifischen Auslegung von IFRS 17 nicht zweifelsfrei möglich.

    Der IFRS-FA will sich in seiner Oktober-Sitzung mit dem dann mutmaßlich vorliegen-den Entwurf der Indossierungsempfehlung sowie den Erkenntnissen aus der nächsten TRG-Sitzung befassen.

  • 67. Sitzung IFRS-FA
  • 04.06.2018
  • 67. Sitzung IFRS-FA
  • 04.06.2018
  • IFRS 17 Versicherungsverträge

    Der IFRS-FA wurde über den aktuellen Stand sämtlicher Diskussionen zu IFRS 17 Versicherungsverträge unterrichtet.
    Zunächst erhielt der IFRS-FA einen Überblick über die Themen und Erkenntnisse der jüngsten TRG-Sitzung sowie der DRSC-AG-Sitzung. Hierbei wurden offene Fragen zur CSM-Auflösung und der Bestimmung von Deckungseinheiten als Schwerpunkt hervorgehoben. Insbesondere ist hierbei fraglich, inwieweit Investment Services bei der Verteilung der CSM zu berücksichtigen sind. Diese Frage betrifft sowohl den Zeitraum der CSM-Allokation als auch deren Aufteilung auf ggf. verschiedene Services. Zudem stellt sich die Frage, ob dies für Verträge mit und ohne direkter Überschussbeteiligung (davon hängt die Anwendung des sog. variable fee approach ab) gleichermaßen oder unterschiedlich auszulegen ist. Dieser Themenkomplex gilt unter den Versicherungsunternehmen einvernehmlich als einer mit dem größten Umsetzungsaufwand, was eine unzumutbar negative Kosten-Nutzen-Relation bedeutet. Dies erscheint als hinreichender Grund, das Thema als eines der „top issues“ gegenüber dem IASB zu kommunizieren.

    Der IFRS-FA arbeitet gemeinsam mit der DRSC-AG daran, die Themen mit dem größten Umsetzungsaufwand oder aber Klarstellungsbedarf (ggf. potenziellem IFRS 17-Anpassungsbedarf) im Sinne „top issues“ zu identifizieren. Neben dem Thema „CSM-Allokation“ wurden in der Vergangenheit bereits zwei Themen als erhebliche Umsetzungsherausforderung mit deutlich negativem Kosten-Nutzen-Verhältnis und daher potenziellem Anpassungsbedarf erkannt:

    (1) die „Bilanzierung von Rückversicherungsverträgen“, hier insb. die teils asymmetrische Bilanzierung im Vergleich zu Erstversicherungsverträgen, und

    (2) die „Aggregationsebene von Versicherungsverträ-gen“ für Zwecke des Bilanzausweises.

    Ergänzend hierzu wurde dem IFRS-FA aus der DRSC-AG das Thema „Abrechnungsverbindlichkeiten/-forderungen“ als weitere Umsetzungsherausforderung mit deutlich negativem Kosten-Nutzen-Verhältnis vorgestellt. Hier stellt sich die Frage, ob sichere und bereits fällige Aus-/Einzahlungen aus Versicherungsverträgen als eigene Forde-rung oder Verbindlichkeit ausgewiesen werden können, da dies in der Praxis nur so möglich erscheint. Der IFRS-FA sieht auch hierin ein Thema mit erheblichen Umsetzungsherausforderungen.

    Der IFRS-FA bat die AG erneut, im weiteren Verlauf der Diskussion von Anwendungsfragen diejenigen hervorzuheben, bei denen die größten Umsetzungsprobleme beste-hen bzw. bei denen sich am deutlichsten Bedarf für Klarstellungen oder ggf. Anpassungen abzeichnet.
    Schließlich wurde der Zeitplan bei EFRAG zur Vorbereitung der Indossierungsempfehlung dargelegt und erörtert.

  • 65. Sitzung IFRS-FA
  • 28.02.2018
  • 65. Sitzung IFRS-FA
  • 28.02.2018
  • IFRS 17 Insurance Contracts

    Angesichts der laufenden Vorbereitungen im Indossierungsverfahren von IFRS 17 Versicherungsverträge befasste sich der IFRS-FA mit dem aktuellen Diskussionsstand zum Thema. Herr Barckow erläuterte insb. die Zwecksetzung und den Status der von EFRAG erarbeiteten sog. Background Papers, von denen das erste bereits Ende Februar 2018 publiziert wurde.

    Zudem erörterte der IFRS-FA die von der DRSC-AG „Versicherungen“ besprochenen Implementierungsthemen sowie die Themen der vom IASB eingerichteten Transition Resource Group (TRG). Der IFRS-FA nahm zur Kenntnis, dass die AG zu keinem der bisherigen TRG-Themen derzeit Bedarf für weitere konkrete Aktivitäten sieht, obgleich nach Auffassung der AG die TRG keinesfalls zu allen diskutierten Themen Konsens oder gar eine klarstellende Antwort erzielen konnte. Der IFRS-FA wurde auch darüber informiert, dass die AG einige Themen erörtert hatte, welche derzeit im IDW diskutiert und ausgearbeitet würden. Hierbei sei jeweils Zielsetzung, eine für Deutschland einheitliche Sichtweise zu entwickeln – was der IFRS-FA unterstützt.

    Nach allen bisherigen Diskussionen scheinen sich derzeit die IFRS 17-Regelungen zu Rückversicherungsverträgen als erster Schwerpunkt von Detailfragen herauszukristallisieren.

    In Fortsetzung der Diskussion aus seiner letzten Sitzung, aber auch angesichts der zunehmenden Detailfragen erörterte der IFRS-FA abermals als Themenschwerpunkt die in IFRS 17 enthaltenen Regeln und ausgewählte Anwendungsfragen zur Bilanzierung von Rückversicherungsverträgen. Hierzu war ein Mitglied der DRSC-AG „Versicherungen“ als Gast eingeladen und führte in das Thema ein. Als derzeit problematisch erwiesen sich die diesbezüglichen IFRS 17-Regeln in zweierlei Hinsicht: Zum einen bedinge ein Rückversicherungsvertrag immer die Existenz oder Erwartung eines Erstversicherungsvertrags – jedoch werde diese zwingende, enge Verknüpfung von den IFRS 17-Vorschriften nicht hinreichend reflektiert. Zweitens erscheine für sämtliche, insb. für proportionale Rückversicherungsverträge eine Bilanzierung geboten, die vollständig symmetrisch bzw. spiegelbildlich zu der von Erstversicherungsverträgen ist – was die derzeitigen Regelungen gleichfalls nicht zuließen.

  • 64. Sitzung IFRS-FA
  • 18.01.2018
  • 64. Sitzung IFRS-FA
  • 18.01.2018
  • IFRS 17 Versicherungsverträge

    Der IFRS-FA wird zunächst über den Stand der Diskussionen bei EFRAG zur Indossierung von IFRS 17 Versicherungsverträge informiert.

    Der vorliegende Vorentwurf einer Indossierungsempfehlung berücksichtigt noch nicht die Meinungen des EFRAG Board und der TEG. Zudem arbeitet EFRAG derzeit vorrangig an mehreren sog. Issues Papers sowie einer Fallstudie (Outreach), mit denen die Ansichten aller interessierten Parteien in Erfahrung gebracht werden sollen. Der Entwurf der Indossierungsempfehlung soll dann auf Basis dieser Rückmeldungen weiterentwickelt und ergänzt werden.

    Aus beiden Gründen sieht der IFRS-FA derzeit von einer tiefergehenden Befassung mit diesem Vorentwurf ab.

    Herr Sauer als Mitglied der vom IASB eingerichteten Transition Resource Group zu IFRS 17 (TRG) berichtet über den aktuellen Stand der Arbeit dieser Gruppe. Es wird hervorgehoben, dass derzeit Themen eher von Wirtschaftsprüfern als von Anwenderseite eingereicht werden.

    Zugleich berichtet er als Vorsitzender der DRSC-AG „Versicherungen“ über die neue Zusammensetzung und die bisherige Tätigkeit der AG. Bislang habe die AG – wie vom IFRS-FA beauftragt – Implementierungsthemen erörtert, die von AG-Mitgliedern selbst eingebracht und vorgestellt wurden. Diese Themen und entsprechende Ergebnisse werden dem FA detailliert erläutert. Zu einzelnen Themen macht der IFRS-FA Anmerkungen. Teilweise werden auch Rückfragen an die AG gestellt. Diese werden in der kommenden AG-Sitzung vorgestellt und besprochen.

    Insbesondere bittet der IFRS-FA die AG um Aussagen und Hinweise bzgl. der Relevanz des IFRS 17 für Nicht-Versicherungsunternehmen. Dieser Anwendungsfall sei nach Auffassung des IFRS-FA möglicherweise bislang noch nicht hinreichend bedacht worden.

    Mit Blick auf die kommenden AG-Termine bekräftigt der IFRS-FA seinen Arbeitsauftrag dahingehend, dass die Vor- und Nachbesprechung der TRG-Themen sowie die Diskussion von Implementierungsthemen die Schwerpunkte darstellen sollen.

    Bzgl. des Indossierungsverfahrens hält es der IFRS-FA derzeit noch nicht für erforderlich, dass die AG den Vorentwurf der Indossierungsempfehlung tiefergehend erörtert. Allerdings wird die AG darum gebeten, zu den vorliegenden Issues Papers von EFRAG Rückmeldung zu geben.

    Schließlich befasst sich der IFRS-FA erneut inhaltlich mit IFRS 17 und erörtert im Detail die Vorschriften zu Rückversicherungsverträgen.

    Hierbei wird seitens des IFRS-FA hervorgehoben, dass die Besonderheit bei der Bilanzierung von Rückversicherungsverträgen darin bestehe, dass hierbei – anders als bei Erstversicherungsverträgen – die Bilanzierung seitens des (Rück-)Versicherungsnehmers betrachtet und somit die Perspektive gewechselt werde. Der Vergleich mit den Vorschriften zu „normalen“ Erstversicherungsverträgen sei insofern erschwert.

    Es wird erörtert, ob IFRS 17 insofern Unklarheiten aufwirft, als die Bilanzierung von Erstversicherungsverträgen aus Sicht des (Erst-)Versicherungsnehmers in IFRS 17 gar nicht und von Rückversicherungsverträgen aus Sicht des (Rück-)Versicherungsgebers („Zessionär“) in IFRS 17 nicht gesondert geregelt sind.

  • 62. Sitzung IFRS-FA
  • 19.10.2017
  • 62. Sitzung IFRS-FA
  • 19.10.2017
  • IFRS 17 Versicherungsverträge

    Aufbauend auf die letzten beiden Sitzungen setzt der IFRS-FA seine Befassung mit den Regelungsinhalten von IFRS 17 fort. Konkret erörtert der IFRS-FA das Bilanzierungsmodell für direkt überschussberechtigte Versicherungsverträge, den sog. variable fee approach, und diskutiert dabei Erst- und Folgebewertung, Ausweisfragen sowie ein Fallbeispiel.

    Der IFRS-FA beschließt darüber hinaus, sich auch weiterhin mit ausgewählten Bilanzierungs- sowie etwaigen Implementierungsfragen zu beschäftigen. Hierbei erbittet der IFRS-FA die Identifikation und Aufarbeitung möglicher Themenkomplexe durch die Arbeitsgruppe.

  • 61. Sitzung IFRS-FA
  • 04.09.2017
  • 61. Sitzung IFRS-FA
  • 04.09.2017
  • IFRS 17 Versicherungsverträge

    • In Vorbereitung auf das Indossierungsverfahren von IFRS 17 setzt der IFRS-FA seine Befassung mit den Regelungsinhalten des Standards fort.
    • In dieser Sitzung hat sich der FA intensiv mit dem allgemeinen Bewertungsmodell, dem sog. Building Block Approach, sowie zugehörigen Beispielen für die Erst- und Folgebewertung beschäftigt.
    • In der folgenden FA-Sitzung ist die Befassung mit dem Modell für überschussberechtigte Versicherungsverträge geplant.
  • 60. Sitzung IFRS-FA
  • 27.07.2017
  • 60. Sitzung IFRS-FA
  • 27.07.2017
  • 59. Sitzung IFRS-FA
  • 09.06.2017
  • 59. Sitzung IFRS-FA
  • 09.06.2017
  • Versicherungsverträge - Update

    In Vorbereitung auf das bevorstehende Indossierungsverfahren von IFRS 17 informiert sich der IFRS-FA über die verschiedenen Versicherungsprodukte, wobei der Schwerpunkt auf dem deutschen Versicherungsgeschäft liegt.

    Frau Hoffman gibt dazu einen Überblick über die Schaden- und Unfallversicherung, Lebens- und Krankenversicherung sowie Rückversicherung und stellt die Merkmale und Besonderheiten ausgewählter Vertragsarten dar.

    Vor diesem Hintergrund sollen dann in den kommenden Sitzungen die konkreten Bilanzierungssachverhalte von IFRS 17 erörtert werden.

  • 58. Sitzung IFRS-FA
  • 20.04.2017
  • 58. Sitzung IFRS-FA
  • 20.04.2017
  • 57. Sitzung IFRS-FA
  • 09.03.2017
  • 57. Sitzung IFRS-FA
  • 09.03.2017
  • 56. Sitzung IFRS-FA
  • 26.01.2017
  • 56. Sitzung IFRS-FA
  • 26.01.2017
  • IASB Versicherungsverträge - Update

    Der IFRS-FA wird über die aktuellen Entwicklungen des Versicherungsprojekts sowohl hinsichtlich der Anpassungen an IFRS 4 als auch in Bezug auf IFRS 17 informiert. Konkret beschäftigt sich der IFRS-FA mit den Vorschlägen zur Aggregationsebene für die Anwendung von IFRS 17 sowie mit dessen Übergangsregelungen. Der IFRS-FA beabsichtigt, sich in den künftigen Sitzungen regelmäßig – in Vorbereitung auf das Indossierungsverfahren – mit dem Projekt auseinanderzusetzen.

  • 44. Sitzung IFRS-FA
  • 09.12.2015
  • 44. Sitzung IFRS-FA
  • 09.12.2015
  • Versicherungsverträge - aktuelle Entwicklungen

    Der IFRS-FA informiert sich über die im November vom IASB getroffenen Entscheidungen im Versicherungsprojekt und erörtert die Unterschiede des allgemeinen Modells und des Modells für direkt überschussberechtigte Versicherungsverträge. Ferner werden aus dem Modell für direkt überschussberechtigte Verträge resultierende Folgefragen diskutiert.

  • 43. Sitzung IFRS-FA
  • 02.11.2015
  • 43. Sitzung IFRS-FA
  • 02.11.2015
  • Versicherungsverträge - aktuelle Entwicklungen

    Der IFRS-FA informiert sich über die aktuellen Entwicklungen im Versicherungsprojekt. Konkret werden die im Oktober vom IASB getroffenen Entscheidungen diskutiert, welche die Übergangsbestimmungen, den bevorstehenden Standardentwurf zur Anpassung von IFRS 4 sowie Regelungen zur Darstellung und Anhangangaben betreffen. Insbesondere zum bevorstehenden Entwurf für die Anpassung von IFRS 4 werden einige Vorschläge als kritisch eingestuft. Dies betrifft sowohl die vorgeschlagenen Regelungen an sich als auch die verkürzte Kommentierungsfrist. Der FA setzt seine Diskussion in den nächsten Sitzungen fort.

  • 42. Sitzung IFRS-FA
  • 08.10.2015
  • 42. Sitzung IFRS-FA
  • 08.10.2015
  • Versicherungsverträge - aktuelle Entwicklungen

    Der IFRS-FA wird über die aktuellen Entwicklungen im Versicherungsprojekt informiert. Insbesondere werden die IASB-Entscheidungen zur Aufgliederung der aus Veränderungen von Marktvariablen resultierenden Schätzungsänderungen in der Gesamtergebnisrechnung für überschussberechtigte Verträge sowie die geplanten Änderungen an IFRS 4 (Überlagerungs- und Verschiebungsansatz) zur Adressierung der unterschiedlichen Erstanwendungszeitpunkte von IFRS 9 und dem neuen Versicherungsstandard erörtert.

    Grundsätzlich werden die Entscheidungen des IASB befürwortet. Der IFRS-FA sieht jedoch Anpassungs- bzw. Klärungsbedarf für (1) die Bilanzierung indirekter überschussberechtigter Verträge, (2) den sofortigen Wechsel auf IFRS 9, sobald die Kriterien zur Anwendung des Verschiebungsansatzes nicht mehr erfüllt werden, sowie (3) die Details des predominance-Tests zur Anwendung des Verschiebungsansatzes.

  • 40. Sitzung IFRS-FA
  • 30.07.2015
  • 40. Sitzung IFRS-FA
  • 30.07.2015
  • Versicherungsverträge - aktuelle Entwicklungen

    Der IFRS-FA wird über die vorläufig vom IASB getroffenen Entscheidungen zu überschussberechtigten Versicherungsverträgen hinsichtlich Bewertungsmodell (variable fee approach), Anwendungsbereich und Erfassung der Servicemarge in der Gewinn- und Verlustrechnung informiert. Bezogen auf deutsche Versicherungsprodukte sollten sich aus Sicht des IFRS-FA keine größeren Unklarheiten bzw. Probleme ergeben. Fraglich bleibt jedoch weiterhin die Bilanzierung nicht direkt überschussberechtigter Verträge.

    Ferner wird der Vorschlag des IASB, IFRS 4 anzupassen, um den Effekt aus der IFRS 9-Anwendung vor der Implementierung des neuen IFRS 4 im OCI statt in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen, erörtert. Die IASB-Entscheidung wird vom IFRS-FA nicht unterstützt. Grund hierfür ist der erhebliche Aufwand der parallelen Anwendung von IAS 39- und IFRS 9-Systemen, der für diesen Ansatz notwendig wäre.

  • 37. Sitzung IFRS-FA
  • 09.04.2015
  • 37. Sitzung IFRS-FA
  • 09.04.2015
  • Insurance – aktuelle Entwicklungen

    Der IFRS-FA informiert sich im Rahmen des Projekts Versicherungsverträge über das vom IASB-Mitarbeiterstab vorgeschlagene Modell zur Bilanzierung überschussberechtigter Versicherungsverträge. Insbesondere werden der Anwendungsbereich, die Bestimmung des Zinsaufwands, mögliche Abwicklungsmuster der vertraglichen Servicemarge (contractual service margin, CSM) sowie die Absicherung von Garantien und daraus resultierende Bewertungs- oder Ansatzinkonsistenzen (accounting mismatches) diskutiert. Ferner erhält der IFRS-FA einen Überblick über die Diskussion bei ASAF und EFRAG zum Zusammenspiel von IFRS 4 und IFRS 9, insbesondere vor dem Hintergrund der Erarbeitung der Übernahmeempfehlung von IFRS 9 durch die EFRAG, und diskutiert mögliche Lösungsansätze.

  • 36. Sitzung IFRS-FA
  • 05.03.2015
  • 36. Sitzung IFRS-FA
  • 05.03.2015
  • Insurance Contracts – aktuelle Entwicklungen (u.a. ASAF)

    Der IFRS-FA erörtert die Diskussionen zur unit of account der vertraglichen Servicemarge im Rahmen der erneuten Beratungen im Versicherungsprojekt. Der IFRS-FA spricht sich weiterhin für eine Bestimmung der Marge auf Portfolioebene aus, insbesondere bei überschussberechtigten Versicherungsverträgen.

    In Vorbereitung des ASAF-Treffens lehnt der IFRS-FA den Vorschlag des ASBJ zur Erfassung der Marge im accumulated OCI (ACOI) ab, konzediert diesbezüglich jedoch den Konflikt mit der Definition einer Schuld im Rahmenkonzept und sieht entsprechenden Klärungsbedarf. Ferner spricht sich der IFRS-FA gegen die vom IASB vorgeschlagenen Übergangserleichterungen aus. Der IFRS-FA stuft dies nur als second best-Lösung ein und spricht sich weiter für eine Verschiebung der Erstanwendung von IFRS 9 für Versicherungsunternehmen aus. Er ist sich diesbezüglich der Schwierigkeit bewusst, den Kranz der infrage kommenden Unternehmen sachgerecht abzugrenzen, sieht aber Möglichkeiten einer pragmatischen Annäherung, bspw. durch Referenz auf derzeitige IFRS-4-Anwender oder regulierte Versicherungsunternehmen. Dessen ungeachtet müsse eine Lösung auch

  • 35. Sitzung IFRS-FA
  • 05.02.2015
  • 35. Sitzung IFRS-FA
  • 05.02.2015
  • Insurance Contracts - aktuelle Entwicklungen

    Der IFRS-FA diskutiert die im Januar 2015 vorläufig getroffene Entscheidung des IASB zum Zusammenspiel des neuen IFRS 4 und IFRS 9. Aus Sicht des IFRS-FA scheint eine Verschiebung der Erstanwendung von IFRS 9 für Unternehmen, die den neuen IFRS 4 anwenden müssen, noch immer – vor allem für reine Versicherungsunternehmen – erstrebenswert. Fraglich ist jedoch, wie diesbezüglich mit Konglomeraten umzugehen ist. Eine Verschiebung der Erstanwendung des IFRS 9 für alle Anwender in Europa lehnt der IFRS-FA ab, selbst wenn eine frühzeitige Anwendung ab 1.1.2018 zulässig wäre.

    Ferner erörtert der IFRS-FA die Fragen des IASB an das CFO Forum und diskutiert Einzelfragen des Alternativansatzes für überschussberechtigte Verträge. Der IFRS-FA wird zu beiden Themenbereichen über die aktuellen Diskussionen innerhalb der AG „Versicherungen“ in Kenntnis gesetzt.

  • 34. Sitzung IFRS-FA
  • 08.01.2015
  • 34. Sitzung IFRS-FA
  • 08.01.2015
  • Insurance Contracts – aktuelle Entwicklunge

    Der IFRS-FA wird über die aktuellen Entwicklungen im Versicherungsprojekt informiert. Insbesondere wird über die Dezember-Sitzung des ASAF sowie über die Telefonkonferenz der AG Versicherungen vom Dezember 2014 berichtet.

  • 33. Sitzung IFRS-FA
  • 01.12.2014
  • 33. Sitzung IFRS-FA
  • 01.12.2014
  • 32. Sitzung IFRS-FA
  • 03.11.2014
  • 32. Sitzung IFRS-FA
  • 03.11.2014
  • 31. Sitzung IFRS-FA
  • 06.10.2014
  • 31. Sitzung IFRS-FA
  • 06.10.2014
  • Inusrance Contracts - aktuelle Entwicklungen

    Der IFRS-FA informiert sich über den Stand des IASB-Projekts Insurance Contracts. Im Fokus stehen die vom Board vorläufig getroffenen Entscheidungen hinsichtlich des Umsatzausweises und des Zinssatzes beim Premium Allocation Approach sowie die aktuelle Diskussion bezüglich der überschussberechtigten Verträge. Ferner wird der IFRS-FA über den Diskussionsstand der Arbeitsgruppe Versicherungen informiert.

  • 29. Sitzung IFRS-FA
  • 31.07.2014
  • 29. Sitzung IFRS-FA
  • 31.07.2014
  • Insurance Contracts - aktuelle Entwicklungen

    Der IFRS-FA erhält einen Überblick über die beim IASB im Juli diskutierten Themenbereiche der Redeliberations zum Versicherungsprojekt. Speziell erörtert der IFRS-FA die Entscheidungen zu folgenden Themen: book yield approach versus Effektivzinsmethode zur Bestimmung des Zinsaufwandes bei überschussberechtigten Verträgen, locked-in-Zinssatz für die Aufzinsung der Marge und das unlocking der Marge sowie Veränderungen der Rechnungslegungsmethode gemäß IAS 8.

  • 28. Sitzung IFRS-FA
  • 23.06.2014
  • 28. Sitzung IFRS-FA
  • 23.06.2014
  • Insurance Contracts - aktuelle Entwicklungen

    Der IFRS-FA wird über die in der Mai- und Juni-Sitzung des IASB im Rahmen der Redeliberations getroffenen vorläufigen Entscheidungen des Versicherungsprojekts informiert, welche die restlichen non-targeted issues betreffen. Ferner wird die Thematik participating contracts diskutiert. Erörtert wird insb., unter welchen Voraussetzungen eine Anpassung der Marge erfolgen sollte und wie dieser Betrag ermittelt werden könnte. Zudem wird der Anwendungsbereich des book yield-Ansatzes besprochen.

  • 27. Sitzung IFRS-FA
  • 15.05.2014
  • 27. Sitzung IFRS-FA
  • 15.05.2014
  • 26. Sitzung IFRS-FA
  • 28.04.2014
  • 26. Sitzung IFRS-FA
  • 28.04.2014
  • Versicherungsverträge- aktuelle Entwicklungen

    Der IFRS-FA wird über die vorläufigen Entscheidungen des IASB informiert. Konkret wird ein Überblick über die im März und April getroffenen Entscheidungen bezüglich der vertraglichen Servicemarge, der Erfassung der Zinsänderungen im OCI sowie zum Thema Umsatzausweis gegeben. Ferner wird über weitere in den Stellungnahmen adressierte Themen berichtet, deren Beratung der IASB für künftige Sitzungen plant.

  • 24. Sitzung IFRS-FA
  • 10.02.2014
  • 24. Sitzung IFRS-FA
  • 10.02.2014
  • Versicherungsverträge - Aktuelle Entwicklungen

    Der IFRS-FA informiert sich über die aktuellen Entwicklungen im Versicherungsprojekt. Insbesondere werden die Auswertung der Stellungnahmen, des Userfeedbacks sowie des Feldtests des IASB diskutiert. Neben den Ergebnissen zu den fünf im ED enthaltenen Fragen werden ferner die Fragen des anstehenden ASAF-Meetings im März vom IFRS-FA erörtert.

  • 23. Sitzung IFRS-FA
  • 09.01.2014
  • 23. Sitzung IFRS-FA
  • 09.01.2014
  • Versicherungsverträge - Aktuelle Entwicklungen

    Der IFRS-FA wird über aktuelle Entwicklungen zum Versicherungsprojekt informiert. Dabei wird über die finale Stellungnahme von EFRAG an den IASB berichtet sowie der finale Feldtestbericht kurz vorgestellt. Der IFRS-FA beabsichtigt, sich in den kommenden Sitzungen mit der Auswertung der Stellungnahmen zu befassen.

  • 22. Sitzung IFRS-FA
  • 04.12.2013
  • 22. Sitzung IFRS-FA
  • 04.12.2013
  • 21. Sitzung IFRS-FA
  • 04.11.2013
  • 21. Sitzung IFRS-FA
  • 04.11.2013
  • Versicherungsverträge - Aktuelle Entwicklungen

    Der IFRS-FA wird über aktuelle Entwicklungen zum ED/2013/7 informiert. Dabei wird über die Ergebnisse des Feldtests, den das DRSC gemeinsam mit EFRAG und anderen nationalen Standardsetzern durchgeführt hat, berichtet. Weiterhin wird der aktuelle Diskussionsstand bei EFRAG berichtet und ein Überblick über die Einschätzungen zum ED in den bei EFRAG eingereichten Stellungnahmen gegeben.

  • 20. Sitzung IFRS-FA
  • 07.10.2013
  • 20. Sitzung IFRS-FA
  • 07.10.2013
  • IASB ED/2013/7 Insurance Contracts

    Der IFRS-FA diskutiert den vorgelegten Entwurf der Stellungnahme an den IASB zum ED/2013/7. Der IFRS-FA erörtert intensiv die vom IASB gestellten Fragen und beschließt einige Änderungen am Stellungnahmeentwurf. Ferner diskutiert der IFRS-FA seine geplante Antwort zum Stellungnahmeentwurf von EFRAG. Beide Schreiben sollen fristgerecht an den IASB bzw. an EFRAG übermittelt werden.

  • Öffentliche Diskussion – 30. September 2013
  • 30.09.2013
  • Öffentliche Diskussion – 30. September 2013
  • 30.09.2013
  • IASB ED/2012/7 Insurance Contracts

    Frau Schmerse stellt die Inhalte des Re-ED vor. Vor dem Hintergrund der vom IASB gestellten Fragen wird die vorläufige Einschätzung des IFRS-Fachausschusses (IFRS-FA) dargelegt und von den Diskussionsteilnehmen sowie den Teilnehmern auf dem Podium diskutiert.

    Bezüglich der Anpassung der vertraglichen Servicemarge im Rahmen der Folgebewertung von Versicherungsverträgen wird die vorläufige Einschätzung des IFRS-FA von den Diskussionsteilnehmern unterstützt. Insbesondere die Befürwortung der Anpassung der Marge für künftige Änderungen sowie die Forderung einer konsistenten Anpassung der Marge auch für die Risikomarge mit dem Zweck, die Definition der Marge als unverdienten Gewinn zu erhalten, werden erneut von den Teilnehmern bestätigt. Der IASB merkt an, dass die Entscheidung, Änderungen der Risikoanpassung nicht über die Marge zu erfassen, in der Schwierigkeit begründet liegt, diese Änderungen in künftige und eingetretene Änderungen zu unterteilen. Für Europa sei dies laut erster Gesprächsrunden möglich; dies muss jedoch noch für weitere Länder geprüft werden. Vor dem Hintergrund des amerikanischen Modells ist diese Thematik nicht von Bedeutung, da es hier lediglich eine Marge gibt.

    Hinsichtlich dem vereinfachten Ansatz zur Bestimmung der Verpflichtung für den verbleibenden Versicherungsschutz wird erfragt, ob und in welcher Form ein Nachweis für die angemessene Angleichung an das Grundmodell zu erfolgen hat. Laut IASB ist in der Regel von einer angemessenen Angleichung ohne konkreten Nachweis auszugehen.

    Im Rahmen der Bewertung von überschussberechtigten Verträgen wird neben dem Vorschlag des IASB-Modells das Alternativmodell der Versicherungsindustrie vorgestellt. Die vorläufige Entscheidung des IFRS-FA, die Umsetzung des Mirroring-Modells abzulehnen sowie den entwickelten Alternativansatz zu unterstützen, findet auch unter den Diskussionsteilnehmern Zuspruch. Insbesondere wird die nicht handhabbare Komplexität der Ausgestaltung des IASB-Modells von den Diskussionsteilnehmern bestätigt und konstatiert, dass der Versuch, die Aufspaltung der Cashflows auf Praxisbeispiele anzuwenden, nicht bewältigt werden konnte. Die Teilnehmer bekräftigen weiterhin die Komplexitätsreduktion des Alternativmodells und begrüßen den Ansatz des Modells auf Basis der allgemeinen Bausteine des Re-EDs. Bezüglich der Erfassung von Wertänderungen von Optionen und Garantien besteht keine einheitliche Meinung. Die Mehrheit spricht sich jedoch für die Erfassung der Änderungen in der vertraglichen Servicemarge aus, da dies der Definition der Marge entspricht und weiterhin der administrative Aufwand der Erfassung im OCI vermieden werden könnte. Vom IASB wird weiterhin angemerkt, dass ein Problembereich im Alternativmodell in der Berücksichtigung aller ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen liegt. Aus Standardsetzer-Sicht kann ein reines Ermessen nicht befürwortet werden, da eine solche Regelung Missbrauch ermöglicht und diese Entscheidungen ebenfalls Auswirkungen auf das Ergebnis haben. Daher ist aus Sicht der Standardsetzer eine bestimmte Fixierung bzw. Vorgabe von Anknüpfungspunkten notwendig, die einen Anwendungsbereich für solche Regeln bestimmen. Ein weiterer Problembereich innerhalb des Alternativansatzes liegt in der Wiederanlageprämisse und deren Rendite begründet. Auch hier sind aus Sicht des IASB Anpassungen bzw. bestimmte Vorgaben nötig, um die Akzeptanz des Modells zu erhöhen / zu ermöglichen.

    Ferner werden kurz die Bewertungsgrundsätze von passiven Rückversicherungsverträgen im Re-ED sowie der Alternativansatz für Rückversicherungsverträge auf Individual Loss Basis der Rückversicherungsindustrie vorgestellt. Die derzeitige Einschätzung des IFRS-FA, die Marge von Verträgen auf Individual Loss Basis am Erstversicherungsvertrag zu kalibrieren sowie den Gewinn / Verlust aus dem Kauf von Rückversicherungsschutz direkt in der GuV zu erfassen, wird von Diskussionsteilnehmern der Rückversicherungsindustrie unterstützt. Da das Risiko bei diesen Verträgen vollständig abgegeben werde, würde die Verteilung über die Laufzeit zu einer ökonomisch falschen Darstellung führen. Der IASB merkt jedoch an, dass das Ausfallrisiko des Rückversicherers beim Erstversicherer verbleibt. Daher ist die direkte Erfassung in der GuV aus dieser Sicht nicht zu unterstützen. Durch die Eliminierung dieser Position würden keine nützlichen Informationen bereitgestellt.

    Die vorgeschlagenen Regelungen zum Umsatzausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung werden kontrovers diskutiert. Sowohl die Teilnehmer der Diskussion als auch die Gäste auf dem Podium bestätigen die zweigeteilte Meinung im Hinblick auf den Umsatzausweis. Versicherer, deren Hauptgeschäft im Bereich Schaden / Unfall liegt, können die Definition des Umsatzes laut dem aktuellen Re-ED vor dem Hintergrund, dass zumindest die traditionelle Größe im Anhang angegeben würde, akzeptieren. Lebensversicherer hingegen sprechen sich vollkommen gegen den Umsatzausweis entsprechend des aktuellen Vorschlags aus. Die Ermittlung der vorgeschlagenen Volumengröße geht mit einem großen Aufwand einher (insbesondere durch die Abspaltung der Investmentkomponenten) und kann nicht durch einen entsprechenden Nutzen gerechtfertigt werden. Für Lebensversicherer sei der Summarised Margin Ansatz aus 2010 passender. Vom IASB wird hier jedoch angemerkt, dass über den Ansatz aus 2010 keine Vergleichbarkeit zwischen Verträgen auf Basis des allgemeinen und des vereinfachten Ansatzes möglich wäre. Auch im Zuge der Diskussion kann zum Thema Umsatzausweis kein einheitliches Meinungsbild festgestellt werden.

    Der Ausweis des Zinsaufwands in der GuV sowie die Erfassung der Differenz aus dem Stichtagszins und dem Zins bei erstmaliger Erfassung im OCI werden vom IFRS-FA befürwortet und von den Diskussionsteilnehmern bestätigt. Es wird bekräftigt, dass der Ausweis im OCI insgesamt sehr wichtig ist, um der Langfristigkeit der Verträge Rechnung zu tragen. Weiterhin wird die Forderung der Einführung einer FVTPL-Option zur Vermeidung eines Accounting Mitmatch diskutiert und befürwortet. Im Gegensatz dazu wird der Vorschlag von EFRAG angesprochen, der eine grundsätzliche Bewertung von Kapitalanlagen zum FV-OCI für alle Kapitalanlagen, die Versicherungsverpflichtungen bedecken, vorsieht. Die Teilnehmer auf dem Podium merken an, dass es sich bei dem EFRAG-Vorschlag um die Schaffung eines industriebasierten Standards handeln würde und Probleme auf Ebene der Banken auftreten würden. Da nicht nur Kapitalanlagen Versicherungsverpflichtungen bedecken, müsste nicht nur IFRS 9, sondern auch viele weitere Standards angepasst werden, um den Vorschlag von EFRAG umsetzen zu können.

    Bezüglich der Vorschläge zu Erstanwendung und Übergang des Standards bestätigen die Diskussionsteilnehmer die Einschätzung des IFRS-FA, die retrospektive Anwendung zu befürworten und darüber hinaus ein einheitliches Pflicht-Erstanwendungsdatum für IFRS 9 und IFRS 4 Phase II zu fordern.

    Hinsichtlich des Kosten-Nutzen-Verhältnisses des Standards wird bestätigt, dass die Implementierung des Standards mit hohen Kosten verbunden ist. Es wird jedoch angemerkt, dass solch komplexe Regelungen für die Bilanzierung von Versicherungsverträgen notwendig sind, um das Geschäft adäquat abzubilden. Dennoch wird konstatiert, dass in einigen Bereichen immer noch Anpassungen notwendig sind, um die einhergehenden Kosten durch einen entsprechenden Informationsnutzen zu rechtfertigen. Hervorgehoben werden hier erneut die Vorschläge zur Bilanzierung von überschussberechtigten Verträgen.

    Zu den Aussagen des IFRS-FA bezüglich der Frage zur Klarheit des Entwurfs erfolgen von den Teilnehmern keine weiteren Anmerkungen. Bestätigt wird lediglich erneut, dass es sich um einen prinzipienbasierten Standard handelt und demnach Beispiele, wie das Beispiel zur Aufspaltung der Cashflows nach dem Mirroring-Ansatz, über prinzipienbasierte Grundsätze hinausgehen und daher zu streichen sind.

  • 19. Sitzung IFRS-FA
  • 02.09.2013
  • 19. Sitzung IFRS-FA
  • 02.09.2013
  • IASB ED/2013/7 Insurance Contracts

    Der IFRS-FA erörtert die vom IASB gestellten Fragen zum ED/2013/7 Insurance Contracts. Dabei werden die Argumente der AG Versicherungen zu den Regelungen und Fragestellungen des IASB vorgestellt und intensiv diskutiert.

    Die Fachausschussmitglieder einigen sich bei nahezu allen Themengebieten, welche Stellung innerhalb der jeweiligen IASB-Fragen zu beziehen ist. Zum Thema Umsatzausweis beauftragt der IFRS-FA die AG Versicherungen, das Thema aufzubereiten und Argumente bereitzustellen, die dann vom IFRS-FA in der kommenden Sitzung diskutiert werden.

    Weiterhin erörtert der IFRS-FA den Draft Comment Letter von EFRAG und beschließt, zu ausgewählten Punkten Stellung zu beziehen.

  • 18. Sitzung IFRS-FA und 20. Öffentliche Sitzung des DRSC
  • 11.07.2013
  • 18. Sitzung IFRS-FA und 20. Öffentliche Sitzung des DRSC
  • 11.07.2013
  • IASB ED/2013/7 Insurance Contracts

    Der IFRS-FA legt einen groben Zeitplan für das Vorgehen bzw. den Rahmen der nächsten Sitzungen zur Erarbeitung einer Stellungnahme zum ED/2013/7 Insurance Contracts fest.

    Er befasst sich mit den vorgeschlagenen Regelungen des Re-Exposure Drafts und diskutiert insbesondere die vom IASB zur Kommentierung gestellten Themenbereiche. Dem IFRS-FA werden dabei die Ergebnisse aus der AG-Sitzung vom 04.07.2013 vorgestellt.

    Der IFRS-FA bestätigt den Vorschlag der AG, sich in der nächsten Sitzung mit abweichenden Regelungen von FASB- und IASB-Entwurf zu beschäftigten.

    Der Fachausschuss diskutiert Kriterien für den Ansatz von Versicherungsverträgen sowie die Grundsätze von Erst- und Folgebewertung. Im Rahmen der Folgebewertung werden insbesondere die Bestimmung und das Unlocking der vertraglichen Servicemarge,  speziell im Zusammenhang mit überschussberechtigen Verträgen, diskutiert.

    Das Thema Participating Contracts soll in der nächsten Sitzung vertiefend behandelt werden. Innerhalb der Ausweisvorschriften ist der versicherungstechnische Umsatz ebenfalls Diskussionsgegenstand und soll in der nächsten Sitzung erneut aufgegriffen werden. Weiterhin beauftragt der Fachausschuss die AG, für die kommende Sitzung Argumente für und gegen die zur Kommentierung gestellten Themen im ED zu sammeln, um die Meinungsbildung zur Erstellung einer Stellungnahme voranzutreiben.

  • 13. Sitzung IFRS-FA
  • 07.02.2013
  • 13. Sitzung IFRS-FA
  • 07.02.2013
  • Insurance Contracts

    Dem IFRS-FA werden die beiden Themenbereiche unearned profit in contract/unlocking the margin und participating contracts, die Bestandteil der Vorschläge des IASB bzgl. der Bewertung von Versicherungsverträgen sind, ausführlich vorgestellt. Zu diesen beiden Themenbereichen wird der IASB im erwarteten targeted re-exposure draft zu IFRS 4 Kommentare erbitten. Der targeted re-exposure draft ist für das zweite Quartal 2013 angekündigt.

    Zu den diskutierten Themenbereichen hat der FA keine Beschlüsse gefasst. Der FA wird sich in seiner Sitzung im April oder Mai 2013 erneut mit dem Projekt befassen.

  • 9. Sitzung IFRS-FA
  • 20.09.2012
  • 9. Sitzung IFRS-FA
  • 20.09.2012
  • IASB Insurance Contracts

    Der IFRS-FA verschafft sich einen Überblick über den aktuellen Stand des Projekts zu Bilanzierung von Versicherungsverträgen.

    Zum Bewertungsmodell setzt sich der FA insbesondere mit den Themen Risikomarge und Residualmarge und den unterschiedlichen Ansätze hierzu beim IASB und beim FASB sowie mit der Frage der Diskontierung auseinander. Ferner wird der premium allocation approach für Verträge mit einer Laufzeit von weniger als zwölf Monaten diskutiert; auch hier wird auf die Unterschiede in den Entscheidungen des IASB und des FASB hingewiesen.

    Insbesondere werden die Behandlung von Vertragsabschlusskosten, die Erfassung von Änderungen der Risikomarge und der Residualmarge, die Vorgehensweise bei Vertragsänderungen sowie die Zuordnung von Cash Flows zu entbündelten Komponenten eines Versicherungsvertrags diskutiert. Einen weiteren Schwerpunkt der Diskussion bildet die vorläufige Entscheidung des IASB zur verpflichtenden Darstellung von Wertänderungen der Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen im Other Comprehensive Income (OCI). Es werden Argumente für und gegen eine OCI-Lösung reflektiert.

    Des Weiteren wird der Fachausschuss über die Themen informiert, zu denen seitens des IASB noch Entscheidungen ausstehen.

    Schließlich wird der IFRS-FA über den aktuellen Zeitplan des IASB zu dem Projekt unterrichtet. Der Fachausschuss wird über seine nächsten Schritte in der Begleitung des Projekts entscheiden, wenn der IASB eine Entscheidung darüber getroffen hat, ob ein Re-Exposure Draft (Re-ED) oder ein Review Draft (RD) veröffentlicht wird.

    Bis zur Veröffentlichung eines Re-ED/RD wird kein aktiver Auftrag an die DRSC-Arbeitsgruppe „Versicherungen“ übermittelt. Die Arbeitsgruppe soll sich in ihrer Sitzung Ende Oktober über die aktuellen Entwicklungen im Projekt sowie über das Meinungsbild der Industrie zu den vorläufigen IASB-Entscheidungen informieren.

  • 4. Sitzung IFRS-FA
  • 27.04.2012
  • 4. Sitzung IFRS-FA
  • 27.04.2012
  • IASB Insurance Contracts

    Der FA informiert sich über den aktuellen Stand des IASB Projekts zu Bilanzierung von Versicherungsverträgen. Der FA erörtert die Entscheidungen, die von IASB und FASB im Rahmen der Sitzungen in den Monaten Januar, Februar, März und April 2012 getroffen wurden. Dabei werden insbesondere Änderungen in Bezug auf das vorgeschlagene Bewertungsmodell diskutiert, im Einzelnen die Themen Diskontierung, Risikoanpassung und Vereinnahmung der Residual Marge. Zu Verträgen mit kurzer Laufzeit wird der premium allocation approach erörtert.

    Ein weiterer Schwerpunkt der Diskussion betrifft die Überlegung zur Nutzung von Other Comprehensive Income (OCI) zur Darstellung von Wertänderungen der Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen. Auf diesem Wege soll ein accounting mismatch durch Marktvolatilitäten minimiert werden.

    Es wird diskutiert, ob im OCI sowohl Effekte aus der Änderung der Diskontsätze als auch darüber hinaus weitergehende („interest sensitive“) Änderungen der Cash Flows zu erfassen sind.

  • 158. DSR-Sitzung
  • 28.07.2011
  • 158. DSR-Sitzung
  • 28.07.2011
  • Insurance contracts - update

    Der DSR nimmt die seit seiner letzten Sitzung getroffenen Entscheidungen des IASB zum Projekt Insurance Contracts zur Kenntnis. Diese betreffen die Behandlung der Residualmarge in Folgeperioden, Vertragsanbahnungskosten, die Darstellung in comprehensive income und Vereinfachungen für kurz laufende Versicherungskontrakte. Der derzeitige Arbeitsplan des IASB sieht nun die Veröffentlichung eines erneut zur Diskussion gestellten Standardentwurfs oder eines review draft im 4. Quartal 2011 oder später vor.

  • 157. DSR-Sitzung
  • 06.06.2011
  • 157. DSR-Sitzung
  • 06.06.2011
  • 156. DSR-Sitzung
  • 05.05.2011
  • 156. DSR-Sitzung
  • 05.05.2011
  • Insurance Contracts - update

    Der DSR diskutiert den derzeitigen Stand der Überlegungen des IASB zum Projekt Insurance Contracts. Im Hinblick auf das nächste Treffen der Insurance Working Group Mitte Mai hat der IASB ein Papier veröffentlicht, das die vorläufigen Beschlüsse und noch offenen Punkte wiedergibt. Daneben hat eine Gruppe von Versicherungsunternehmen aus Deutschland, Italien, Frankreich, Japan u.a. asiatischen Ländern und Nordamerika ihre im Februar erstmalig vorgestellten Alternativüberlegungen fortentwickelt. Im Mittelpunkt der Diskussion steht im Wesentlichen, wie bei unterschiedlichen Bewertungsregeln für Aktiva und Passiva nur rechnungslegungsbedingte Volatilität ausgeschlossen werden kann.

  • 153. DSR-Sitzung
  • 03.02.2011
  • 153. DSR-Sitzung
  • 03.02.2011
  • Diskontsatz für Versicherungsverbindlichkeiten

    Der DSR wird über den Zwischenstand der Erörterungen im IASB unterrichtet. Der IASB fokussiert seine Beratungen zurzeit auf den Diskontierungszinssatz und den Ausweis (OCI oder P&L) von Bewertungsänderungen – beides mit dem Ziel, mismatches aufgrund der Bewertung von Verbindlichkeiten aus sehr lang laufenden Verträgen und Finanzanlagen mit kürzeren Laufzeiten zu verringern. Der DSR weist darauf hin, dass mismatches nicht vermieden werden können, solange das Gesamtmodell für Versicherungsverträge eine teilweise Bewertung zu amortised cost ausschließt.

    Der DSR erörtert kurz, welche Details aus seinem Vorschlag, für Versicherungsverträge ein gemischtes Bewertungsmodell unter Berücksichtigung des Geschäftsmodells zuzulassen, die bestehende Sichtweise verdeutlichen.

    • Zur Frage der Abgrenzung zwischen den Bewertungsmaßstäben amortised cost und fair value auf der Passivseite wird angemerkt, dass die „Trennlinie“ an der Absicht, Verpflichtungen zu erfüllen oder sich ihrer durch Veräußerung zu entledigen, festgemacht werden soll.
    • Zur Frage, wie Verbindlichkeiten zu diskontieren sind, erörtert der DSR aktuelle Vorschläge zur Bestimmung des Diskontierungssatzes. Er spricht sich mehrheitlich für den sog. top down-Ansatz aus. Hierbei wird spezifiziert, dass zum Zwecke der Festlegung eines angemessenen Risiko-Aufschlags auf den Diskontierungssatz die Ermittlung anhand von corporate bonds sicherlich als Beispiel dienen kann, jedoch nicht grundlegend vorgegeben werden sollte.
  • 150. DSR-Sitzung
  • 08.11.2010
  • 150. DSR-Sitzung
  • 08.11.2010
  • IASB ED/2010/8 Insurance Contracts

    Der DSR erörtert die Stellungnahme an den IASB zum Exposure Draft Insurance Contracts. Zur Cover Note der Stellungnahme beschließt der Rat, dass der Umfang von zwei Seiten nicht wesentlich überschritten werden soll. Ausgehend vom Appendix A des Entwurfs der Stellungnahme werden durch den DSR neben redaktionellen Änderungen u.a. folgende Sachverhalte inhaltlich diskutiert:

      • level of measurement: Der Rat erörtert, was unter „broadly similar risk“ zu verstehen ist. Der IASB soll nach Auffassung des Rates den Unterschied zwischen „similar“ und „broadly similar“ klarstellen. Weiterhin wird auf Kriterien zur Portfolioabgrenzung eingegangen. Grundsätzlich bevorzugt der DSR den Ansatz, dass die gleiche unit of account (Portfolio) für die Ermittlung der verschiedenen Komponenten zu Grunde gelegt werden sollte (Bestimmung Cash Flows, Residualmarge und Risikomarge)
      • Das Thema Folgebewertung wird kritisch hinterfragt und es werden verschiedene Ansätze diskutiert
        • Rekalibrierung der Residualmarge
        • OCI Lösung in IFRS 4 kombiniert mit OCI Variante in IFRS 9
        • earned rat
        • mixed measurement model
      • Der Vorschlag eines mixed measurement models auf der Passivseite in Anlehnung an IFRS 9 wird vom Rat favorisiert. Weitere Ausarbeitungen (z.B. impairment model) müssen jedoch noch erfolgen.
      • Kritisch hinterfragt wird weiterhin, wie der Diskontierungszinssatz abzuleiten ist, insbesondere bei langfristigen Verträgen.
      • Das Problem der Ableitung eines langfristigen Zinssatzes wird als ein nicht branchenspezifisches Problem erachtet.
      • Bezüglich des Diskontierungszinssatzes wird angemerkt, dass die Liquiditätsanpassung nicht zu einem fullfilment value passt.
      • Der Rat beschließt, dass im ED eine Klarstellung erfolgen sollte, dass auf einen rational Handelnden abzustellen ist und die relevanten Schätzungen die Opportunitätskosten, keinen Extremwert („maximum“) darstellen.
      • Weiterhin wird das Vorschreiben bestimmter Methoden zur Ermittlung der Risiko-marge in einem prinzipienbasierten Standard kritisch beurteilt.
      • Darüber hinaus wird die Anhangangabe des Konfidenzniveaus kritisch diskutiert. Im Zusammenhang mit dieser Anhangangabe müssten zur Klarstellung die wesentlichen Annahmen angegeben werden. Da es sich jedoch um einen prinzipien-basierten Standard handelt und die Anhangangabe in keiner Kosten/ Nutzen-Relation steht, sollte diese entfallen.
      • Es wird die Risikoanpassung auf Portfoliolevel erörtert und favorisiert.
      • Der Rat diskutiert kontrovers die Berücksichtigung eines sog. day-one-gain im Zusammenhang mit dem diskutierten mixed measurement model.
      • Der DSR spricht sich grundsätzlich dafür aus, dass bei der Berücksichtigung von Abschlusskosten inkrementelle Kosten auf Vertragsebene mit einbezogen werden. Im Rahmen dessen soll der IASB auf die Inkonsistenz mit dem Revenue Recognition Projekt hingewiesen werden, jedoch soll auch angemerkt werden, dass die Konsistenz nur sekundär ist, d.h. dass man dem Einbezug im Rahmen von IFRS 4 eine höhere Relevanz beimisst.
      • In Bezug auf den premium allocation approach spricht sich der DSR für ein Wahlrecht aus.
      • Der Rat hinterfragt kritisch die zusätzlichen Definitionsmerkmale in Bezug auf participating features. Die Definition in Appendix A wird als nicht ausreichend angesehen, da diese den Aspekt, dass diese zusammen gemanagt werden müssen, derzeit nicht einschließt.
      • Zu financial guarantee contracts werden Abgrenzungsmerkmale diskutiert. Gemäß IFRS 4 Phase I durften Versicherer diese Verträge als Versicherungsverträge be-handeln, andere Branchen mussten diese Verträge als Finanzinstrumente bilanzieren. Als Abgrenzungskriterium wird die Art des Versprechens favorisiert. Versicherer geben eine Kreditversicherung nicht an den Schuldner, sondern an den Gläubiger, bei den Banken erfolgt eine Vergabe an den Schuldner (Bürgschaft).
      • Performancegarantien sollen nach der Auffassung des DSR nicht vom Standard erfasst werden.
      • presentation: Die Mitglieder stehen dem vorgeschlagenen GuV Ausweis grundsätzlich kritisch gegenüber. Der derzeitige Ausweis wird zumindest für Schaden/Unfall als aussagekräftig erachtet. Kritikpunkte gibt es insbesondere im Le-ben/Kranken Bereich (was ist Risikogeschäft? Problem der Sparbeiträge als durchlaufender Posten). Bezüglich des vorgeschlagenen GuV Ausweises (summarized margin approach) wird kritisiert, dass der Margen Ausweis in anderen Industrien nicht gefordert wird und Volumeninformationen als wichtige GuV Größen gesehen werden zur Analyse des Geschäftes. Der DSR favorisiert die Beibehaltung der derzeitigen Darstellungsvarianten unter Angabe der fehlenden Informationen im Anhang (Quellenanalyse)
      • transition: Die retrospektive Anwendung im Rahmen IAS 8 und Alternativen eines short cuts wurden besprochen
      • disclosures: Der Rat hinterfragt kritisch den Umfang der Anhangangaben

    Der DSR wird im Umlaufverfahren verbleibende Fragen besprechen, um die DSR-Stellungnahme im November zu verabschieden.

  • 149. DSR-Sitzung
  • 04.10.2010
  • 149. DSR-Sitzung
  • 04.10.2010
  • IASB ED/2010/8 Insurance Contracts

    Der DSR befasst sich mit Einzelfragen des IASB-ED und erörtert Grundzüge des Entwurfs seiner Stellungnahme an den IASB. Darin sollen zum einen kritische Punkte aus dem ED sowie zum anderen weitere zu klärende Aspekte getrennt aufgeführt werden. Inhaltlich werden folgende Sachverhalte diskutiert:

    • Anwendungsbereich: Die Abgrenzung zwischen IFRS 4 und IAS 39 bzgl. Kreditgarantien ändert sich durch den ED; voraussichtlich können Finanzgarantien künftig nicht mehr nach IAS 39 / IFRS 9 bilanziert werden; hierzu ist eine weitere Klärung notwendig.
    • Participating Investment Contracts“: Das zusätzliche Kriterium, dass IFRS 4 nur Anwendung findet, wenn die ermessenabhängige Überschussbeteiligung dasselbe Kollektiv betrifft, erscheint dem DSR unverständlich.
    • Vertragsgrenzen: Das Kriterium für eine Vertragsgrenze, dass das Versicherungsunternehmen das Recht oder die praktische Möglichkeit hat, das individuelle Risiko des Versicherungsnehmers erneut festzustellen und den Preis entsprechend festzusetzen, wurde diskutiert. Klargestellt wurde, dass bei Gruppenverträgen auf die Gruppe abgestellt werden sollte, jedoch ein kollektives Anpassungsrecht aufgrund genereller Marktentwicklungen (z.B. Krankenversicherung) nicht zu einer Vertragsgrenze führen sollte.
    • Abschlusskosten: Der Einbezug inkrementeller Kosten auf Vertragsebene wird als angemessen beurteilt. Im Rahmen dessen wurde die Inkonsistenz mit dem Revenue Recognition Projekt diskutiert (Abschlusskosten werden sofort erfolgswirksam erfasst).
    • Ausweis: Der bisherige Ausweis ist für Schaden-/Unfallversicherungen angemessen, eine Änderung wäre allenfalls für Lebensversicherungen erstrebenswert. Der Vorschlag im ED wird vom DSR jedoch kritisiert, da zum einen die Bestimmung der Margen subjektiv erscheint, zum anderen als wichtig erachtete Volumenangaben (Umsatz, Schadensvolumen) fehlen.
    • Verträge mit kurzer Laufzeit: Der DSR bezweifelt, dass mit dem Neuvorschlag eine Vereinfachung erreicht wird.
    • Accounting Mismatch“ zwischen Aktiva und Passiva: Der DSR diskutiert diverse Varianten, wie ein Mismatch verringert/vermieden werden kann. Insb. werden die Rekalibrierung der Gesamtmarge und ein OCI-Ausweis erwogen: letzteres hat je-doch Wechselwirkungen mit der Bewertung der Aktiva gemäß IFRS 9.
  • 148. DSR-Sitzung
  • 02.09.2010
  • 148. DSR-Sitzung
  • 02.09.2010
  • IASB ED/2010/8 Insurance Contracts

    Der DSR setzt seine Diskussion des IASB Standardentwurfs ED/2010/8 Insurance Contracts fort und erörtert die erste Entwurfsfassung seiner Stellungnahme an den IASB, die von der DRSC-Arbeitsgruppe Versicherungen bereits diskutiert wurde. Der Rat geht im Einzelnen auf die wesentlichen Diskussionspunkte zu den Themen Folgebewertung, Übergang und Darstellung ein.

    Die Projektmanagerin informiert den Rat über die Bedenken der Arbeitsgruppe zum IASB Vorschlag, alle Änderungen aus der Folgebewertung in Gewinn oder Verlust zu erfassen. Der DSR diskutiert die folgenden Kritikpunkte:

    • Bruch zwischen Erst- und Folgebewertung (keine Gewinnvereinnahmung bei Erstansatz, weil die Gewinnermittlung unsicher und subjektiv ist; im Rahmen der Folgebewertung werden jedoch Änderungen direkt erfolgswirksam erfasst, obwohl sie den ursprünglich ermittelten Gewinn betreffen).
    • Wenn der Zins im Vergleich zur Erstbewertung sinkt, werden nicht eingängige Ergebnisse in Gewinn oder Verlust gezeigt.
    • Limitierung der durch das mixed model in IFRS 9 geschaffenen Kategorisierung der Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten durch die vorgeschlagene Regelung auf der Verbindlichkeiten-Seite (Zwang zu fair value Bilanzierung).

    Der Rat spricht sich dafür aus, Änderungen, die sich auf gegenwärtige oder vergangene Ereignisse beziehen, in Gewinn oder Verlust zu erfassen. Im Hinblick auf Änderungen, die sich auf Schätzungen der zukünftigen Cash Flows beziehen, soll eine Kalibrierung der Residualmarge erfolgen. Grundsätzlich stimmt der DSR den Bedenken der Arbeitsgruppe sowie dem Vorschlag zur Folgebewertung zu.

    Zur Risiko-Marge äußert der Rat Bedenken zur Formulierung „maximum amount“. Die Ratsmitglieder bevorzugen eine Formulierung im Sinne der bestmöglichen Schätzung, um klarzustellen, dass nicht ein extrem vorsichtiger Betrag gemeint ist, sondern ein solcher, der der Risikoneigung des Versicherers entspricht. Bzgl. der unit of account wird erörtert, inwieweit ein Unterschied zu Wartungsverträgen besteht.

    Weiterhin stellt der DSR klar, dass im Zusammenhang mit dem Abzinsingssatz für non-participating Verträge einzig und allein der Charakter der Verpflichtung relevant ist. Nach Meinung des Rates sollen somit credit spreads nicht berücksichtigt werden; der Vereinfachungsvorschlag der Arbeitsgruppe, eine angemessene Rendite für Anleihen zu verwenden, wird abgelehnt, da sich diese nicht allein aus risikolosem Zinssatz und Liquiditätsanpassung zusammensetzt.

    Zum Thema Rückversicherungen äußert der Rat Bedenken gegenüber der Kalibrierung des Rückversicherungsvermögenswerts bzw. der Residualmarge an der Prämie. Der Rat kann sowohl die vom IASB vorgeschlagene Lösung als auch die Lösung der Berechnung des Rückversicherungsvermögenswerts gem. dem abgegebenen Risiko nachvollziehen, äußert sich jedoch kritisch dazu, dass durch diese Festlegung auch die Bilanzierung beim Versicherungsnehmer festgelegt wird, die derzeit grundsätzlich noch nicht behandelt wird.

    Weiterhin informiert die Projektmanagerin den DSR über die Bedenken der Arbeitsgruppe zu den vom IASB vorgeschlagenen Übergangsregelungen. Die Ratsmitglieder stimmen dem IASB Vorschlag nicht zu, da für den Altbestand ein Gewinnausweis aus der Residualmarge in den Folgejahren verhindert wird und dies zu einer mangelnden Vergleichbarkeit des Neu- und Altbestandes führt. Der DSR schlägt die Anwendung von IAS 8 (retrospektive Anwendung) vor. Ist eine solche impraktikabel, soll bei Rekalibrierung der Änderungen bei Folgebewertungen bzgl. zukünftigen Schätzungen der am Übergangsstichtag kalkulierte Betrag aus der Übergangsrechnung als Residualmarge erfasst und über die Restlaufzeit verteilt werden.

    Der DSR beschließt in den kommenden Sitzungen u.a. auf die Themen Kreditgarantien, Participating Investment Contracts, Contract Boundary, Acquisition Costs, Bilanzierung beim Versicherungsnehmer und Darstellung vertiefend einzugehen.

  • 147. DSR-Sitzung
  • 26.07.2010
  • 147. DSR-Sitzung
  • 26.07.2010
  • IASB ED Insurance

    Der Der DSR wird über den aktuellen IASB Diskussionsstand zu IFRS 4 Phase II Insurance Contracts informiert und erörtert diesen. Außerdem werden die wesentlichen Aspekte des Projektes erläutert, die bereits in der DSRC-Arbeitsgruppe „Versicherungen“ diskutiert wurden.

    Die nachfolgenden Themen werden u.a. vom DSR angesprochen:

    • Der Rat erörtert die Definition eines Versicherungsvertrages insbesondere im Hinblick auf die Abgrenzung zwischen Versicherungsverträgen und Wartungsverträgen.
    • Es wird weiterhin festgehalten, dass auf den Bereich der Kreditversicherungen und Investmentverträge im weiteren Verlauf des Projektes gesondert einzugehen ist.
    • Bzgl. des Measurement Modells wird dargestellt, was unter dem fulfillment value zu verstehen ist. Der DSR kommt noch nicht zu einer abschließenden Beurteilung des fulfillment value in der vom IASB ausgestalteten Form.
    • Weiterhin werden die wesentlichen Unterschiede zwischen dem IASB Modell und dem FASB Modell aufgezeigt.
    • Im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Verwaltungs- und Regulierungskosten wird erörtert, inwieweit es sachgerecht ist, dass Overhead Kosten nicht berücksichtigt werden, da sich somit in Abhängigkeit von der Strukturierung, die Möglichkeit ergibt, zu steuern, ob Kosten berücksichtigt werden oder nicht.
    • Ein wesentlicher Diskussionsbedarf wird bei der Folgebewertung der Bausteine im Rahmen des Modells gesehen.
    • In Hinblick auf die Erfassung von Abschlusskosten verweist der Rat auf seine grundsätzliche Position, dass es zu Abweichungen zwischen Revenue Recognition und Versicherungsbilanzierung nur dann kommen sollte, wenn hinreichende Gründe dafür vorliegen.

    Der DSR wird die Diskussion des ED in seinen nächsten Sitzungen fortsetzen.

Literaturhinweise

Autor/In Titel Datum
Geuken, Jordi Louis/ Weller, Sebastian Prüfungsschwerpunkte der ESMA und BaFin für die Rechnungslegung Enforcement 2024 PiR, 02/2024, S. 38 ff. 2024
Schubert, Daniel Enforcement 2024: ESMA- und BaFin-Prüfungsschwerpunkte für die Rechnungslegung Kompakte Darstellung der Prüfungsschwerpunkte aus Sicht der Rechnungslegung StuB, 03/2024, S. 88 ff. 2024
Kusche, Nadine IFRS 17 für Nicht-Versicherungsunternehmen IRZ, 02/2024 , S. 67 ff. 2024
Brune, Jens/ Hayn, Benita DStR-Report Internationale Rechnungslegung DStR, 05/2024, S. 251 ff. 2024
Staß, Alexander/ Bonk, Katrin/ Goossens, Marcus Prüfungsschwerpunkte für Enforcementverfahren 2024 Der Betrieb, 05/2024, S. 201 ff. 2024